Drucksache 17 / 16 087 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 23. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2015) und Antwort Unterstützungsleistungen für ehemalige Heimkinder mit Behinderungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wird das Thema „Unterstützungsleistungen für ehemalige Heimkinder mit Behinderungen“ auf der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz besprochen? 2. Wird der Regierende Bürgermeister bei der kom- menden Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 18. Juni 2015 in Berlin das Thema Unterstützungsleistungen für ehemalige Heimkinder mit Behinderung, die Gewalt und Unrecht in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR in Heimen der Behindertenhilfe und in stationären psychiatrischen Einrichtungen erfahren haben, ggf. auch in vertraulichen Gesprächsrunden (Kamingesprächen) ansprechen? Wenn nein, warum nicht? Zu 1. und 2.: Die Tagesordnungen für die Ministerprä- sidentenkonferenzen (MPK) sowie für die Konferenzen der Chefin und der Chefs der Staats- und Senatskanzleien (CdS-Konferenzen) stehen regelmäßig etwa zwei Wochen vor dem jeweiligen Konferenztermin fest. Die Tagesord- nungen für die MPK am 18. Juni 2015 und die am glei- chen Tag im Anschluss stattfindende Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Re- gierungschefs der Länder liegt derzeit noch nicht vor. Für die CdS-Konferenz und die Besprechung des Chefs des Bundeskanzleramtes mit der Chefin und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 6. Mai 2015 ist das Thema „Hilfen für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben“ angemeldet. Der Chef des Bundeskanzleramtes sowie die Chefin und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien entscheiden bei ihrer Bespre- chung gemeinsam, ob das Thema auf die Tagesordnung für das Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Minister- präsidentinnen und Ministerpräsidenten am 18. Juni 2015 gesetzt wird. 3. Wird der Regierende Bürgermeister verbindlich die Beteiligung Berlins an einem neu zu errichtenden Fonds für die Betroffenen mit Behinderung auf der Ministerprä- sidentenkonferenz erklären? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Der Regierende Bürgermeister ist dezidiert der Auffassung, dass Menschen, die als Kinder oder Jugend- liche in Heimen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, eine Entschädigung erhalten müssen. Diese sollte den Betroffenen aus seiner Sicht möglichst zeitnah zur Verfügung stehen. Welche Form der Entschädigung gewählt wird, ist ab- hängig vom Ausgang der noch anstehenden Beratungen mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung. In deren Vorfeld ist vorgesehen, im Rahmen eines Inte- ressenbekundungsverfahrens eine gesicherte Datenlage zu schaffen, um auf deren Grundlage die weiteren Entschei- dungen zur Entschädigungsform und Finanzierungsver- antwortung zu treffen. Das Land Berlin beabsichtigt, sich hierbei mit den anderen Bundesländern eng abzustimmen. 4. Steht das Thema „Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder mit Behinderung“ auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz? Wenn nein, wird der Senat das Thema für die kommende Ministerpräsidenten- konferenz anmelden? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Vgl. Antwort zu den Fragen 1 und 2. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 087 2 5. Wird der Regierende Bürgermeister auf der kom- menden Ministerpräsidentenkonferenz im Sinne von Gleichstellung und Gerechtigkeit analog zum Entschädi- gungsfonds für nicht behinderte Heimkinder eine gleich- wertige Anerkennung zubilligen und eine langfristige Sonderlösung im Rahmen der Regelsysteme, die nicht dem Gleichstellungsprinzip entspricht, entschieden zu- rückweisen, da Betroffene mit Behinderungen nicht schlechter zu behandeln sind als nicht behinderte Be- troffene? Wenn nein, warum nicht? 6. Sieht der regierende Bürgermeister das Land Berlin ebenso wie die anderen Bundesländer in der Verantwor- tung, ehemalige Heimkinder mit Behinderung und Ge- walterfahrung endlich zu entschädigen und sie gleich mit nichtbehinderten Betroffenen zu behandeln? Wenn nein, warum nicht? Zu 5. und 6.: Vgl. Antwort zu Frage 3. Berlin, den 07. Mai 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2015)