Drucksache 17 / 16 064 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 24. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. April 2015) und Antwort Soziale Verträglichkeit der Altbaumodernisierung städtischer Wohnungsbaugesellschaf- ten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die städtischen Wohnungsbaugesellschaften um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver- antwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Darüber hinaus sind zur Beantwortung Ergebnisse aus dem Reporting zum Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten des Berliner Senats mit den städtischen Woh- nungsunternehmen Berlins (Mietenbündnis) des BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunterneh- men e.V. (BBU) eingeflossen. Frage 1: Wie viele Wohnungen in Gebäuden, die vor 1945 errichtet worden sind, haben die städtischen Woh- nungsbaugesellschaften seit 2012 modernisiert und was planen sie für die Jahre 2015 und 2016 (bitte nach Unter- nehmen und Bezirken in Jahresscheiben aufgliedern)? Antwort zu 1: Gesellschaft modernisierte WE in 2012 modernisierte WE in 2013 modernisierte WE in 2014 Planung WE in 2015 Planung WE in 2016 degewo 401 259 109 154 34 GESOBAU 103 289 230 121 602 Gewobag 27 111 84 44 76 HOWOGE 11 8 - Stadt und Land 346 366 266 122 WBM 64 - - - - Bezirk modernisierte WE in 2012 modernisierte WE in 2013 modernisierte WE in 2014 Planung 2015 in WE Planung 2016 in WE Mitte WBM - 26 Gewobag - 15 Gewobag - 15 GESOBAU - 127 FriedrichshainKreuzberg WBM - 38 Pankow GESOBAU - 103 Gewobag - 12 GESOBAU - 289 Gewobag – 85 GESOBAU - 191 Gewobag - 68 GESOBAU - 121 Gewobag - 44 GESOBAU - 428 Gewobag - 61 CharlottenburgWilmersdorf GESOBAU - 39 GESOBAU - 47 degewo - 21 Steglitz-Zehlendorf degewo – 21 Tempelhof-Schöneberg degewo - 267 Stadt u. Land - 324 degewo - 175 Stadt u. Land - 366 Gewobag - 11 degewo – 10 Stadt u. Land – 232 Gewobag - 15 degewo - 13 Neukölln Stadt u. Land – 34 Stadt u. Land - 21 Treptow-Köpenick Stadt u. Land - 22 Stadt u. Land - 101 Lichtenberg HOWOGE - 11 HOWOGE - 8 Reinickendorf degewo - 134 degewo - 84 degewo - 78 degewo - 154 degewo - 142 WE = Wohneinheiten Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 064 2 Frage 2: In wie vielen und welchen von den unter 1 er- fragten Wohnungen leben nach der Modernisierung die gleichen Bewohner/innen wie vorher (bitte nach Unter- nehmen und Bezirken aufgliedern)? Antwort zu 2: Gesellschaft Anzahl der ursprünglichen Haushalte, die nach erfolgter Modernisierung in ihrer Wohnung leben degewo 482 GESOBAU 488 Gewobag 85 HOWOGE 6 Stadt und Land k.A. WBM 43 Bezirk Anzahl der ursprünglichen Haushalte, die nach erfolgter Mo- dernisierung in ihrer Wohnung leben Mitte WBM - 36, Gewobag – 1 Friedrichshain-Kreuzberg WBM – 7 Pankow GESOBAU - 449, Gewobag – 78 Charlottenburg-Wilmersdorf GESOBAU - 39 Steglitz-Zehlendorf Degewo - 14 Tempelhof-Schöneberg degewo - 265, Gewobag – 6 Lichtenberg HOWOGE – 6 Reinickendorf degewo – 203 Frage 3: Wie viele der Mieter/innen, die im Zuge der Modernisierung ausgezogen sind, haben eine Ersatzwoh- nung bei einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft erhalten (bitte nach Unternehmen und Bezirken aufglie- dern)? Antwort zu 3: Gesellschaft Anzahl der Haushalte mit Ersatzwohnungen degewo 136 GESOBAU 54 Gewobag 76 HOWOGE k.A. Stadt und Land k.A. WBM 4 Bezirk Anzahl der Haushalte mit Ersatzwohnungen Mitte Gewobag – 12 