Drucksache 17 / 16 075 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 28. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2015) und Antwort Die Integrationsbeauftragte(n) des Berliner Senats Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Gründe sind dem Senat dafür bekannt, dass die Integrationsbeauftragte des Berliner Senats, Frau Dr. Monika Lüke, ihr Amt nach knapp zweieinhalb Jahren aufgibt und wie bewertet er die Tatsache, dass damit in der knapp vierjährigen Amtszeit von Integrationssenatorin Kolat bereits die/der zweite Integrationsbeauftragte das Amt aufgibt? 2. Ist auszuschließen, dass die Amtsführung von Sena- torin Kolat und ihr Umgang mit ihren Mitarbeiter/innen zu diesen Rücktritten geführt haben? Zu 1. und 2.: Die Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration, Frau Dr. Lüke, hat ihr Amt zum 31. Mai niedergelegt. Sie übernimmt die Leitung eines größeren Programms für die Gesellschaft für Inter- nationale Zusammenarbeit (GIZ) in Asien. 3. Wie erklärt der Senat, dass die Stelle der/des Integ- rationsbeauftragten des Berliner Senats noch immer nicht ausgeschrieben worden ist (Stand: 21.04.2015), obwohl seit dem 23. Februar dieses Jahres bekannt ist, dass Frau Lüke ihr Amt zum 31. Mai 2015 aufgibt und die Stelle in der Amtszeit Frau Kolats bereits zum zweiten Mal ausge- schrieben wird? Zu 3.: Die Stelle der/des Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration ist am 23. April 2015 ausgeschrieben worden. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat großes Interesse an der diskri- minierungsfreien Besetzung auch von Leitungspositionen und hat sich daher für ein anonymisiertes Ausschrei- bungsverfahren entschieden. Mit dieser Form der Aus- schreibung ist allerdings ein im Vergleich zu regulären Ausschreibungen höherer zeitlicher Aufwand verbunden. 4. Welche Qualifikationen sind für die Stelle der/des Integrationsbeauftragten des Berliner Senats gefordert? Zu 4.: Die geforderten Qualifikationen sind der Stel- lenausschreibung zu entnehmen (vgl. http://www.berlin.de/politik-und- verwaltung/stellenausschreibungen/detail.php/7886). 5. Nach welchem Verfahren und von wem wird der/die neue Integrationsbeauftragte bestimmt? 6. Wird der/die neue Integrationsbeauftragte des Ber- liner Senats dieses Mal „nach Anhörung des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen“, wie es in § 5 Absatz 1 des Partizipations- und Integrationsgesetzes vorgesehen ist, ernannt, oder werden die Mitglieder des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen – wie am 5.9.2012 im Falle von Frau Dr. Lüke geschehen – wiederum am Tag der Beiratssitzung mit der entspre- chenden Anhörung aus der Tagespresse erfahren, wer der/die neue Integrationsbeauftragte ist? Zu 5. und 6.: Der/die Beauftragte des Senats von Ber- lin für Integration und Migration wird gemäß § 5 Abs. 1 PartIntG nach Anhörung des Landesbeirates für Integrati- ons- und Migrationsfragen auf Vorschlag der Senatsver- waltung für Arbeit, Integration und Frauen vom Senat ernannt. 7. Wie bewertet der Berliner Senat den Umstand, dass der/die Integrationsbeauftragte des Berliner Senats seit Frau Kolats Amtsantritt als eine Abteilung der Senats- verwaltung eingerichtet ist und dieses Amt somit die „relative Unabhängigkeit“, die es seit seiner Einrichtung im Jahre 1981 besessen hatte, verloren hat? Ist der Senat der Ansicht, dass dieser Verlust der „relativen Unabhängigkeit “ mit der Intention des Partizipations- und Integrationsgesetzes § 5, Absatz 4 übereinstimmt, wo es heißt: „Die Stelle der oder des Beauftragten wird in der für Integration zuständigen Senatsverwaltung eingerichtet.“? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 075 2 Zu 7.: Der Senat ist nach wie vor der Ansicht, dass mit der im Jahr 2012 erfolgten Bildung einer ministeriellen Senatsfachabteilung „Integration und Migration“ und der dadurch erfolgten Schaffung einer Doppelfunktion eine der hohen politischen Bedeutung des Politikfeldes ange- messene Aufwertung verbunden ist. Berlin, den 12. Mai 2015 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2015)