Drucksache 17 / 16 050 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 22. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2015) und Antwort SIWA-Anmeldungen aus dem Bereich Digitale Infrastruktur Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Investitionsmaßnahmen aus dem Bereich Digitale Infrastruktur (nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur der Wachsenden Stadt“) wurden für das Sondervermögen angemeldet, aus welchen Verwaltungen und in welchem Umfang? Zu 1.: Mit den roten Nummern 1719 D und 1719 D-1 wurde dem Hauptausschuss eine dreizehn Maßnahmen- gruppen umfassende Vorschlagsliste des Senats zugelei- tet. Die rote Nummer 1719 D-1 weist unter der Maßnah- mengruppe 10 die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der Digitalen Infrastruktur im Einzelnen aus. Hierbei handelt es sich um 20 Einzelmaßnahmen im Zusammen- hang mit der Finanzierung des elektronischen Rechtsver- kehrs, deren Umsetzung im Geschäftsbereich der Senats- verwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erfolgen soll. Das vorgesehene Gesamtvolumen beläuft sich auf bis zu 16 Mio. €. 2. Inwieweit bestanden für angemeldete Maßnahmen detaillierte Investitionsplanungen und in welchen Zeit- raum wären darin voraussichtlich Mittel verausgabt wor- den? Zu 2.: Die Digitalisierung der Justiz ist eine gesetzli- che Pflichtaufgabe, die in mehreren Schritten spätestens bis zum 01. Januar 2022 umzusetzen ist. Detaillierte In- vestitionsplanungen bzw. Planungsunterlagen zu diesen Maßnahmen liegen gegenwärtig noch nicht vor, so dass die entsprechenden Beschaffungen im Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) zunächst gem. § 24 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung (LHO) veran- schlagt werden und somit gesetzlich gesperrt sind. Spätes- tens ab dem 01. Januar 2022 wird die elektronische Ein- reichung bei Gericht für Rechtsanwältinnen und Rechts- anwälte, Notarinnen und Notare sowie Behörden gesetz- lich verpflichtend. Im Geschäftsbereich der Senatsverwal- tung für Justiz und Verbraucherschutz wird die Umstel- lung auf elektronische Gerichtsakten schrittweise ab dem 01. Januar 2018 erfolgen. 3. Inwieweit bestehen für angemeldete Maßnahmen aus dem Bereich Digitale Infrastruktur, die nicht in die Vorschlagsliste des Senats aufgenommen wurden, Pla- nungen, diese auf anderer Finanzierungsgrundlage durch- zuführen? Zu 3.: Für das SIWA wurden keine weiteren Maß- nahmen aus dem Bereich digitale Infrastruktur angemel- det. Berlin, den 04. Mai 2015 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2015)