Friedrichshain-Kreuzberg WBM – 4 Pankow GESOBAU - 54, Gewobag – 52 Steglitz-Zehlendorf degewo – 2 Tempelhof-Schöneberg degewo - 108, Gewobag – 12 Reinickendorf degewo – 26 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 064 3 Frage 4: Wie hoch war die durchschnittliche Netto- kaltmiete vor der Sanierung und wie hoch ist sie nachher (bitte nach Unternehmen und Bezirken aufgliedern)? Antwort zu 4: Bei den Gesellschaften werden dazu keine durchschnittlichen Nettokaltmieten (NKM) geführt, sondern jeweils nur objektscharfe Mietangaben. Bei den in der Tabelle wiedergegebenen Werten handelt es sich um nicht gewichtete Mittelwerte der Nettokaltmiete der in der Antwort zu 1 aufgelisteten Sanierungsobjekte. Gesellschaft durchschn. NKM vor Sanierung in €/qm/monatlich durchschn. NKM nach Sanierung in €/qm/monatlich degewo 3,94 6,59 GESOBAU 4,74 6,15 Gewobag 4,07 6,56 HOWOGE 4,17 6,11 Stadt und Land 3,65 5,71 WBM 3,30 4,77 Bezirk durchschn. NKM vor Sanierung in €/qm//monatlich durchschn. NKM nach Sanierung in €/qm//monatlich Mitte Gewobag - 4,78 WBM - 4,00 Gewobag - 4,78 WBM - 5,74 Friedrichshain-Kreuzberg WBM - 2,95 WBM - 4,28 Pankow GESOBAU - 4,29 Gewobag - 4,07 GESOBAU - 5,81 Gewobag - 6,56 Charlottenburg-Wilmersdorf GESOBAU - 5,64 GESOBAU - 6,83 Steglitz-Zehlendorf degewo - 3,64 degewo - 5,54 Tempelhof-Schöneberg degewo - 3,05 Gewobag - 4,73 Stadt u. Land - 3,73 degewo - 6,35 Gewobag - 6,51 Stadt u. Land - 5,88 Neukölln Stadt u. Land - 3,21 Stadt u. Land - 5,01 Lichtenberg HOWOGE - 4,17 HOWOGE - 6,11 Reinickendorf degewo - 5,13 degewo - 6,15 Frage 5: Wie hoch waren die kalten und ggf. warmen Betriebskosten vor der Sanierung und wie hoch sind sie nachher (bitte nach Unternehmen und Bezirken aufglie- dern)? Antwort zu 5: Angaben über warme Betriebskosten (BKO) vor Sanierung liegen nicht oder nur bedingt vor. Jeweils nach Wohnung und Objekten variieren sie. In der Regel werden warme Betriebskosten bei Wohnungen, die vor 1945 errichtet wurden, nur individuell abgerechnet und entziehen sich z.B. bei Gasetagenheizungen, Elektro- boilern oder Außenwandheizungen einer zentralen Erfas- sung. Darüber hinaus liegen die Abrechnungen der BKO für die später erfolgten Sanierungsobjekte aus 2014 noch nicht vor. Beispielhaft werden Objektangaben von vier Gesellschaft aufgelistet: degewo: Objekt Bezirk BKO kalt und warm vor Maß- nahme in €/m²/monatlich BKO kalt und warm nach Maßnahme in €/m²/monatlich A Tempelhof-Schöneberg 3,04 2,74 B Tempelhof-Schöneberg 2,96 2,75 C Reinickendorf 3,22 2,58 D Reinickendorf 2,91 2,24 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 064 4 GESOBAU: Objekt Bezirk BKO kalt und warm vor Maß- nahme in €/m²/monatlich BKO kalt und warm nach Maßnahme in €/m²/monatlich A Pankow 2,31 1,61 B Charlottenburg-Wilmersdorf 3,63 3,08 C Weißensee 2,92 2,30 Gewobag: Objekt Bezirk BKO kalt vor Maßnahme in €/m²/monatlich BKO kalt nach Maßnahme in €/m²/monatlich BKO warm vor Maßnahme in €/m²/monatlich BKO warm nach Maßnahme in €/m²/monatlich A Pankow 1,67 1,65 - 1,18 B Pankow 1,51 1,36 - 0,98 C Pankow 1,64 1,63 - 1,06 D Pankow 1,51 1,56 - 1,33 E Tempelhof-Schöneberg 1,18 0,59 - 0,39 F Tempelhof-Schöneberg 1,63 1,56 2,08 1,84 HOWOGE: Objekt Bezirk BKO kalt vor Maßnahme in €/m²/monatlich BKO kalt nach Maßnahme in €/m²/monatlich BKO warm vor Maßnahme in €/m²/monatlich BKO warm nach Maßnahme in €/m²/monatlich A Lichtenberg 1,20 1,12 - 0,60 WBM: Objekt Bezirk BKO kalt vor