Drucksache 17 / 16 091 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 28. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. April 2015) und Antwort Elisa-Neumann-Stipendium des Landes Berlin: Warum werden verheiratete Paare bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses benachteiligt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Hochschulabsolvent*innen haben sich seit 2011 zur Vorbereitung auf eine Promotion für ein Stipendium nach § 1 des Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (NaFöG) beworben? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Zu 1.: Anzahl der Anträge auf ein Elsa-Neumann- Stipendium des Landes Berlin in den Jahren 2011 bis 2014: 2011: 465 2012: 370 2013: 339 2014: 318 2. Wie viele Bewerbungen wurden seit 2011 ange- nommen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Zu 2.: Anzahl der von der Auswahlkommission zur Förderung empfohlener Anträge in den Jahren 2011 bis 2014: 2011: 88 2012: 82 2013: 82 2014: 90 3. Wie viele Bewerbungen wurden seit 2011 abge- lehnt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Zu 3.: Anzahl der abgelehnten Anträge in den Jahren 2011 bis 2014: 2011: 377 2012: 288 2013: 257 2014: 228 4. Mit welchen Begründungen wurden sie abgelehnt? Zu 4.: Folgende Gründe führten zu abgelehnten An- trägen:  Der Antrag war unvollständig.  Der Nachweis für „weit über dem Durchschnitt liegende Leistungen“ gemäß § 2 (1) Nachwuchsförderungsgesetz (NaFöG) fehlte.  Die fundierte Darstellung des theoretischen Hintergrundes und der empirischen Befundlage fehlte.  Die schwerpunktorientierte Herausarbeitung der offenen Fragen war nicht erkennbar.  Eine klare Ableitung und Begründung der Hypothesen fehlten.  Die Forschungsmethode war nicht nachvollziehbar ausgeführt bzw. nicht gegenstandsadäquat.  Der Zugang zu Quellen und Materialien war unklar .  Die Forschungsliteratur wurde nicht aufgearbeitet.  Der Arbeitsplan für den beantragten Zeitraum war nicht realistisch. 5. Was konkret versteht der Senat und was versteht die Vergabekommission unter dem in § 2 Abs. 1 NaFöG aufgeführten „wichtigen Beitrag zur Forschung“? a) Welche Kriterien werden herangezogen, um diesen bei einer Bewerbung festzustellen? Zu 5.: Der Senat sowie die Vergabekommission legen besonderen Wert auf die theoretisch und methodisch überzeugende Darlegung des Forschungsvorhabens und seiner Realisierung innerhalb des vorgegebenen Zeitrah- mens. Darüber hinaus werden sowohl der Innovations- gehalt als auch der Anwendungsbezug sowie die gesell- schaftliche Relevanz des Vorhabens bewertet. a) Die Vergabekommission stützt sich bei der Beurtei- lung insbesondere auf das Gutachten der wissenschaftli- chen Betreuerinnen und Betreuer. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 091 2 6. Wie begründet oder verteidigt der Senat die An- rechnung von Einkünften des Ehegatten oder des Lebens- partners gemäß der §§ 4 und 5 NaFöVO und somit die Finanzierung von Promotionsvorhaben durch die Partne- rin oder den Partner. Zu 6.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft prüft zurzeit die Voraussetzungen für die Anrechnung des Ehegatteneinkommens. 7. Welche Versuche gab es von welcher Seite die Freigrenzen im § 4 Abs. 2 NaföVO anzuheben? a) Woran sind diese Versuche gescheitert? b) Wie wurde die Ablehnung dieser Versuche von wem begründet? c) Wie bewertet der Senat die gescheiterten Versuche? Zu 7.: Die Vorsitzenden der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen und der NaFöG-Vergabekommission richteten jeweils eine Anfrage an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. a) + b) Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft prüft zurzeit in Zusammenarbeit mit den beteiligten Senatsverwaltungen für Finanzen, für Justiz und Verbraucherschutz sowie für Wirtschaft, Technologie und Forschung die Voraussetzungen für die Anrechnung des Ehegatteneinkommens. c) Mit einer abschließenden Bewertung ist zum Ende des Jahres zu rechnen. 8. Sieht der Senat in der Anrechnung der Einkünfte des Ehegatten oder des Lebenspartners eine Benachteili- gung verheirateter Paare und eine Hürde, um besonders qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen? Zu 8.: Ob und inwiefern eine Benachteiligung bzw. Hürde vorliegt ist Bestandteil der Prüfung. 9. In welchen Fällen wird gemäß § 5 Abs. 2 NaFöVO davon ausgegangen, dass die Anrechnung von Einkünften eine „unbillige Härte“ bedeuten würde? Zu 9.: Laut der Vergabekommission gab es bisher keine Fälle, bei denen die Anrechnung von Einkünften eine „unbillige Härte“ darstellte. 10. Wo sind die Mittel für das Elsa-Neumann- Stipendium des Landes Berlins im Haushalt 2014/15 etatisiert? Zu 10.: Die Geschäftsstelle der Vergabekommission für das Elsa-Neumann-Stipendium des Landes Berlin ist an der Freien Universität Berlin angesiedelt. Die Mittel sind daher im Haushalt der Freien Universität Berlin unter dem Titel 68613 des Kapitels FU 02 etatisiert. Berlin, den 06. Mai 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Mai 2015)