Drucksache 17 / 16 067 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 28. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2015) und Antwort Wo bleibt die Schulentwicklungsplanung für Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern plant der Senat, dem Abgeordnetenhaus noch vor den Haushaltsberatungen einen gültigen Schul- entwicklungsplan vorzulegen? 2. Worin liegen die Gründe für die sich hinziehenden Abstimmungsprozesse innerhalb der Senatsressorts? 3. Inwiefern liegen noch offene Abstimmungsprozesse mit den Bezirken vor? 5. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass trotz dringender Planungsnotwendigkeiten aufgrund steigender SchülerInnenzahlen noch immer kein umfänglicher Schulentwicklungsplan vorliegt? Zu 1., 2., 3. und 5.: Der Senat hat in seiner Sitzung am 12.05.2015 die Vorlage über die Schulentwicklungspla- nung behandelt. Sie wird nunmehr dem Rat der Bürger- meister zur Stellungnahme am 21.05.2015 zugeleitet. Es wird davon ausgegangen, dass eine Beschlussfas- sung des Senats noch vor der Sommerpause erfolgen wird. 4. Aus welchem Grund wurde eine zweite Fassung des Schulentwicklungsplans erarbeitet? Zu 4.: Es wurde keine zweite Fassung des Schulent- wicklungsplans erarbeitet. Allerdings wurde aufgrund der dynamischen Bevölkerungsentwicklung der Gliederungs- punkt „Wachsende Stadt“ ergänzt. 6. Auf welcher anderen Grundlage beruht die Schulplanung von Senat und Bezirken, wenn ein Schulentwick- lungsplan nicht vorliegt? Zu 6.: Schulentwicklungsplanung ist ein kontinuierli- cher Prozess. Die notwendigen Datengrundlagen wie Schülerzahlenentwicklung und Standortkapazitäten sowie stadtplanerische Kennwerte wie Wohnungsbaupotenziale und Flächensicherung werden in kürzeren Abständen erhoben und fließen in die Investitionsplanung mit ein. Der Turnus zur Aktualisierung des Schulentwicklungs- plans von Berlin umfasst dagegen i. d. R. fünf Jahre. Da die notwendige Planung auch ohne vorliegenden Schul- entwicklungsplan betrieben wird, bewertet der Senat die Tatsache unproblematisch. 7. Inwiefern ist es dem Senat möglich, ohne aktuellen Schulentwicklungsplan ein umfassendes Programm für modulare Schulergänzungsbauten aufzulegen? Zu 7.: Der Schulentwicklungsplan für das Land Berlin beschreibt im quantitativen Bereich die Entwicklungen auf der Ebene der Bezirke. Für die Standortplanung bzw. Kapazitätserweiterung auf Schulstandorten sind gemäß § 109 Schulgesetz die Bezirke als Schulträger zuständig. Dies beinhaltet auch die Entscheidung, ob die Errichtung modularer Ergänzungsbauten beantragt wird. Auch dieser eher kontinuierliche Prozess ist auf den Schulentwick- lungsplan nicht zwingend angewiesen. Berlin, den 12. Mai 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2015)