Drucksache 17 / 16 071 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 27. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2015) und Antwort „Positivliste für Arbeitsgelegenheiten“ – Anspruch und Wirklichkeit Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bei der Bewilligung welcher Maßnahmen der Ar- beitsförderung (Arbeitsgelegenheiten, Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) etc.) wird in den Berliner Jobcentern die „Positivliste für Arbeitsgelegenheiten“ angewandt? Zu 1.: Die Positivliste, die 2006 unter der Federfüh- rung der Handwerkskammer nach Abstimmung mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, der Senatsverwal- tung für Arbeit, Integration und Frauen, der Industrie- und Handelskammer (IHK) und dem Unternehmerverband Berlin erarbeitet wurde, ist ein Instrument/eine Unterstüt- zung zur Feststellung der Wettbewerbsneutralität von Tätigkeiten, die im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten ausgeübt werden sollen. Für das Förderinstrument „Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)“ hat der Gesetzgeber - anders als bei Arbeitsgelegenheiten (AGH) - die Fördervoraussetzungen Wettbewerbsneutralität, öffentli- ches Interesse und Zusätzlichkeit nicht vorgesehen. Wann immer es zur Einrichtung von Arbeitsgelegen- heiten kommt, ist die Positivliste eine Empfehlung. Die Jobcenter sind jedoch angehalten, jeden einzelnen Sach- verhalt anhand der vorliegenden Unterlagen im Wege einer Einzelfallentscheidung zu prüfen und zu bewerten. Dazu können auch ergänzende Unterlagen wie zum Bei- spiel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung regionaler Wirtschaftsverbände herangezogen werden. 2. Trifft es zu, dass die „Positivliste“, die ausschließlich Geltung im Bereich der Arbeitsgelegenheiten haben sollte, in der Praxis immer weiter ausgeweitet wurde? Wenn ja, warum, und wie bewertet der Senat dies? Zu 2.: Der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Positivliste, die ohnehin lediglich Empfehlungscha- rakter hat, auf andere Instrumente als Arbeitsgelegenhei- ten angewendet wird. 3. Wie bewertet der Senat die Auswirkungen der „Positivliste “ auf die Bewilligungspraxis von Arbeitsgelegenheiten und ggf. FAV-Maßnahmen in den Berliner Jobcentern? Zu 3.: Die Jobcenter entscheiden im Einzelfall über jeden Förderantrag. Die Positivliste ist hierbei lediglich eine Orientierung. Der Senat hält eine gesamtstädtische Abstimmung zwischen den Sozialpartnern hinsichtlich der Kriterien der Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutrali- tät grundsätzlich für sinnvoll. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwie- sen. 4. Wie bewertet der Senat die Auswirkungen der „Positivliste “ auf die Vielfalt der von Beschäftigungsträgern angebotenen Arbeitsgelegenheiten und ggf. FAV- Maßnahmen? Zu 4.: Es liegen keine Erkenntnisse über Auswirkun- gen der „Positivliste“ auf die Vielfalt der angebotenen Arbeitsgelegenheiten vor. Beschäftigungsmaßnahmen orientieren sich an dem individuellen Bedarf der Leis- tungsbeziehenden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwie- sen. 5. Teilt der Senat die Auffassung, dass die „Positivliste “ in der Praxis in den Berliner Jobcentern zu starr und rigide angewandt wird und dies dazu führt, dass es zu einer starken Einschränkung an möglichen Tätigkeitsfel- dern kommt, indem nur Maßnahmen von den Berliner Jobcentern bewilligt werden, die in der „Positivliste“ aufgeführt sind? Zu 5.: Nein, wenngleich der Senatsverwaltung für Ar- beit, Integration und Frauen die abstrakte Kritik an der Positivliste bekannt ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 071 2 6. Wie viele Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind in den Jahren seit 2010 bei der jeweils zuständigen Kam- mer bzw. beim Fachverband beantragt und wie viele sind jeweils ausgestellt worden (bitte nach Jahr und Kam- mer/Fachverband aufschlüsseln)? Zu 6.: Die Zahlen der Unbedenklichkeitsbescheini- gungen seit 2010 ergeben sich aus nachfolgender Über- sicht: 2010 2011 2012 2013 2014 IHK 207 206 119 56 57 HWK 71 55 59 29 32 Im Bereich Garten- und Landschaftsbau sind von 2010 bis zum 07.05.2015 241 Unbedenklichkeitsbeschei- nigungen ausgestellt worden. In 2015 sind von der Indust- rie- und Handelskammer (IHK) 27 und von der Hand- werkskammer (HWK) 17 Unbedenklichkeitsbescheini- gungen ausgestellt worden. 7. Die 2005 eingeführte „Positivliste“ sollte in unregelmäßigen Abständen aktualisiert und weiterentwickelt werden – warum ist dies seit der Version 5.01 vom 11. August 2011 nicht mehr geschehen? Zu 7.: Die Aktualisierung der Positivliste ist bedarfs- abhängig in unregelmäßigen Abständen vorgesehen. Da sich ein Bedarf - auch nach der Reform der arbeitsmarkt- politischen Instrumente in 2012 - aus Sicht der Regional- direktion (RD) nicht ergeben hat und die Jobcenter ohne- hin angehalten sind, jeden Einzelfall entsprechend zu prüfen und zu entscheiden, wird bisher keine weitere Notwendigkeit zur Änderung gesehen. 8. Welche Treffen fanden mit welchen teilnehmenden Stellen/Organisationen in dieser Legislaturperiode zur „Positivliste“ statt und was waren jeweils die Themen und Ergebnisse dieser Gespräche (bitte nach Datum, teilneh- menden Stellen/Organisationen sowie Thema/Ergebnis aufschlüsseln)? Zu 8.: Der Senat hat keine Kenntnis von offiziellen Treffen der teilnehmenden Organisationen zum Thema „Positivliste“ in der laufenden Legislaturperiode. Berlin, den 12. Mai 2015 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2015)