Drucksache 17 / 16 056 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 22. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2015) und Antwort Gefahren für selbständige Mitarbeiter des Landes Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage war bei allen Senats- und Bezirksverwaltungen – einschließlich der nachgeordneten Einrichtungen und Behörden – eine Abfrage nötig. Die im Rahmen dieser Abfrage übermittel- ten Zahlen und Daten sind in den nachstehenden Antwor- ten zusammengefasst. 1. Wie viele selbständige Mitarbeiter werden durch das Land Berlin beschäftigt? Bitte nach Bezirken und Einrichtungen aufschlüsseln. Zu 1.: Insgesamt werden 8.322 Selbständige beim Land Berlin beschäftigt; davon entfällt ein Anteil von 4754 (57,1%) auf den Bereich der Volkshochschulen und der Musikschulen. Weitere 1328 Selbständige (15,9%) sind in kulturellen Bereichen, an Akademien bzw. als ärztliche Gutachterinnen und Gutachter tätig. Eine detail- lierte Aufschlüsselung nach den einzelnen Behörden bzw. Einrichtungen ist der Anlage zu entnehmen. 2. In wie vielen dieser Einrichtungen arbeiten eben- falls angestellte Mitarbeiter mit gleichem Aufgabenge- biet? Zu 2.: In 24 Einrichtungen bzw. Behörden arbeiten auch angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gleichem Aufgabengebiet. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach den einzelnen Verwaltungen und Einrichtungen ist der Anlage zu ent- nehmen. 3. Bei wie vielen Mitarbeitern des Landes Berlin wurde die Arbeitnehmerähnlichkeit anerkannt? Zu 3.: Eine Arbeitnehmerähnlichkeit wurde bei 1441 Selbständigen anerkannt. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach den einzelnen Verwaltungen und Einrichtungen ist der Anlage zu ent- nehmen. 4. Wie klärt das Land Berlin, seine Selbständigen Mitarbeiter im Vorfeld über die schwierige versicherungs- und steuerrechtliche Lage auf? Zu 4.: Die Selbständigen werden im Rahmen des Ver- tragsabschlusses schriftlich auf die versicherungs- und steuerrechtliche Lage hingewiesen – teilweise werden Merkblätter ausgehändigt. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach den einzelnen Verwaltungen und Einrichtungen ist ebenfalls der Anlage zu entnehmen. Berlin, den 06. Mai 2015 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2015) Anlage Schriftliche Anfrage „Gefahren für selbständige Mitarbeiter des Landes Berlin?“ Verwaltung, Bezirk, Einrichtung Zu Frage 1: Anzahl der beim Land Berlin beschäftigten selbständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zu Frage 2: Einrichtungen, in denen angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gleichem Aufgabengebiet tätig sind Zu Frage 3: Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen Arbeitnehmerähnlichkeit aner- kannt wurde Frage 4: Wie werden die selbständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ihre versicherungs - und steuerrechtli- che Situation aufgeklärt? Hauptverwaltung Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten Stichtag 01.05.2015: 1 Nein. 0 Passus im Werkvertrag. Konzerthaus Berlin Haushaltsjahr 2014: 382 Ja. Keine. Per Vertragstext. Theater an der Parkaue Haushaltsjahr 2015 (Stand 30.04.2015): 19 Nein. Keine. Per Vertragstext. Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz Haushaltsjahr 2015 (Stand 30.04.2015): 185 Ja. Keine. Per Vertragstext. Deutsches Theater Haushaltsjahr 2015 (Stand 30.04.2015): 79 Nein. Keine. Per Vertragstext. Maxim Gorki Theater Haushaltsjahr 2014: 43 Ja. Keine. Per Vertragstext. Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenArbIntFrau) Abt. I -Frauen- und Gleichstellungspolitik 1 ja ja Der Hinweis auf die Umsatzsteuerpflicht wurde in den Standard- Abt. III -Frauen- und Gleichstellungspolitik 6 ja keine Anerkennung Honorarvertrag der SenArbIntFrau übernommen. Er wurde um die zusätzliche Formulierung des Hinweises auf die Sozialversicherungspflicht ergänzt. Abt. III -Frauen- und Gleichstellungspolitik 2 (Expertise), 3 (Evaluation) nein keine Anerkennung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) Ministerialbereich 39 nein keine Durch eine mündliche Information vor dem Vertragsabschluss und konkret durch die Regelung in § 5 des Honorarvertrages: „Die Vertragschließenden sind sich darüber einig, dass mit diesem Vertrag ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht begründet werden soll, insbesondere werden vom Land Berlin weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und abgeführt. Die Regelung dieser Angelegenheiten sowie des Versicherungsschutzes gegen Unfälle anlässlich der Tätigkeit nach diesem Vertrag ist alleinige Angelegenheit des Auftragnehmers .“ sowie durch die Regelung in § 4 des Werkvertrages: „Dieser Vertrag begründet kein Arbeitsverhältnis. Arbeitsrechtliche Bestimmungen, insbesondere der jeweils aktuell gültige Tarifvertrag für die beim Land Berlin beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, finden auf das vorliegende Vertragsverhältnis keine Anwendung. Für das Vertragsverhältnis gelten ausschließlich die Bestimmungen des BGB über den Werkvertrag (§§ 631 ff.). Im Übrigen werden die Bestimmungen der VOL/B zugrunde gelegt.“ bzw. durch Formulierung im Honorarvertrag : “Die steuerliche Behandlung des Honorars richtet sich nach den Vorschriften des Steuerrechts. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Versteuerung des Entgeltes und ggf. die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Krankenund Rentenversicherung) selbst zu leisten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Finanzbehörde geleistete Honorarzahlungen mitzuteilen . (Nr. 10 AV Hon-KJH)“ Landeszentrale für politische Bildungsarbeit 7 nein keine Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) 4 nein keine Senatsverwaltung für Finanzen 1 0 0 Hinweis auf mögliche aufgabenrechtliche Pflichtendes Auftragnehmers sind z. T. Vertragsbestandteil Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 4 nein keine Aussagen zur versicherungs- und steuerrechtlichen Situation sind Bestandteil des Honorar- bzw. Werkvertrages. Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf die Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993 hingewiesen, nach der ggf. eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt über geleistete Zahlungen erfolgt. Landesamt für Gesundheit und Soziales Ärztlicher Gutachterstamm von 145 Ärzten auf Hono- teilweise (26) Die im LaGeSo festangestellten ärztlichen Gutach- keine Mündliche Information (LaGeSo) I D - Ärztliche Begutachtung rarbasis terinnen und Gutachter sind für die besonders schwierigen Gutachten z.B. im Klageverfahren, Soziales Entschädigungsrecht etc. zuständig. Landesamt für Gesundheit und Soziales I E – Zentrale medizinische Gutachtenstelle (ZMGA) Ärztlicher Gutachterstamm von 12 Ärzten teilweise (24) Die im LaGeSo festangestellten ärztlichen Gutach- terinnen und Gutachter sind für die besonders schwierigen Gutachten z.B. im Klageverfahren, Soziales Entschädigungsrecht etc. zuständig. keine