Drucksache 17 / 16 079 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 28. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2015) und Antwort Würdigung von Frauen in Berlin: Preisverleihungen, Stadtälteste, Ehrenbürgerschaften, Ehrengräber, Gedenktafeln, Namensgebungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Festlegungen, Hinweise, Empfehlungen u.dgl. gibt es von Seiten des Senates zur angemessenen und gerechten Berücksichtigung von Frauen bei Preis- vergaben in den verschiedenen Politikfeldern auf Landes- ebene? Zu 1.: Neben den jeweiligen rechtlichen Grundlagen für die Verleihungen gelten auch dort die im gleichstel- lungspolitischen Rahmenprogramm (GPR) für die 17. Legislaturperiode genannten Strategien für ein geschlech- tergerechtes Berlin (s. Drucksache 17/1609). Bei der Vergabe des Hannah-Höch-Preises gibt es zum Beispiel die interne Vorgabe, Künstlerinnen ange- messen zu berücksichtigen. Dies ist mit einem Frauenan- teil von 45% seit der Etablierung des Preises 1996 bis heute relativ gut gelungen. 2. Mit welchen Maßnahmen und Aktivitäten will der Senat erreichen, dass das Wirken von Frauen in Berlin deutlicher sichtbar gemacht und stärker als bisher heraus- gestellt wird? Zu 2.: Es wird besonders darauf geachtet, den Frauen- anteil im Bereich der Ehrungen zu erhöhen. Daher sam- melt der Senat regelmäßig Vorschläge, um die Verdienste von Frauen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Diese Bemühungen werden weiter fortgesetzt. Dazu werden in den entsprechenden Verordnungen – soweit noch nicht geschehen – geschlechtergerechte Prinzipien aufgenommen. Ziel der Änderungen sind unterei- nander abgestimmte bzw. gleichlautende Aussagen zur gleichstellungspolitischen Zielsetzung der jeweiligen Ehrung. So wurden beispielsweise im vergangenen Jahr die Ausführungsvorschriften zur Verleihung des Ehrenti- tels „Kammersänger/Kammersängerin“ geändert. Darüber hinaus ist das Berliner Rathaus regelmäßig um den 8. März – dem Internationalen Frauentag – auch Schauplatz der Verleihung des „Berliner Frauenpreises“, der seit nunmehr 25 Jahren vergeben wird. Auch bei Ehrungen im Kulturbereich sind Frauen im- mer noch unterrepräsentiert. Daher werden zwei Preise ausschließlich an Frauen vergeben: • der seit 2006 ausgelobte Berlin-RheinsbergerKompositionspreis (dotiert mit 10.000,-- Euro), • seit 2011 der Hannah-Höch-Förderpreis (dotiert mit 20.000,-- Euro, Ergänzung zum Han- nah-Höch-Preis). Zudem erhalten ausschließlich Künstlerinnen und frauenspezifisch arbeitende Kulturinitiativen innerhalb des Berliner Künstlerinnenprogramms seit 1992 Stipendi- en und Projektzuschüsse mit dem Ziel, die Werke von Berliner Künstlerinnen stärker sichtbar zu machen. Der Ansatz für 2015 beträgt einschließlich der Preise 324.390,-- Euro. 3. Sind dem Senat geschlechtsspezifisch vergleichen- de Untersuchungen, Studien, Auflistungen u.dgl. über die öffentliche Würdigung der Verdienste von Frauen und Männern in Geschichte und Gegenwart bekannt, wenn ja, welche? Zu 3.:Im Rahmen des unter 2. genannten Berliner Künstlerinnenprogramms hat der Senat in der Vergangen- heit statistische Daten selbst erhoben und entsprechende Erhebungen und Untersuchungen ausgewertet. Die ge- wonnenen Erkenntnisse sind in die eigene Förderausrich- tung einbezogen worden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 079 2 Publikationen aus der jüngeren Vergangenheit sind: • “Arbeitsmarkt Kultur – Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Kulturberufen”, herausgegeben 2013 vom Deutschen Kulturrat; • “Gleichstellung braucht starke Standards”, “Geschlechtergerechtigkeit – Ein Orientierungsrahmen für emanzipatorische Geschlechterpolitik”, herausgegeben 2013/2014 von der Friedrich-Ebert- Stiftung Berlin; • “Wie haben Sie das gemacht? – Aufzeichnungen zu Frauen und Filmen”, 2014 im Schüren Verlag publiziert; • “Frauen in Kunst und Kultur”, 2015 bei Springer VS erschienen. 