Drucksache 17 / 16 081 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) vom 28. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2015) und Antwort Neumark-Grundschule/Spreewald-Grundschule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass der gemäß Trägervertrag berechnete Personaleinsatz von Erzieherinnen und Erziehern im Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung an der Neumark-Grundschule und der Spreewald-Grundschule, insbesondere die zusätzlich berechneten Personalanteile für Kinder mit erhöhtem und wesentlich erhöhtem För- derbedarf, nicht in vollem Umfang bei den Schülerinnen und Schülern angekommen ist? Zu 1.: Auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 Nr. 6 Schü- lerförderungs- und –betreuungsverordnung (SchüFöVO) erfolgt die Fachkräftemeldung jährlich mit Stichtag 1. Oktober. Für die Spreewald-Grundschule meldete der Träger der freien Jugendhilfe alle gemäß der Berechnung der regionalen Schulaufsicht erforderlichen Fachkräfte an. An der Neumark-Grundschule wurden ebenfalls die er- forderlichen Fachkräfte gemeldet. An beiden Schulen wurden die entsprechenden Fach- kräfte eingesetzt. 2. Welche Möglichkeiten des Controllings / Leis- tungsnachweises sieht der Senat für den Fall vor, dass Klagen geführt werden über nicht oder nicht vollständig erfolgten Personaleinsatz gemäß der Vorgaben der Schul- rahmenvereinbarung? Zu 2.: Folgende Instrumente sind für das Controlling vorgesehen: Der Träger muss in jedem Schuljahr mit Stichtag 01.10. die Anzahl der belegten Plätze nach Betreuungs- umfang gegliedert, den Umfang der lerngruppenbezoge- nen Leistungen im Rahmen der verlässlichen Halbtags- grundschule, des gebundenen Ganztagsbetriebes und in der Schulanfangsphase sowie den aktuellen Personalbe- stand bei der Fachaufsicht /Schulaufsicht einreichen. Gemäß § 8 der Schulrahmenvereinbarung fordert das Land Berlin, sofern es Anzeichen dafür gibt, dass ein Träger gegen die Rahmenvereinbarung verstößt, den Träger zur Stellungnahme auf. Gemäß der Rahmenvereinbarung § 7 (3) hat der Trä- ger außerdem für Kinder im gebundenen Ganztagsbetrieb, bei denen erhöhter oder wesentlich erhöhter Bedarf an sozialpädagogischer Hilfe festgestellt wurde und die mit der Belegung zum Stichtag 30. September in den Träger- vertrag bzw. die Leistungsbeschreibung aufgenommen wurden, bis zum 31. August für das abgelaufene Schul- jahr einen monatsgenauen Leistungsnachweis nach § 15 Anlage 4 der Vereinbarung zu erbringen. Ergänzend ist in § 4 Abs. 3 der Schulrahmenvereinba- rung festgeschrieben, dass Schulleitung und Träger sich gegenseitig über Einsatz- und Stundenpläne informieren. Dadurch kann der tatsächliche Personaleinsatz durch die Schulleiterin oder den Schulleiter überprüft werden. In § 25 Absatz 2 SchüFöVO wurde mit der Fassung vom 07.11.2014 eine Bestätigung des tatsächlichen Per- sonaleinsatzes durch die Schulleiterin oder den Schulleiter gegenüber der Schulaufsichtsbehörde festgelegt. 3. Aus welchem Grunde wurde bisher die von der Spreewald-Grundschule erfolgte Kündigung des Koopera- tionsvertrages dem betreffenden Träger Jugendwohnen im Kiez wegen unzureichender Leistungen des Trägers von der Senatsschulverwaltung nicht anerkannt und damit der Wunsch der Schulkonferenz nach Kooperation mit einem vertrauenswürdigeren Träger blockiert? Zu 3.: Aus § 4 Absatz 3 Schulrahmenvereinbarung wird ersichtlich, dass der Trägervertrag ausschlaggebend für die vertragliche Bindung ist. Dieser hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2017. Der Kooperationsvertrag zwischen der Schule und dem freien Träger der Jguendhilfe hätte mit der gleichen Laufzeit geschlossen werden müssen, was nicht geschehen ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 081 2 4. Welche Anstrengungen wurden seitens der Senats- verwaltung unternommen, das Vertrauen zwischen Schule und Betreuungsträger wieder herzustellen und die Prakti- ken des Trägers zu überprüfen? Zu 4.: In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Trä- ger, der Schulleitung und der Schulaufsicht konnte fol- gendes Einvernehmen erzielt werden: Der Träger „Jugendwohnen im Kiez“ wird sich einvernehmlich aus der Schule zurückziehen; durch Ent- scheidung der Schulaufsichtsbehörde wird der Ganztag schrittweise wieder durch öffentliches Personal über- nommen. Der Prozess ist bis zum Schuljahrsende abge- schlossen. Das Personal des freien Trägers erhält die Möglichkeit, sich auf öffentliche Stellen zu bewerben, um so Kontinuität für die Kinder sicherzustellen. Gegenseiti- ge Vorwürfe, auch von der Elternvertreterin, werden nicht aufrechterhalten, rechtliche Schritte werden nicht weiter verfolgt. Die Schule wird durch geeignete Beraterinnen und Berater auf dem Weg in eine konsolidierte Ganztags- schule „eng" begleitet. Gemeinsames Ziel ist, für die gesamte Schule, insbesondere die Kinder, wieder einen guten und vertrauensvollen Umgang miteinander zu errei- chen. 5. Wie bewertet der Senat den Rücktritt der Schullei- terin der Neumark-Grundschule, der mit den nicht aufzu- lösenden Problemen zwischen Schule und Träger begrün- det wurde? Zu 5.: Die Schulleiterin wird nach eingehender Bera- tung durch die Schulaufsicht auf eigenen Wunsch ihre Schulleitungstätigkeit an einer anderen Grundschule fort- setzen, da sie auf Grund der entstandenen Konfliktsituati- on keine Möglichkeit für erfolgreiches Handeln ihrerseits an der Neumark-Grundschule mehr sieht. Berlin, den 12. Mai 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2015)