Drucksache 17 / 16 052 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) vom 22. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2015) und Antwort Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass die Obere Naturschutzbe- hörde angeordnet hat, dass die Bezirke die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nur noch mechanisch- also nicht mehr chemisch - erfolgen soll? 2. Wenn 1. ja: Aus welchen Gründen erfolgte diese Anordnung? 3. Ist dem Senat bekannt, ob das Land Brandenburg in gleicher Weise vorgeht? 4. Welche Kostensteigerung geht mit dieser Anord- nung einher? 5. Werden den Bezirken anfallende Mehrkosten im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen? Zu 1. bis 5.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt (SenStadtUm) als Obere Naturschutz- behörde hat keine derartige Anordnung getroffen. Vielmehr hat SenStadtUm in ihren Bescheiden an die antragstellenden Bezirksämter von Berlin auf die jeweili- gen örtlichen Verhältnisse abgestimmt unterschiedliche Bekämpfungsmethoden gegen den Eichenprozessions- spinner zugelassen. Berlin, den 05. Mai 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai. 2015)