Drucksache 17 / 16 061 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fréderic Verrycken (SPD) vom 20. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. April 2015) und Antwort Zukunft der Kleingartenkolonie Oeynhausen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann liegt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als zuständige Stelle der Bezirksaufsicht die Entscheidungsfrage zum Thema Zukunft der Kleingarten- kolonie Oeynhausen vor? Zu 1.: Die Entscheidungsfrage liegt der Senatsverwal- tung für Inneres und Sport seit dem 11. August 2014 vor. 2. Wie lange dauert die Entscheidungsfindung dies- bezüglich noch an? 3. Stimmt es, dass die Innenverwaltung noch auf ein von der CDU Fraktion Charlottenburg-Wilmersdorf in Auftrag gegebenes weiteres Gutachtet wartet und was verspricht sich der Senat von diesem Gutachten im Ver- gleich zu den diversen bereits vorliegenden? Wird der Senat auch das von der Grünen-Fraktion Charlottenburg- Wilmersdorf beauftragte Gurtachten berücksichtigen? 4. Wie sieht der weitere Verfahrensablauf aus, um seitens der Senatsverwaltung ein Signal in Richtung Kleingärterinnen und Kleingärtner und in Richtung Be- zirk geben zu können, die beide wissen wollen, wie es weitergeht? Zu 2. - 4.: In dem Beanstandungsverfahren sind sehr komplexe juristische Fragen zu klären, die einer vertieften rechtlichen Prüfung unter Einbeziehung der fachlich be- troffenen Senatsverwaltungen bedürfen. Der Senatsver- waltung für Inneres und Sport liegt das von der Fraktion der Christlich Demokratischen Union in der Bezirksver- ordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf (BVV) in Auftrag gegebene Gutachten vor. Im Entschei- dungsprozess ist eine Auseinandersetzung mit der gut- achterlich vertretenen Rechtsauffassung, dass die Verän- derungssperre rechtswidrig sei, ebenso erforderlich wie eine Auseinandersetzung mit der ebenfalls gutachterlich vertretenen entgegengesetzten Position. In diesen Prozess werden sämtliche vorliegenden Gutachten einbezogen. Wann die Prüfung abgeschlossen sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Berlin, den 8. Mai 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2015)