Drucksache 17 / 16 074 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) vom 27. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2015) und Antwort Entwicklung des RAW-Geländes Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gab es seit dem Kauf großer Teile des soge- nannten RAW-Areals in Friedrichshain zwischen Moder- sohnstraße, Revaler Straße, Warschauer Straße und Bahn- gelände durch die Kurth Immobilien GmbH Gespräche zwischen Vertretern der Senats und Vertretern der Kurth Immobilien GmbH über die Entwicklung des RAW- Geländes? Worum genau ging es in diesen Gesprächen, und welche Ergebnisse hatten sie gegebenenfalls? Frage 2: Gab es vor dem Kauf großer Teile des RAW- Areals durch die Kurth Immobilien GmbH Gespräche zwischen Vertretern des Senats und Vertretern der Kurth Immobilien GmbH über die Entwicklung des RAW- Geländes? Worum genau ging es in diesen Gesprächen, und welche Ergebnisse hatten sie gegebenenfalls? Antwort zu 1 und 2: Es gab vor und nach dem Kauf großer Teile des RAW-Areals durch die Kurth Immobi- lien GmbH keine Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Vertreterinnen und Vertretern der Kurth Immobilien GmbH über die Entwicklung des RAW- Geländes Frage 3: Was weiß der Senat über die Pläne der Eigen- tümer (Kurth Immobilien GmbH, RED) für die Entwick- lung des RAW-Geländes? Antwort zu 3: R.E.D Berlin Development GmbH hat diverse Anträge auf Vorbescheid und Baugenehmigung im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gestellt, die teilweise im Widerspruchsverfahren bei der Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt bearbeitet wurden. Es wurden u.a. folgende Nutzungen beantragt: Hotel mit Gastronomie, Einzelhandel, Wohnen, Wohn- und Geschäftshaus, Hotel und Bürogebäude, Restaurant, Volleyballfeld, Kinderspielplatz. Frage 4: Wie bewertet der Senat die Position des Be- zirks zur Entwicklung des RAW-Geländes die u.a. in den BVV-Beschlüssen „RAW-Gelände dauerhaft als Kulturund Freizeitstandort erhalten“ (DS/1056/IV) und „Erhalt des RAW als Kulturensemble, Naherholungszentrum und Denkmalbereich!“ (DS/1109/IV) zum Ausdruck kommt und beispielsweise Wohnungsbau auf dem Gelände un- terbinden will? Frage 6: Verfolgt der Senat eigene Planungsziele, wenn ja, welche, und gibt es Überlegungen im Senat, die Planung/Entwicklung des RAW-Geländes ggf. an sich zu ziehen? Antwort zu 4 und 6: Der Senat unterstützt grundsätz- lich die Ziele der Bezirksverordnetenversammlung (BVV), eine kulturelle Nutzung zu erhalten. Frage 5: Inwieweit ist nach Einschätzung der Senats- verwaltung die Position des Bezirks mit den Plänen der Eigentümer bzw. Investoren vereinbar? Antwort zu 5: Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. Frage 7: In welchem Umfang mit welchen Bindungs- fristen für welche Objekte und mit welchen Zielen sind seit dem Jahr 2000 öffentliche Fördermittel auf dem RAW-Gelände eingesetzt worden, und inwieweit wird eine mögliche Entwicklung des RAW-Geländes dadurch präjudiziert? Antwort zu 7: Für das Stoff- und Gerätelager auf dem Gelände sowie die umliegenden Freiflächen hat es eine Förderung aus dem Urban II-Programm gegeben. Der Förderbescheid wurde am 9.7.2003 erteilt und enthielt eine Bindungsfrist von 10 Jahren. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 074 2 Die Frist begann mit der Bauabnahme am 2.11.2004 und ist somit letztes Jahr abgelaufen. Berlin, den 11. Mai 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2015)