4. Warum werden Vorschläge und Auflistungen zur Würdigung von besonders verdienstvollen Frauen der Berliner Geschichte nicht systematisch abgefordert, auf- genommen und kontinuierlich realisiert? Welche Vor- schläge für Ehrengräber für Frauen wurden in den ver- gangenen Jahren mit welcher Begründung abgelehnt? Zu 4.:Wie bereits in der Antwort zu 2. ausgeführt, sammelt der Senat regelmäßig Vorschläge für Ehrungen, um die Stärkung des Frauenanteils zu fördern. Dazu gehö- ren auch die regelmäßigen Anregungen aus der Berliner Bevölkerung zur Würdigung von Frauen bei den für die jeweiligen Preise und Ehrungen zuständigen Verwaltun- gen. Der Senat wird bei Ehrungsangelegenheiten regel- mäßig selbst initiativ und benennt entsprechende Frauen. Ehrengrabstätten für Persönlichkeiten mit besonderen Verdiensten entstehen durch Beschluss des Senats. Als Persönlichkeiten mit besonderen Verdiensten gelten Ver- storbene, • die hervorragende Leistungen mit engem Bezug zu Berlin vollbracht oder • die sich durch ihr überragendes Lebenswerk um Berlin verdient gemacht haben. Unabdingbar ist, dass das Andenken an die Persön- lichkeit in der allgemeinen Öffentlichkeit fortlebt. Vorschläge für die Anerkennung von Ehrengrabstätten werden unter Berücksichtigung dieses Maßstabes – in der Regel durch gutachtliche Stellungnahmen der Fachver- waltung ergänzt – geprüft, und zwar unabhängig vom Geschlecht der verstorbenen Persönlichkeit. Über Ablehnungen zu Ehrengrabstätten wird wegen des Persönlichkeitsschutzes der Vorgeschlagenen keine Auskunft gegeben. 5. Welche Maßnahmen und Aktivitäten von dritter Seite unterstützt der Senat ideell und/oder durch finanziel- le Förderung, um das Wirken von Frauen in Vergangen- heit und Gegenwart stärker herauszustellen? Zu 5.:Seit vielen Jahren werden u.a. finanziell unter- stützt: • “Das Verborgene Museum – Dokumentation der Kunst von Frauen e.V.”, • die “Inselgalerie – Berliner Fraueninitiative Xanthippe e.V.”, • die “Gedok-Berlin – Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstförderer e.V.”. Durch diese Maßnahme werden die Werke zeitgenös- sischer Künstlerinnen gefördert, aber auch das Lebens- werk und die Lebensgeschichte von Künstlerinnen des 20. Jahrhunderts bekannter gemacht, die aus unterschiedli- chen Gründen in Vergessenheit geraten sind. Die Publikation und die Ausstellung „Spreeperlen. Berlin - Stadt der Frauen“ sind ein weiterer Beitrag zur Erinnerung an die Bedeutung des Wirkens von Frauen. Die Publikation wurde im Jahr 2010 vorgestellt, im Jahr 2011 in englischer Fassung vorgelegt und seither mit der gleichnamigen Ausstellung und einer Webseite begleitet (s. auch http://www.spreeperlen-berlin.de). Die Broschüre „Berliner Frauenpreis 1987 – 2014. Die Preisträgerinnen“, erschienen 2015, gibt eine Übersicht über das Wirken von Frauen in Berlin. Der Senat unterstützt im Rahmen des GPR bezirkliche Maßnahmen, die sich mit dem Wirken von Frauen befas- sen, wenn diese als Projekte beantragt werden. 6. Wie wird gesichert, dass bei der geplanten Ausstel- lung „Welt.Stadt.Berlin: Die Zukunft, Gegenwart und Geschichte der Metropole Berlin“ die Frauen- und Genderperspektive berücksichtigt wird? Zu 6.: Die Strukturen zur Erarbeitung der geplanten Ausstellung sind noch im Aufbau. Natürlich werden Gen- der-Aspekte in der Kuratierungsentscheidung besonders berücksichtigt. Berlin, den 18. Mai 2015 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung B j ö r n B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2015)