Drucksache 17 / 16 057 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 22. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2015) und Antwort Hoheitliche Aufgaben privatisieren? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass der Vorgang 0037 im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung seit drei Jahren noch nicht abgeschlossen wur- de? Zu 1.: Die Problematik zur Erbringung der Einspar- vorgabe im Bereich des vollzugsnahen Dienstes der Poli- zei erforderte eine, alle Rahmenbedingungen berücksich- tigende, Erarbeitung möglicher organisatorischer Maß- nahmen sowie die Prüfung erforderlicher Kompensati- onsmaßnahmen. 2. Aus welchen Gründen forciert der Senat eine Teil- privatisierung in den Bereichen Objektschutz und Gefan- genenbewachung? 3. Werden zukünftig weitere staatliche Aufgaben von Privatisierungen betroffen sein? 1. Wenn ja, warum? 2. Um welche Bereiche handelt es sich und wann ist mit der Umsetzung der Teilprivatisierungen zu rechnen? 4. Warum hält der Senat an der Idee der Teilprivati- sierung in diesen Bereichen fest, obwohl in anderen Bun- desländern in den gleichen Teilbereichen eher negative Erfahrungen gesammelt wurden. 5. Welche Gründe sprechen dagegen, sich auf die bewährte und anerkannte Struktur, die sich in der voll- ständigen Hoheit des Landes Berlin befindet, zu stützen? 6. Was hat den Senat bisher davon abgehalten, diese Änderung umzusetzen? 1. Gab oder gibt es Punkte, die gegen eine kurz- fristige Umsetzung sprechen? 2. Falls ja, um welche Punkte handelt es sich und welche davon sind im Detail strittig oder kolli- dieren mit bestehenden Gesetzen oder Verord- nungen? 7. Liegen die von den Änderungen betroffenen Ge- setze alle ausschließlich auf Landesebene und wenn nein, welche anderen Gesetzesebenen sind hier noch betroffen? 8. Welche Bereiche und Aufgaben im Objektschutz und bei der Gefangenenbewachung werden voraussicht- lich von den Änderungen betroffen sein? 9. Auf welcher Grundlage wird das Einsparpotential im Detail errechnet? 10. Welche Anforderungen werden hinsichtlich Ent- lohnung, Qualifikation und Arbeitsbedingungen an die Firmen gestellt? 11. Inwieweit wird eine Kontrolle der privaten Firmen und ihrer Mitarbeiter stattfinden? 12. Inwieweit kann garantiert werden, dass die Ent- lohnung, Qualifikation und Arbeitsbedingungen der Mit- arbeiter ständig auf dem geforderten Niveau verbleibt? 13. Werden dazu seitens des Landes entsprechend Mitarbeiter in den zuständigen Behörden bereitgestellt bzw. sind diese vorhanden? 1. Wenn nein, warum nicht? 2. Wenn ja, um wie viele Mitarbeiter handelt es sich, bzw. wie viele Mitarbeiter sind dafür ein- geplant? 14. Inwieweit können Pflichtverletzungen geahndet und Sanktionen verhängt werden? 15. Welcher Art werden die Teilprivatisierungsverträ- ge voraussichtlich sein, bzw. wie werden sich diese im Detail - vor allem im Hinblick auf die Laufzeit, die Fi- nanzierung und der Option bei Nichterfüllung des Ver- tragsgegenstandes entsprechende Entschädigungen ein- fordern zu können, gestalten? 16. In welcher Rechtsform müsste sich das Land Ber- lin als Vertragspartner darstellen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 057 2 17. In welchen Bereich der Haushaltsplanung würden diese Mittel veranschlagt werden? Zu 2. bis 17.: Eine Privatisierung von Polizeiaufgaben in den Bereichen Zentraler Objektschutz (ZOS) und Ge- fangenenbewachung (Gef) wurde im Rahmen einer Pro- jektgruppe geprüft. Im Bereich ZOS sind nach rechtlicher Prüfung keine Externalisierungsmöglichkeiten vorhanden. Für die Be- wachung der Botschaften besteht gemäß „Wiener Übereinkommen “ die Verpflichtung, einen wirksamen Schutz zu gewährleisten. Für die sonstigen zu schützenden Ob- jekte muss aus dem Selbstverständnis des Objektschutzes heraus Gleiches gelten. Für einen wirksamen Schutz ist es aber erforderlich, bereits im Vorfeld einer akuten Gefähr- dungslage Maßnahmen wie Identitätsfeststellungen, Platzverweise oder Befragungen durchführen zu können. Diese setzen entsprechende Eingriffsrechte voraus, die Hoheitsträgern vorbehalten bleiben. Polizeinahe Tarifbe- schäftigte sind im Gegensatz zu privaten Sicherheits- dienstleistern befugt, auf öffentlichem Straßenland jeder- zeit, unverzüglich und selbstständig einzugreifen und hoheitliche Maßnahmen durchzuführen. Im Bereich der Gefangenenbewachung ist eine Priva- tisierung organisatorisch nicht sinnvoll und würde keine wirtschaftlichen Vorteile mit sich bringen. 18. Stimmt der Senat mit der Aussage eines Experten der Zentralen Service-Einheit der Berliner Polizeibehörde überein, dass der Tarifvertrag zum Teil die Ursache für die Personalmisere sei? Zu 18.: Der Senat sieht keinen Anlass, eine derartige Aussage zu bewerten. Berlin, den 04. Mai 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2015)