Mündliche Information Landesamt für Gesundheit und Soziales II A – Zentrale Aufnahmeeinrichtung und Leistungsstelle für Asylbewerberinnen und Asylbewerber 121 Sprachmittlerinnen und Sprachmittler auf Honorarbasis teilweise (4) Es können nicht alle erforderlichen Sprachen im LaGeSo über festange- stellte Sprachmittlerinnen und Sprachmittler vorgehalten werden. Darüber hinaus werden nicht alle Sprachen dauerhaft benötigt . keine Werden in der Honorarvereinbarung schriftlich darauf hingewiesen Landesamt für Gesundheit und Soziales - Künstlerförderung /Restaurationsarbeiten 2 Honorarkräfte nein keine Werden in der Honorarvereinbarung schriftlich darauf hingewiesen Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnSport) Abt. IV – Sport – Stammhaus 1 Nein Nein Im Rahmen des Vertrages Abt. IV – Sport – Olympiapark 1 Nein Nein Im Rahmen des Vertrages Abt. IV – Sport – Grünauer Wassersportmuseum 1 Nein Nein Im Rahmen des Vertrages Der Polizeipräsident in Berlin 86 Nein Nein Im Rahmen des Vertrages Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie 40 Ja Nein Im Rahmen des Vertrages Verwaltungsakademie (VAk) 409 Ja Nein Die Aufklärung erfolgt über die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VAk, die den Dozentinnen und Dozenten jährlich zugesandt werden. Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Entfällt Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 4 Nein 0 Ja 2 Ja 0 Ja Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Entfällt Bezirksverwaltungen Bezirksamt CharlottenburgWilmersdorf Abt. Personal und Finanzen 1 Keine Nein Der freiberuflich tätige Dozent wird bedarfsorientiert seit einigen Jahren für Schulungen im ITBereich eingesetzt. Die Informati- on zur versicherungs- und steuerrechtlichen Situation erfolgte vor einigen Jahren durch die damalige Fortbildungsbeauftragte. Abt. Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien 1 Keine 1 Schulamt (Jugendkunstschule) 10 Keine keine Jugendamt (Einrichtungen der Jugendförderung ) 24 Keine keine Jugendamt (Erziehungs- und Familienberatung ) 2 Keine keine Kinder- und Jugendparlament 2 Keine keine Bezirksamt Lichtenberg 169 (ohne Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer bzw. Volkshochschuldozentinnen und Volkshochschul dozenten Nein nein Hinweis in der Honorarvereinbarung Bezirksamt Mitte Volkshochschule (VHS) 783 Nein 143 Über die Ausführungen im Honorarvertrag „Vertragsbedingungen für Honorarkräfte“ Musikschule (MS) 223 Ja 90 Über diverse Vordrucke und Einstellungsgespräche Kunst und Kultur 94 Nein Keiner Vertrag und Fragebogen für selbständige Künstler Geschichte 5 Nein Keiner Vertrag und Fragebogen für selbständige Historiker und Grafiker Jugendamt, bezirkliche Jugendfreizeiteinrichtungen 89 Ja, wenn man als Aufgabengebiet die Betreuung von jungen Menschen ansieht und nein, wenn auf das konkrete Angebot wie z.B. Fahrradwerkstatt abgestellt wird. keiner Über die Ausführungen im Honorarvertrag „Vertragsbedingungen für Honorarkräfte“ Jugendamt, Dolmetschertätigkeiten im Regionalen Sozialen Dienst (RSD) und der Jugendgerichtshilfe 84 Nein Keiner Über die Ausführungen im Honorarvertrag „Vertragsbedingungen für Honorarkräfte“ Jugendamt, Verwaltung, z.B. Unterhaltsvorschuss 7 Ja Keiner Über die Ausführungen im Honorarvertrag „Vertragsbedingungen für Honorarkräfte“ Jugendamt, Erziehungs- und Familienberatung , Kunst/Mal-Therapieprojekt 1 Nein Keiner Über die Ausführungen im Honorarvertrag „Vertragsbedingungen für