Drucksache 17 / 16 053 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carola Bluhm (LINKE) vom 22. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. April 2015) und Antwort Nachfragen zur Baustelle Friedrichstraße/Am Weidendamm Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer hat die Genehmigung für die Baustellen- absperrung an der Ecke Friedrichstraße/Am Weidendamm erteilt und für welchen Zeitraum gilt sie? Antwort zu 1: Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde von der Verkehrslenkung Berlin im Rahmen der Verkehrsmaßnahmen für den Bau des U-Bahnkreu- zungsbahnhofes Unter den Linden erteilt. Nach Aufhe- bung der dafür notwendigen Verkehrsmaßnahmen wird die Lichtzeichenanlage seit dem 03.03.2015 als endzu- standsnahe Zwischenlösung bis zur Errichtung einer dau- erhaften Lichtzeichenanlage weiter betrieben. Frage 2: Warum finden, trotz Baustellenabsperrung, an dieser Stelle seit über einem Jahr keine sichtbaren Bauarbeiten statt? Antwort zu 2: Es finden an der Kreuzung Friedrich- straße/Am Weidendamm keine Bauarbeiten statt. Die Absperrungen dienen der Verkehrsführung an der dortigen Lichtzeichenanlage. Frage 3: Wann wird die Baustellenabsperrung an die- sem Ort entfernt bzw. werden die Bauarbeiten beendet sein? Antwort zu 3: Die vorhandenen Verkehrsmaßnahmen werden nach der Errichtung der dort vorgesehenen dauer- haften Lichtzeichenanlage entfernt. Ein genauer Zeitpunkt kann momentan hierfür nicht genannt werden. Das Provi- sorium ist vom 01.04.2015 bis zum 31.12.2015 von der Verkehrslenkung Berlin angeordnet und übernommen worden. Die dauerhafte Lichtzeichenanlage ist für rund 80.000,00 Euro von der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt beauftragt und wird bei beste- hender Baufreiheit errichtet. Frage 4: Wie schätzt der Senat das Gefährdungspoten- tial ein, das von dieser Baustelle vor allem für Fahrradfah- rer ausgeht (Fahrradfahrer müssen auf befahrene Auto- spur wechseln und dazu auf parallel verlaufende Straßen- bahnschienen achten)? Antwort zu 4: Im Zustand ohne geänderte Verkehrs- führung wäre das Parken auf der abgesperrten Fläche erlaubt, Radfahrende müssten dann ebenfalls auf der für den fließenden Verkehr vorgesehenen Fläche gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr fahren und auf die noch vorhandenen, aber nicht mehr genutzten Straßenbahnglei- se achten. Das Gefährdungspotential wird daher seitens der Ver- kehrslenkung Berlin nicht höher eingeschätzt als ohne die Absperrmaßnahmen. Frage 5: Welche Maßnahmen wird der Senat treffen, um die Verkehrssicherheit während der Bauarbeiten an dieser Kreuzung wieder herzustellen? Antwort zu 5: Durch die provisorische Lichtzeichen- anlage wird momentan an dieser Kreuzung die Verkehrs- sicherheit gegenüber dem vorherigen Zustand verbessert. Geplant ist dort die Errichtung einer dauerhaften Licht- zeichenanlage, siehe Antwort zu 1. Berlin, den 07. Mai 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2015)