Maßnahme in €/m²/monatlich BKO kalt nach Maßnahme in €/m²/monatlich A Mitte 1,46 1,46 B Friedrichshain-Kreuzberg 1,26 1,26 C Friedrichshain-Kreuzberg 1,21 0,83 Frage 6: Welche mietdämpfenden Effekte hatten die bisherigen Regelungen des „Mietenbündnisses“ (bitte nach Unternehmen aufgliedern)? Antwort zu 6: Die mietdämpfenden Effekte des Mie- tenbündnisses lassen sich aus den von den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften geleisteten finanziellen Aufwendungen für das Mietenbündnis ableiten. Diese Mietverzichte stellen sowohl für einzelne Haushalte eine direkte Entlastung bei den Mietzahlungen dar, sie dämp- fen darüber hinaus die Mietpreisentwicklung am sonsti- gen Berliner Mietenmarkt. Summierte Kosten für mietdämpfende Effekte 2013 und 2014 der kommunalen Gesellschaften Gesellschaft Härtefälle (Anzahl) Summe der Kosten der Härtefälle in € Mietverzicht ab Vertragsbeginn in € Verzicht bei Moderni- sierung Potentialverzicht im Bestand degewo 226 44.736,16 1.036.061,04 778.580,04 1.038.558,69 GESOBAU 222 46.693,96 7.631.78,84 2.001.408,80 402.660,00 Gewobag 65 17.100,91 912.254,34 2.093.572,31 1.098.567,00 HOWOGE 427 86.734,64 650.500,00 1.024.033,00 979.581,00 Stadt und Land 251 90.169,90 128.374,25 433.965,60 1.710.534,00 WBM 29 7.728,48 563.818,56 244.277,40 662.661,00 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 064 5 Frage 7: Ab wann gelten die angekündigten Änderun- gen des „Mietenbündnisses“, welchen Inhalt haben sie konkret und welcher zusätzliche mietendämpfende Effekt wird davon erwartet? Antwort zu 7: Nach parlamentarischer Beratung und Auswertung der Ergebnisse des Reportings zum Mieten- bündnis 2013 fand im Dezember 2014 mit den Partnern des Mietenbündnisses eine Weiterentwicklung und Aus- weitung der im Bündnis niedergelegten Maßnahmen zur mietpreisdämpfenden Beeinflussung des Berliner Mie- tenmarktes und zur sozialen Absicherung im gesamten Wohnungsbestand der kommunalen Wohnungsbaugesell- schaften Berlins statt. Maßgeblich dabei ist eine sozial gerechte und differenzierte Anpassung der Mietsystema- tik bei den kommunalen Gesellschaften, um dem sat- zungsgemäßen Auftrag der Gesellschaften folgend, breite Bevölkerungsschichten mit Wohnraum zu versorgen und dabei vor allem sozial schwachen Haushalten preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Dies schloss die Optimierung der im Mietenbündnis entwickelten, diffe- renzierten Mietsystematik ein, die abgestimmt auf die jeweilige Einkommenssituation der Haushalte wesentlich dazu beiträgt, soziale Härten für die Mieterinnen und Mieter bei den städtischen Wohnungsunternehmen zu vermeiden. Im konkreten wurden dabei die folgenden deutlichen Erweiterungen des Mietenbündnisses verabre- det, die mit Unterschrift zur Fortschreibung zum Mieten- bündnis der beteiligten Partner ab 10.12.2014 gelten: Der Berechtigtenkreis für die Härtefallregelung mit der Einkommensgrenze von 30% des Nettoeinkommens wird deutlich erweitert. Es gelten die Einkommensbemes- sungsgrenzen des Berliner Wohnberechtigungsscheines (WBS). Der Berechtigtenkreis wurde somit grundsätzlich von 90.000 auf 156.000 Mieterhaushalte bei den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften erweitert. Dar- über hinaus wurde die Härtefallgrenze auf 27% vom Net- toeinkommen bei Wohnungen mit überdurchschnittlich hohen, warmen Betriebskosten abgesenkt. Es werden die Energiekennwerte des Wohngebäudes zugrunde