Honorarkräfte“ Stadtentwicklung 2-3 pro Jahr Nein Keiner Im Rahmen der vertraglichen Regelungen werden konkrete Bedingungen formuliert Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Gesundheitsamt/Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung 1 Mit 15 Stunden im Monat nein keine Sprachmittlerin für Thailändisch auf Honorarbasis, Vereinbarung im Honorarvertrag, dass die Sozialbeiträge selber abzuführen sind Schul- und Sportamt 2 Nein Keine Werden mit dem Honorarvertrag über ihre rechtliche Situation informiert Fachbereich Volkshochschule 229 Nein 44 Vertragsbedingungen im Honorarvertrag Fachbereich Musikschule 96 Ja 53 Gemäß Honorarabrechnung Fachbereich Kultur: Bezirksmuseum Galerie M 4 1 Ja Nein Nein Nein Hinweis im Vertrag Hinweis im Vertrag Bezirksamt Neukölln Abteilung Bildung Schule Kultur und Sport Amt für Weiterbildung und Kultur Fachbereich Musikschule Alle Angaben beziehen sich auf den Stand April 2015 212 Ja 78 Durch die vor Tätigkeitsbeginn geschlossenen Verträge (Rahmenhonorarvereinbarung §5 und Werkvertrag §10) in Neukölln. Abteilung Bildung Schule Kultur und 409 nein 89 Mündlich und schriftlich durch die Sport Amt für Weiterbildung und Kultur Fachbereich Volkshochschule Vertragsbedingungen für Honorarverträge des Landes Berlin Abteilung Bildung Schule Kultur und Sport Amt für Weiterbildung und Kultur Fachbereich Kultur Museum 2 (projektbezogene Werkverträge) nein Keine Durch die vor Tätigkeitsbeginn geschlossenen Verträge Abteilung Bildung Schule Kultur und Sport Amt für Weiterbildung und Kultur Fachbereich Kultur Gemeinschaftshaus 1 (projektbezogener Werkvertrag) nein Keine Durch den vor Tätigkeitsbeginn geschlossenen Vertrag Abteilung Bildung Schule Kultur und Sport Amt für Weiterbildung und Kultur Fachbereich Kultur Galerien 2 (projektbezogene Werkverträge) nein Keine Durch die vor Tätigkeitsbeginn geschlossenen Verträge Abteilung Bildung Schule Kultur und Sport Amt für Weiterbildung und Kultur Fachbereich Kultur 1 (projektbezogener Werkvertrag) nein Keine Durch den vor Tätigkeitsbeginn geschlossenen Vertrag Abteilung Bildung Schule Kultur und Sport Schul- und Sportamt 33 nein nein Durch die vor Tätigkeitsbeginn geschlossenen Honorarverträge. Darüber hinaus wurden alle Schulleitungen per Anschreiben vom 25.11.2014 auf die Problematik eindringlich hingewiesen. Stadtentwicklungsamt 1 Nein, Wissenstransfer 0 Mündliche Vorabinformation, Hinweise im Vertrag Ordnungsamt 3 Nein Keine Durch einen entsprechenden Passus im Vertrag. Abt. Jugend und Gesundheit, Jugendamt, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen; Davon: nein Keine Mündlich durch den Vertragspartner und schriftlich im Honorarvertrag selbst. Ein Bestandteil des Honorarvertrages sind die sog. Allgemeine Bedingungen. Dort wird insbesondere in den Jugendclub Neudecker Weg 10 Nachbarschaftszentrum Wutzkyallee 11 Jugendclub UFO 8 Interkulturelles Zentrum für Mädchen + Frauen Szenenwechsel 12 Punkten „Versicherungsschutz“ und „Steuern“ über die versicherungs - und steuerrechtliche Situation aufgeklärt. Jugendclub Feuerwache 6 Kinderclubhaus Sternschnuppe 3 Jugend-, Kultur- und Werkzentrum Grenzallee 10 Kinder- und Jugendzentrum Lessinghöhe 10 Interkulturelles Kinder- und Elternzentrum Am Tower 14 Kinderclubhaus Dammweg 7 Pädagogisch betreuter Spielplatz Wilde Rübe 10 Kinderclubhaus Zwickauer Damm 10 Projektwerkstatt 5 Stadtteilzentrum für Kinder und Eltern Stadtvilla Global 14 Kinder- und Jugendclub Abenteuerspielplatz Wildhüterweg 