Drucksache 17 / 16 059 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 23. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. April 2015) und Antwort Freienvertretung im rbb: Sachstand und Evaluation Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, um die im Rundfunkstaatsvertrag des rbb vorgesehene Evaluation des Freienstatus angemessen und im vorgese- henen Zeitrahmen zu realisieren (Protokollnotiz zu § 34 Abs. 2 des Freienstatuts des RBB (im Folgenden: FS- RBB))? Zu 1.: Die Länder Berlin und Brandenburg erkennen die Bedeutung des Freienstatuts für arbeitnehmerähnliche Personen an und sind daher übereingekommen, die staats- vertragliche Regelung spätestens zwei Jahre nach Inkraft- treten dahingehend zu überprüfen, ob das Ziel der Stär- kung der Freienvertretung unter Berücksichtigung der Programmautonomie des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) erreicht ist. Zur Vorbereitung dieser Evaluation hat die Senatskanzlei die Intendanz des Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) gebeten, die Umsetzung und Anwen- dung des Freienstatuts von Beginn an sorgfältig zu doku- mentieren. 2. Von welchen Instrumenten wird der Senat zur Evaluierung wann Gebrauch machen und von wem sollen diese in welchem Rahmen durchgeführt werden? Zu 2.: Rechtzeitig vor Ablauf der vorgesehenen Frist wird die Senatskanzlei das Benehmen mit der Staatskanz- lei des Landes Brandenburg über das Verfahren und den Zeitplan zur Evaluation der staatsvertraglichen Regelung herstellen. Zu den abzustimmenden Evaluationsmaßnah- men könnten die Zusammenstellung und Prüfung der Dokumentation über die Umsetzung und Anwendung des Freienstatuts, Gespräche mit den Beteiligten und gegebe- nenfalls eine Anhörung gehören. 3. Wie interpretiert der Senat die Fußnote 3 zu § 28 FS-RBB: „Der rbb bemüht sich um personelle Unterstützung für die Büroarbeit der Freienvertretung“ und welche konkrete personelle Unterstützung hält der Senat für an- gemessen? Zu 3.: Der der um Auskunft gebetene Rundfunk Ber- lin-Brandenburg hat zur Frage der personellen Unterstüt- zung für die Büroarbeit der Freienvertretung Folgendes ausgeführt: „Derzeit steht der Freienvertretung eine personelle Unterstützung für die Büroarbeit im Umfang von 20 Wo- chenstunden zur Verfügung. Die Freienvertretung hat sieben Mitglieder, davon eine Freistellung in Vollzeit. Im Vergleich dazu hat der Personalrat 13 Mitglieder, davon sind drei Mitglieder freigestellt. Die Rechtsprechung hält für den Personalrat bei drei freigestellten Mitgliedern eine personelle Unterstützung für Bürotätigkeiten im Umfang von 38,5 Wochenstunden für angemessen.“ Ob und wie sich diese personelle Unterstützung auf das verfolgte Ziel der Stärkung der Freienvertretung aus- wirkt, wird gegebenenfalls im Evaluationsverfahren zu prüfen sein. 4. Im Wirtschaftsplan des rbb sind vier befristete Stellen für die Bearbeitung von Angelegenheiten, die durch die Freienvertretung verursacht werden, aufgeführt: Hält der Senat vier befristete Stellen für angemessen? Welche Aufgaben werden durch diese Stellen erledigt und wem sind sie zugeteilt? Zu 4.: Das Selbstverwaltungsrecht als Ausprägung der vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Staatsfreiheit des Rundfunks berechtigt den Rundfunk Berlin- Brandenburg über Art und Umfang der Wahrnehmung seines Auftrags grundsätzlich selbst zu entscheiden. Eine Beurteilung der Angemessenheit über die Einrichtung der beschriebenen Stellen nimmt der Senat daher nicht vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 059 2 Bezüglich des zweiten Teils von Frage 4. hat der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Folgendes ausgeführt: „Die vier befristeten Stellen (zwei Referentenstellen und zwei Sachbearbeiterstellen) sind der HA Personal zugeordnet, die die Intendantin gemäß § 2 Freienstatut bei der Wahrnehmung der ihr nach dem Freienstatut oblie- genden Aufgaben vertritt. Dabei handelt es sich u.a. um folgende Aufgaben: • Zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der Freienvertretung im Zusammenhang mit ihren Rechten aus dem Freienstatut (§ 32 FrSt) • regelmäßige Information der Freienvertretung über Zahlen zur Beschäftigung arbeitnehmerähnlicher Personen (§ 36 FrSt) • Einleitung und Begleitung der Mitwirkungsverfahren insbesondere auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bei allgemeinen Fragen der Fort-bildung, bei Beendigung oder wesentlichen Einschränkungen von Tätigkeiten, Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und der Rege- lung der Ordnung der Dienststelle (§ 40 FrSt) • Einleitung und Begleitung der Mitbestimmungsverfahren insbesondere bei der Änderung der Fra- gebögen zur Honorarabrechnung, der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungs- veranstaltungen und der Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen (§ 41 FrSt) • Vor- und Nachbereitung der Quartalsgespräche sowie Teilnahme der Leiterin der HA Personal an den Gesprächen (§ 33 FrSt) • Vor- und Nacharbeitung der Regeltermine (Jour Fixe) zwischen Freienvertretung und HA Personal • Klärung von Anregungen und Beschwerden arbeitnehmerähnlicher Personen mit der Freienver- tretung (§ 34 FrSt) • Beratung der Führungskräfte hinsichtlich der Rechte der Freienvertretung nach dem Freienstatut und Betreuung etwaiger Information-, Mitwir- kungs- bzw. Mitbestimmungsverfahren • Festsetzung bzw. Anweisung von Ersatzhonoraren, Sitzungsgeld und Aufwandentschädigungen sowie Reise- und Fortbildungskosten (§ 24ff FrSt) • Zudem in größeren Abständen: Vor- und Nachbereitung der Wahl insbesondere Erstellung des Wählerverzeichnisses, Klärung des Status einzel- ner freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, An- sprechpartner für den Wahlvorstand (§ 4ff FrSt); Vor- und Nachbereitung der Schiedsstellenverfah- ren (§ 43 FrSt) Derzeit sind zwei von vier befristeten Stellen besetzt (eine Referentenstelle, eine Sachbearbeiterstelle). Die zweite Referentenposition wird der rbb demnächst beset- zen.“ 5. Wie bewertet der Senat das Verhältnis einer Frei- stellung gemäß § 24 FS-RBB für die Freienvertretung sowie vier Personalstellen für die Bearbeitung von Ange- legenheiten, verursacht durch die Freienvertretung? Zu 5.: Das Freienstatut wurde zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Rundfunk Berlin-Brandenburg und Vertreterinnen und Vertretern der arbeitnehmerähnlichen Personen unter Beteiligung der Gewerkschaften DJV und ver.di abgestimmt und vom rbb-Rundfunkrat als Auf- sichtsgremium am 08. Mai 2014 angenommen, ein- schließlich der darin vorgesehenen Freistellung. Bezüglich der Bewertung der Anzahl der Personalstel- len beim Rundfunk Berlin-Brandenburg gilt das in der Antwort zu Frage 4. gesagte. Ob und wie sich das beschriebene Verhältnis auf das verfolgte Ziel der Stärkung der Freienvertretung auswirkt, wird gegebenenfalls im Evaluationsverfahren zu prüfen sein. Berlin, den 12. Mai 2015 M i c h a e l M ü l l e r Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2015)