gelegt. Ausschlaggebender Grenzwert ist ein Energieverbrauchs- kennwert größer als 170 kWh/m²a. Von der Einführung dieser neuen Härtefallgrenze profitieren über 30.000 Haushalte der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Zudem wurden die Toleranzgrenzen bei den zugrunde gelegten Wohnflächengrenzen von bis zu 20% eingeführt, wenn besondere Lebensumstände des Mieterhaushalts dieses erfordern oder aber generell der Zuschnitt der be- treffenden Wohnungen das Ansetzten höherer Wohnflä- chen erforderlich macht. Damit werden vor allem Miete- rinnen und Mieter entlastet, die eine schwierige Lebenssi- tuation zu bewältigen haben. Ein Ein-Personen-Haushalt kann damit eine Wohnfläche bis 54 m², ein Zwei- Personen-Haushalt bis 72 m² (etc.) im Rahmen der Härte- fallregelung des Mietenbündnisses geltend machen. Neben der bestehenden Absenkung auf 9% statt 11% der Modernisierungskosten (1. Kappungsgrenze) sowie der Begrenzung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu- züglich der eingesparten Betriebskosten (2. Kappungs- grenze) wurde eine neue, 3. Kappungsgrenze eingeführt, die sich am Nettohaushaltseinkommen des von Moderni- sierung betroffenen Haushalts orientiert und 30% des Nettoeinkommens nicht überschreiten darf. Dies erweitert grundlegend den Schutz einkommensschwacher Haushal- te vor Modernisierungskosten, die durch die Haushalte nicht getragen werden können. Der Wohnungstausch bei gewünschter Wohnungsver- kleinerung wird seit der Fortschreibung mit Umzugsprä- mien gefördert. Damit soll erreicht werden, dass langfris- tig größere Wohnungen zur Wiedervermietung zusätzlich frei gezogen werden. Damit können Belastungen wie hohe Betriebskosten insbesondere für Seniorenhaushalte verringert und mehr Wohnraum für Familien bereitgestellt werden. Darüber hinaus werden in den Unternehmen Umzugsbeauftragte ihre Arbeit aufnehmen und ein um- fassendes Umzugsmanagement für diesen Zweck aufbau- en. Diese Umzugsprämie beträgt für Einpersonenhaushal- te 1.500 Euro und erhöht sich für jede weitere zum Haus- halt rechnende Person um 500 Euro - höchstens werden 2.500 Euro gezahlt. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben sich mit der Fortschreibung dazu verpflichtet, verstärkt mit dem Berliner Quartiersmanagement zu kooperieren. Dort, wo kein Quartiersmanagement durch Berlin einge- richtet wurde, initiieren die Gesellschaften eigenständig Projekte oder unterstützen Initiativen Dritter, um den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil auszubauen und soziale und ethnische Integration zu stärken. Der Senat wird umgehend und ausführlich nach Vor- lage des Reportings zum erweiterten Mietenbündnis das Abgeordnetenhaus über die Ergebnisse und den Fort- schritt des Mietenbündnisses und den sich aus diesen Maßnahmen ergebenen zusätzlichen mietendämpfenden Effekten berichten. Frage 8: Wie viele Härtefallregelungen sind bei den bisher abgeschlossenen Modernisierungsvorhaben bean- tragt bzw. bewilligt worden und welche Gründe waren für die Ablehnung von Härtefallanträgen maßgeblich (bitte nach Unternehmen aufgliedern)? Antwort zu 8: Die zu 7. genannte Härtefallregelung bei Modernisierungsvorhaben wurde erst mit der Fort- schreibung im Dezember 2014 Bestandteil des Mieten- bündnisses (3. Kappungsgrenze, vgl. Antwort zu 7). Eine Auswertung der positiven Effekte der 3. Kappungsgrenze kann frühestens mit Vorlage des Reportings für 2015 