6 Slam-Jam Bauwagenprojekt 2 Mutter-Kind-Treff Shehrazad 2 Kinderpavillon Droryplatz 10 Abt. Jugend und Gesundheit, Jugendamt und Stab; davon: Allgemein und Wissenstransfer 4 Ja Keine Elterngeldstelle 1 Erziehungs-und Familienberatung 1 Fachsteuerung 7 Nein Kinderbüro 5 Projekt Onlinejugend Wutzkyallee 3 Abt. Jugend und Gesundheit, Gesundheitsamt Ja Keine Kinder- und Jugendgesundheitsdienst 5 Kinder- und Jugendpsychatrischer Dienst 2 Zahnärztlicher Dienst 2 Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung , Krebs und Aids 1 Bezirksamt Pankow Amt für Weiterbildung und Kultur, FB Volkshochschule 320 Kursleitungen (KL) nein 60 (diese können jedoch auch KL bei anderen Volkshochschulen sein - Achtung: doppelte Zählung möglich!) Hinweis auf Antrag Arbeitnehmerähnlichkeit , auf Vertragsbedingungen – ansonsten sind Selbständige selbständig, also auch in der Informationsbeschaffung zu einkommensteuerrechtlichen Fragen Jugendamt 93 nein keine Die Aufklärung erfolgt bei Abschluss des Honorarvertrages. Amt für Soziales Seniorenbegegnungsstätten 8 nein keine Information ist Bestandteil der Honorarverträge; darüber hinaus werden die Honorarkräfte durch Dienstkräfte des Fachbereichs auch in mündlicher Form regelmäßig informiert Gesundheitsamt Kinder- und Jugendgesundheitsdienst 1 ja keine Information ist Bestandteil der Honorarverträge Schul- und Sportamt Jugendkunstschule und Gartenarbeitsschule 13 nein keine Information ist Bestandteil der Honorarverträge Bezirksamt Reinickendorf Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal 1 Nein Nein Durch einen Passus im Vertrag, der u.a. darauf hinweist, dass die Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer die Bestimmungen des Steuerrechts in eigener Verantwortung zu beachten und eventuelle . Steuern aller Art selbst zu entrichten haben und dem zusätzlichen Hinweis, dass wir als Auftraggeber verpflichtet sind, die zust. Finanzämter nach der Mitteilungsverordnung (MV) zu informieren . Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal 10 Durch einen Passus im Vertrag, der u.a. darauf hinweist, dass die Auftragnehmerin bzw. der Auf- tragnehmer die Bestimmungen des Steuerrechts in eigener Verantwortung zu beachten und evt. Steuern aller Art selbst zu entrichten hat und dem zusätzlichen Hinweis, dass wir als Auftraggeber verpflichtet sind, die zust. Finanzämter nach der Mitteilungsverordnung (MV) zu informieren . Ein zweiter Passus klärt über den Versicherungsschutz bei Honorarkräften auf, d. h. dass diese nicht über den Auftraggeber gesetzlich unfallversichert sind und daher sich selber absichern müssen . Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal 1 Durch ein Schreiben an den Berater jeweils zum Jahresanfang, in dem ihm mitgeteilt wird, dass wir als Auftraggeber das zuständige Finanzamt nach der Mitteilungsverordnung (MV) informieren. Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal 1 1 Durch einen Passus im Vertrag, der u.a. darauf hinweist, dass die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die Bestimmungen des Steuerrechts in eigener Verantwortung zu beachten und evt. Steuern aller Art selbst zu entrichten hat und dem zusätzlichen Hinweis, dass wir als Auftraggeber verpflichtet sind, die zust. Finanzämter nach der Mitteilungsverordnung (MV) zu informieren . Jugendamt 10 nein Keine Insgesamt (betrifft alle Verträge): vor Vertragsunterzeichnung mündlich und dann durch entsprechende Passagen im Vertrag Sozialamt 4 Streethouse 7 ..vor Vertragsabschluss mündlich und dann durch einen entsprechenden Passus in dem Vertrag bei Vertragsabschluss Sozialpädagogische Gruppen 7 ..vor Vertragsabschluss mündlich und dann durch einen entsprechenden Passus in dem Vertrag bei Vertragsabschluss ComX 13 vor Vertragsabschluss mündlich und dann durch einen entsprechenden Passus in dem Vertrag bei Vertragsabschluss Haus am See 11 Kinderzentrum Pankower Allee 18 Fuchsbau 14 Dachsbau 8 Meredo 4 Metronom 8 Tietzia 13 Atrium 49 Nein / Hinweis zur Versteuerung des Honorars im Vertrag; und Meldungen ans Finanzamt über ProFiskal Fachbereich Kunst und Geschichte 40 Nein / In den abgeschlossenen Honorarverträgen wird die Versicherungs - und steuerrechtliche Situation erläutert. Volkshochschule 253 Nein 75 *) Merkblatt und Vertrag Musikschule 135 Ja, teilweise. Die sechs angestellten Musikschullehrkräfte haben Funkti- onsstellen inne. Deren Arbeitszeit ist in Unterrichtstätigkeit und Leitungsaufgaben aufgeteilt . 63 *) *) Hier läuft momentan eine berlinweite Diskussion. In einem Gespräch anlässlich der Vertragsunterzeichnung erhalten freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allgemeine Informationen zum Vertragsverhältnis ohne versicherungs -/ steuerrechtliche Beratung . Es wird darauf hingewiesen, sich bei Fragen diesbezüglich an Steuerberaterinnen oder Steuer- berater bzw. die Künstlersozialkasse zu wenden. Grundschulen 106 Nein Nein Die Honorarkräfte werden schriftlich darüber aufgeklärt, dass das Honorar selbst zu versteuern ist und dass keine gesetzliche Unfallversicherung besteht. Ober- und Sonderschulen 54 Nein Nein Bezirksamt Spandau Amt für Soziales - Senioreneinrichtungen 13 nein niemand Schriftlich im Rahmen der Honorarvereinbarungen Schul- und Sportamt - Div. Schulen 96 (Kursleiterinnen und Kursleiter, Honorarkräfte für Arbeitsgemein- schaften, Schularbeitszirkel und Nei- gungsgruppen Sport) niemand Durch entsprechende Hinweise in einer Anlage zum Honorarvertrag enthalten (Allgemeine Hinweise für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter im Bereich Schule) Schul- und Sportamt - Jugendkunstschule / Kunstbastion (gemeinsame Einrichtung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) 16 (Kursleiterinnen und Kursleiter, Honorarkräfte für Kursangebote) niemand Entsprechende Hinweise sind in einer Anlage zum Honorarvertrag enthalten (Allgemeine Hinweise für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ) Amt für Weiterbildung und Kultur - Volkshochschule 199 48 In der Anlage zu den Honorarverträgen (Vertragsbedingungen für Honorarkräfte) finden sich entsprechende Hinweise Amt für Weiterbildung und Kultur - Musikschule 107 70 In der Anlage zu den Honorarverträgen (Vertragsbedingungen für Honorarkräfte) finden sich entsprechende Hinweise Jugendamt - 14 Jugendfreizeiteinrichtungen („Häuser der offenen Tür“) 96 niemand Durch Abschluss der Honorarvereinbarung ; bei einem Verdienst von jährlich mehr als 1.500,00 € erfolgt automatisch eine Meldung darüber an das Finanzamt und an die Honorarkraft . Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Fachbereich Volkshochschule (VHS) 493 nein 105 Die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VHS erhalten alle Informationen zu ihrer versicherungs - und steuer- rechtlichen Situation mit den „Vertragsbedingungen für Honorarverträge“. Fachbereich Musikschule 302 ja 153 Gelegentlich auf Lehrerversammlungen thematisiert Fachbereich Kultur 0 nein ./. ./. Fachbereich Bibliotheken 0 nein ./. ./. Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Jugendamt In den Jugendfreizeiteinrichtungen des Bezirks werden zahlreiche Hono- rarkräfte für zeitlich und inhaltlich begrenzte Aufgaben beschäftigt. Eine Erfassung findet nicht regelmäßig statt und ist in dieser kurzen Frist nicht möglich. Nein 0 Durch den Honorarvertrag; er enthält dazu klare Hinweise. Ordnungsamt - Marktverwaltung 2 nein 0 Gar nicht. Die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter sind hauptberuflich beim Bezirksamt SteglitzZehlendorf beschäftigt und werden im Rahmen von Nebentätigkeit (Reinigung Marktflächen) tätig. Schulamt 66 ja nicht bekannt steht im Honorarvertrag Amt für Soziales 66 nein nein ja, die Honorarverträge regeln dies eindeutig davon 62 Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter für kulturelle Veranstaltungen in Seniorenfreizeitstätten , 1 bis max. 5 Auftritte im Jahr, 3 weitere Kräfte im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Seniorenbetreuung Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Amt für Soziales, Grundbedarfe der Sozialen Wohnhilfe 6 Sprachmittlerinnen und Sprach- mittler Nein Keine Hinweise in Honorarverträgen Amt für Soziales, Seniorenarbeit 1 Honorarkraft Nein Keine Hinweise im Honorarvertrag Abt. Jugend, Ordnung, Bürgerdienste Ordnungsamt - Straßenverkehrsbehörde 1 Honorarkraft Nein Keine Hinweis im Honorarvertrag Musikschule 201 ja 116 Über die Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse bei Abschluss des Rahmenhonorarvertrages , sowie über ein Handbuch, das rechtliche und praktische Fragen für die Arbeit an der Musikschule klärt, steuerrechtlich erfolgt der Hinweis ebenfalls bei Vertragsabschluss sowie mit jeder Honorarmitteilung. Kunst, Kultur und Museen 50 nein nein Die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen der abgeschlossenen Honorarund Werkverträge darüber informiert , dass die im Vertrag genannten Brutto-Beträge selbst versteuert werden müssen. Jeder Vertrag enthält die Steuernummer der Vertragsnehmerin bzw. des Vertragsnehmers Volkshochschule (VHS) 407 nein 105 Die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit den Vertragsbedingungen für Honorarverträge , die Bestandteil der Honorarverträge sind, informiert. Bezirksamt Treptow-Köpenick Amt für Weiterbildung und Kultur 385 ja 147 Hinweis im Honorarvertrag Jugendamt 32 nein / … im Honorarvertrag Straßen- und Grünflächenamt 1 ja 0 Erläuterung Amt für Soziales (Angaben aus 2014) In folgenden Bereichen: Gruppenleitungsebene alle Bereiche des Amtes, Koordinationsstelle zur Vermeidung und Behebung von Wohnungsverlust, ein Einzelcoaching im Leistungsbereich, Organisationsentwicklerinnen und Organisationsent- wickler, Coach und Coachin 3 Verträge mit je einer Einzelperson/ Unternehmen nein keine / bzw. nicht bekannt Aufklärung vor Vertragsunterzeichnung und ist Bestandteil des Vertrages Koordinationsstelle zur Behebung und Vermeidung von Wohnungsverlust, Betreuungsbehörde, Fallmanagement, Bereich Bürgerschaftliches Engagement und KiezKlub’s, Supervisorinnen bzw./ Supervisoren 4 Verträge mit je einer Einzelperson/ Unternehmen nein keine / bzw. nicht bekannt Aufklärung vor Vertragsunterzeichnung und ist Bestandteil des Vertrages Bereich Bürgerschaftliches Engagement und KiezKlub’s, 300 Werkverträge für einmalige Veranstaltungen , In- formationsabende, Vorträge nein keine / bzw. nicht bekannt Hinweise enthalten die jeweiligen Verträge S17-16056 S17-16056-RS_Anlage-2015-05-06