Drucksache 17 / 16 084 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 28. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2015) und Antwort Vorbereitung auf das Schöffenamt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie werden die ehrenamtlichen Richter in Berlin auf ihre Tätigkeit am Gericht vorbereitet? Zu 1.: Die Vorbereitung der ehrenamtlichen Richte- rinnen und Richter ist nach den Anforderungen der jewei- ligen Einsatzgebiete unterschiedlich ausgestaltet. Alle Schöffinnen und Schöffen (insgesamt mehr als 5600) erhalten mit der Benachrichtigung über ihre Wahl zu- nächst ein ausführliches Merkblatt über ihre Rechte und Pflichten und die Abstimmung über Schuld- und Straffra- gen bei der Urteilsfindung. Die weitere Einweisung findet durch die jeweiligen Vorsitzenden der Spruchkörper indi- viduell statt. Allgemeine Fortbildungsveranstaltungen erscheinen darüber hinaus nur begrenzt sinnvoll, da der Einsatzbereich, die Einsatzhäufigkeit und die Vorkennt- nisse der Schöffinnen und Schöffen sehr unterschiedlich sind. Dabei ist auch zu beachten, dass die gesetzgeberi- sche Entscheidung für den Einsatz von Schöffinnen und Schöffen gerade darauf abzielt, Personen ohne vertiefte Kenntnisse des Straf- und des Strafprozessrechts am Strafverfahren und an den zu treffenden Entscheidungen teilhaben zu lassen. Darüber hinaus bieten private Ein- richtungen wie der Bundesverband Ehrenamtlicher Rich- terinnen und Richter e.V., Landesverband Brandenburg und Berlin regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen an, die in den Berliner Strafgerichten bekannt gemacht wer- den. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei dem So- zialgericht Berlin gehören je nach dem Sachgebiet, in dem sie eingesetzt werden, bestimmten Personengruppen an; unter anderem werden sie aus dem Kreis der Versi- cherten, der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber so-wie dem Kreis der mit der Teilhabe behinderter Menschen vertrauten Personen bestimmt. Deshalb bringen die bei dem Sozialgericht Berlin eingesetzten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bereits einige Vorkenntnisse mit. Ferner werden regelmäßig Fortbildungsveranstaltun- gen für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter angeboten, insbesondere für die neu berufenen ehrenamt- lichen Richterinnen und Richter. Dort wird u. a. in die Rechte und Pflichten, den Ablauf des Verfahrens und die Regelungen für die Zuteilungen auf die einzelnen Fach- kammern eingeführt. Die Einweisung in die Tätigkeit in der Fachkammer übernehmen die Kammervorsitzenden im Zusammenhang mit der Vereidigung in eigener Zu- ständigkeit. In arbeitsgerichtlichen Kammerverhandlungen neh- men als ehrenamtliche Richterinnen und Richter jeweils eine Vertreterin der Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebe- rinnen/ein Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitge- ber teil. Diese sind aufgrund ihrer beruflichen Erfahrun- gen bereits mit vielen Fragestellungen vertraut. Die Ar- beitsgerichtsbarkeit bietet darüber hinaus jährlich Fortbil- dungsveranstaltungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter an. Die in den Kammern für Handelssachen und die in be- rufsgerichtlichen Verfahren nach dem Steuerberatungsge- setz sowie der Bundesnotarordnung eingesetzten ehren- amtlichen Richterinnen und Richter sind schon durch ihre beruflichen Vorkenntnisse auf ihre Tätigkeit gut vorberei- tet. Für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Finanzgerichtsbarkeit wird am Beginn ihrer Amtsperiode eine Einführungsveranstaltung durchgeführt. Schließlich erhalten die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ebenso wie die Schöffinnen und Schöffen ein ausführliches Merkblatt zu ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten, in dem auch Funktion und Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Gang der mündlichen Verhandlung erläutert werden. Zu Beginn der Amtsperiode der neu gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter findet im Rah- men der nach § 63 des Berliner Richtergesetzes abzuhal- tenden Versammlung zur Wahl einer Vertretung auch eine kurze Informationsveranstaltung statt. Weiterhin soll eine Einführung durch die Vorsitzenden der Kammern erfolgen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 084 2 2. Gibt es ein Handbuch oder einen Leitfaden für die Schöffen durch die Senatsverwaltung für Justiz oder von anderer Stelle? Zu 2.: Außer dem bereits zu 1. genannten Merkblatt wird ein Handbuch oder ein Leitfaden für das Schöffen- amt durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbrau- cherschutz nicht zu Verfügung gestellt. Der Bund Ehren- amtlicher Richterinnen und Richter, Landesverband Brandenburg und Berlin e.V. bietet käuflich eine zwei- bändige Orientierungshilfe für Schöffinnen und Schöffen an. 3. An welchen Gerichtsbarkeiten werden die Schöf- fen eingesetzt? Zu 3.: Schöffinnen und Schöffen kommen nur in Strafverfahren zum Einsatz. Bei den Amtsgerichten sind jeweils zwei Schöffinnen/Schöffen pro Spruchkörper in den (Jugend-) Schöffengerichten (§§ 29 Abs. 1 Gerichts- verfassungsgesetz (GVG), 33a Abs. 1 Jugendgerichtsge- setz (JGG)) eingesetzt. Die kleinen und großen Jugend- strafkammern des Landgerichtes sind ebenfalls mit zwei Schöffinnen/Schöffen besetzt (§§ 76 Abs. 1 GVG, 33b Abs. 1 JGG). 4. Wer ist während der Amtszeit der direkte An- sprechpartner für die Schöffen und unterstützt diese in ihrem Amt? Zu 4.: Im Landgericht Berlin und im Amtsgericht Tiergarten stehen die Mitarbeitenden der Schöffenge- schäftsstelle als Ansprechpartner und zur Unterstützung der Schöffinnen und Schöffen zur Verfügung. Ferner haben die Schöffinnen und Schöffen des Landgerichts Berlin und des Amtsgerichts Tiergarten erstmals im Janu- ar 2014 von der in § 63 des Berliner Richtergesetzes vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, für ihren Bereich eine Interessenvertretung zu wählen. Diese be- steht jeweils aus drei Mitgliedern und ist der erste und direkte Ansprechpartner. 5. Gibt es generell und insbesondere zu Beginn der Amtszeit regelmäßige Treffen der Berliner Schöffen so- wie regelmäßige Rückmeldungen der Senatsverwaltung für Justiz? Zu 5.: Dem Präsidenten des Landgerichts Berlin und dem Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten obliegt gemäß § 63 des Berliner Richtergesetzes die Verpflich- tung, binnen vier Wochen nach Beginn der Amtszeit der neu gewählten Schöffinnen und Schöffen eine Versamm- lung aller für ihre Gerichte gewählten Schöffinnen und Schöffen einzuberufen, die darüber zu entscheiden hat, ob sie sich eine Interessenvertretung geben will. Zwischen den gewählten Schöffenvertretungen und dem Präsidenten des Landgerichts Berlin und dem Präsidenten des Amts- gerichts Tiergarten findet ein regelmäßiger Austausch statt. Darüber hinausgehende Treffen mit allen oder Tei- len der zu den jeweiligen Gerichten gehörenden Schöffin- nen und Schöffen werden schon wegen des potentiell großen Teilnehmerkreises in dem Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht organisiert. Auch eine weitere Rückmeldung erfolgt nicht. Berlin, den 12. Mai 2015 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2015)