erfolgen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 064 6 Frage 9: Welche städtischen Wohnungsbaugesell- schaften haben mit welchen Bezirken Rahmenvereinba- rungen zur Altbaumodernisierung abgeschlossen und welchen Inhalt bzw. Regelungsgehalt haben diese Ver- einbarungen? Antwort zu 9: Die Gewobag schließt jeweils projekt- bezogen mit dem Bezirksamt Pankow von Berlin Verträ- ge und trifft Vereinbarungen zur Sicherung der Sozialver- träglichkeit der geplanten Modernisierungsmaßnahmen. Diese enthalten u.a. Ausführungen zur Betreuung und Beratung der Mieterinnen und Mieter in den Phasen der Modernisierung, beschreibt die Kosten der Maßnahme und die Miethöhen nach Sanierung. Die GESOBAU schloss mit einer Mieterberatung und dem Bezirksamt Pankow von Berlin einen öffentlich- rechtlichen Rahmenvertrag zur sozialverträglichen Mo- dernisierung in Pankow ab. Durch eine unabhängige und externe Mieterberatung wird die sozialverträgliche Sanie- rung in haushaltsweisen Vor-Ort-Gesprächen erläutert, die soziale und finanzielle Situation der Mieterinnen und Mieter und der Ausstattungszustand der Wohnungen vor Modernisierung sowie der Bedarf an Ersatzwohnraum erfasst. Die Ergebnisse werden in Ergänzung und Abän- derung zur Modernisierungsankündigung durch den Ab- schluss von individuellen Modernisierungsvereinbarun- gen gesichert. Der Vertrag regelt unter anderem den Maßnahmenumfang, die Umsetzungen während der Bau- maßnahme, die Umsetzungen im Bestand, den Aufwen- dungsersatz, Mietenregelungen für Bestandsmieter und die Abrechnung der Modernisierungskosten. Frage 10: Welche städtischen Wohnungsbaugesell- schaften haben mit modernisierungsbetroffenen Mie- ter/innen individuelle Modernisierungsvereinbarungen abgeschlossen? Antwort zu 10: Die folgenden Gesellschaften haben mit modernisierungsbetroffenen Mieterinnen und Mieter Modernisierungsvereinbarungen zu deren Wohnungen geschlossen: degewo, GESOBAU, Gewobag, Stadt und Land sowie die WBM. Frage 11: Wie viele modernisierungsbetroffene Mie- ter/innen wurden bzw. werden von städtischen Woh- nungsbaugesellschaften auf Duldung von Modernisie- rungsmaßnahmen verklagt, aus welchen Gründen und mit welchem Ergebnis (bitte nach Unternehmen und Bezirken aufgliedern)? Antwort zu 11: Mit dem Mietenbündnis haben sich die kommunalen Gesellschaften dazu verpflichtet, die erwirt- schafteten Erträge zur Bestandserweiterung, zur umfas- senden Sanierung und zur Finanzierung von miet- preisdämpfenden Maßnahmen zu reinvestieren. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Modernisierungs- arbeiten sind darauf ausgerichtet, den Bestand der Gesell- schaften klimagerecht, dem demographischen Wandel der Gesellschaft angemessen und mietpreisdämpfend zu sa- nieren. In diesem Sinne sind die Gesellschaften an einer umfassenden, kosten- und ressourcenschonend Umset- zung der Modernisierung interessiert. Modernisierungs- betroffene Mieterinnen und Mieter können geplante Mo- dernisierungsarbeiten ablehnen, wenn die Arbeiten für sie eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellen. Das können die Bauarbeiten selbst, die baulichen Folgen der Moderni- sierung oder vorausgegangene Aufwendungen der Miete- rinnen und Mieter sein. Die kommunalen Gesellschaften haben zur Planung, Begleitung und Durchführung von Sanierungsarbeiten in ihren Beständen ein mehrstufiges Verfahren erarbeitet, bei dem sehr intensiv auf die Beson- derheiten jedes einzelnen Haushalts eingegangen wird. Dieses System hat sich als effizient erwiesen. Sofern keine Zustimmung zu den geplanten Maßnah- men vorliegt, wird die Möglichkeit einer gerichtlichen Feststellung genutzt, um zu klären, ob für den Haushalt durch die geplanten Maßnahmen tatsächlich eine nicht zu rechtfertigende Härte zu befürchten ist. Diese Feststellung weist dabei eine Vielzahl von Anträgen zu einzelnen Baumaßnahmen auf. In der Regel wird der überwiegende Teil der geplanten Modernisierungsmaßnahmen den Ge- sellschaften zugesprochen, so dass sie seitens der Gerichte nicht als unangemessene Härte bestätigt werden. Gerichtliche Feststellung des Vorliegens einer nicht zu rechtfertigenden Härte Gesellschaft Fallzahl Fallzahl die nach gerichtlicher Entscheidung „keine Härte darstellen“ degewo 0 - GESOBAU 1 51 43 (*) Gewobag² 98 k.A. HOWOGE³ 2 (*) Stadt und Land 4 7 2 (3 Vergleiche) (*) WBM 5 13 (13 Vergleiche) * die Differenz zu den Fallzahlen bildet die noch anhängigen Verfahren ab; Modernisierungsmaßnahmen in den Bezirken: 1 Pankow, 2 eine Differenzierung nicht möglich, 3 Lichtenberg, 4 Neukölln, 5 Mitte. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 064 7 Frage 12: Wie beurteilt der Senat die Sozialverträg- lichkeit der Altbaumodernisierung durch städtische Woh- nungsbaugesellschaften? Antwort zu 12: Es ist das erklärte Ziel der Gesell- schaften, durch Modernisierung sowohl den notwendigen Sanierungsbedarf des Wohnbestandes im Sinne einer klimagerechten Ertüchtigung und Anpassung an den de- mografischen Wandel umzusetzen, als auch sozialverträg- lich die nachbarschaftlichen Netzwerke zu erhalten. Mit dem Mietenbündnis wurde eine umfassende Strategie zur Modernisierung des Wohnungsbestandes der kommuna- len Gesellschaften verabredet: In einem mehrstufigen Verfahren werden die geplanten Modernisierungsmaß- nahmen auf Umfang und Notwendigkeit hin geprüft so- wie mit den Mieterinnen und Mietern abgestimmt. Dies umfasst beispielsweise Mieterbefragungen, Mieterver- sammlungen, Hausaushänge, persönliche Informations- schreiben und -besuche sowie die kontinuierliche Einbe- ziehung von Mieterbeiräten. Darüber hinaus werden indi- viduelle vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen, in denen auch baubegleitende Aspekte – beispielsweise der zeitweilige Umzug in eine Umsetzwohnung – geregelt werden. Bei sehr umfangreichen Baumaßnahmen werden interne und externe Mieterberatungen sowie baubeglei- tende Ansprechpartner für die laufende Betreuung der Mieterinnen und Mieter angeboten. Auf Wunsch werden hierbei alternative Wohnungen des eigenen Bestandes in der Nähe angeboten. Mit den umfangreichen Regelungen des Mietenbündnisses hat der Senat die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Gesellschaften sehr verantwortungs- bewusst den notwendigen Sanierungsbedarf ihrer Bestän- de angehen. Mit den darauf aufbauenden Modernisie- rungsmaßnahmen haben die Gesellschaften unter Beweis gestellt, dass sie nicht nur in den Beständen einen zeitge- mäßen, den demografisch- und klimagerechten Heraus- forderungen angepassten Standard herbeiführen, sondern die gewachsene nachbarschaftliche Sozialstruktur als einen eigenständigen erhaltenswerten Wert ihrer Woh- nungsbestände schätzen. Berlin, den 13. Mai 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup ........................................... Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2015)