Drucksache 17 / 16 092 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 28. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2015) und Antwort Waffen VIII – Kontrolle von privatem Waffenbesitz 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele InhaberInnen von waffenrechtlichen Be- sitzerlaubnissen für erlaubnispflichtige Schusswaffen gibt es aktuell in Berlin? Welche Veränderung ergibt sich im Vergleich zum Jahr 2014 (vgl. Schriftliche Anfrage Drs. 17/14045)? Zu 1.: In Berlin sind aktuell 9.235 Personen als Inha- berinnen und Inhaber einer oder mehrerer waffenrechtli- cher Erlaubnisse registriert, die zum Besitz erlaubnis- pflichtiger Schusswaffen berechtigen. Im Vergleich zum Vorjahr (vgl. Schriftliche Anfrage Drs. 17/14045) ist die Zahl der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer damit gesunken. 2. Wie viele neue Anträge auf Waffenbesitzkarten mit je welchem formulierten Bedürfnis (§8 WaffG) wur- den im Jahr 2014 gestellt und wie viele davon wurden aus welchen Gründen abgelehnt? (Bitte nach Bedürfnis auf- schlüsseln) Zu 2.: Im Jahr 2014 wurden 323 Erstanträge auf Ertei- lung einer Waffenbesitzkarte gestellt. Zwei dieser Anträ- ge wurden abgelehnt. Aufgeschlüsselt nach Bedürfnissen ergibt sich für die Zahl der Anträge folgende Aufstellung:  137 Jägerinnen und Jäger  171 Sportschützinnen und Sportschützen (davon eine Versagung mangels Sachkunde)  12 Erbinnen und Erben  3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen (davon eine Versagung wegen nicht nachgewiesenen Bedürfnisses). 3. Wie viele und welche Waffen sind aktuell insge- samt in Berlin gemeldet und welche Veränderung ergibt sich im Vergleich zum Jahr 2014 (vgl. Schriftliche Anfra- ge Dr. 17/14045)? Zu 3.: Aktuell befinden sich in Berlin 45.361 erlaub- nispflichtige Schusswaffen (inkl. Waffenteile) im Besitz von Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhabern. Im Vergleich zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/14045 ist die Zahl um 245 Schusswaffen bzw. Waffenteile gestiegen. 4. Wie verteilen sich diese Schusswaffen räumlich in der Stadt (bitte soweit vorliegend nach Postleitzahlgebie- ten, Bezirken oder einer anderen geeigneten räumlichen Gliederung aufschlüsseln)? Zu 4.: Eine diesbezügliche Statistik liegt nicht vor. 5. Nach welchen Bedürfnissen im Sinne des §8 WaffG verteilen sich diese Waffen? Zu 5.: Mit Stand April 2015 verteilen sich die Waffen bzw. Waffenteile auf folgende Bedürfnisse:  Sportschützen: 17.329  Jäger: 13.610  Sammler und Sachverständige: 2.720  Erben: 1.740  Altbesitz: 3.067  Vereine: 930  Gefährdung und Bewachung: 561  bedürfnisfrei: 238  Sonstige: 1.010  Noch zu bereinigende Bedürfnisgründe: 4.156. Diese aus dem Nationalen Waffenregister ermittelten Zahlenwerte stehen unter dem Vorbehalt der Datenberei- nigung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 092 2 6. Bei wie vielen Personen wurde im Jahr 2013 die obligatorische erneute Prüfung ihrer Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (nach § 4 (3) WaffG) durchgeführt und wie vielen vormaligen Waffeninhabern wurde diese Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit bzw. persönli- cher Eignung versagt? Zu 6.: Diese Frage wurde für das Jahr 2013 bereits in der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/13237 gestellt und beantwortet. Es wird daher davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung nunmehr auf das Jahr 2014 bezieht. Von der regelmäßigen Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung waren im Jahr 2014 5.007 Inhabe- rinnen und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse erfasst. Bei 46 Personen wurden die waffenrechtlichen Besitzer- laubnisse wegen fehlender Zuverlässigkeit und/oder per- sönlicher Eignung widerrufen. 7. Wie viele Waffeninhaber haben der zuständigen Waffenbehörde gem. § 36 Abs. 3 Satz 1 Waffengesetz (WaffG) die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachgewiesen? Welche signi- fikanten Veränderungen in der Anzahl und Zusammenset- zung gibt es im Vergleich zum Jahr 2013? Zu 7.: Der Berliner Waffenbehörde liegen bislang von 93,5 % aller Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer Lagerungsnachweise vor. Damit ist der Anteil im Ver- gleich zum Vorjahr um 8,7 % gestiegen. Die Frage nach der Zusammensetzung kann nicht beantwortet werden, da nicht erkennbar ist, nach welchen Kriterien die Zahl auf- geschlüsselt werden soll. 8. Wie viel Prozent der Berliner Waffenbesitzer wur- den im Jahr 2014 durch eine Vorort-Kontrolle bez. der sichereren Aufbewahrung ihrer Waffen gem. §36 Abs. 3 WaffG überprüft? Zu 8.: Im Jahr 2014 wurden bei 161 Personen (ent- spricht ca. 1,7 % der Waffenbesitzerinnen und Waffenbe- sitzer) Vor-Ort-Kontrollen bezüglich der sicheren Aufbe- wahrung von Waffen durchgeführt. 9. In wie vielen Fällen dieser Kontrollen wurden Verstöße festgestellt und/oder sonstige Hinweise erteilt bzw. haben sich Klärungserfordernisse ergeben? Zu 9.: In 21 Fällen wurden Verstöße gegen waffen- rechtliche Vorschriften festgestellt. Hinsichtlich erteilter Hinweise und Auskünfte sowie Klärungserfordernissen wird bei der Berliner Waffenbehörde inzwischen von einer gesonderten Erfassung abgesehen. 10. Wie viele verdachtsabhängige bzw. anlassbezoge- ne Kontrollen gem. §36 As. 3 Satz 3 WaffG hat es im Jahr 2014 gegeben und was waren die jeweiligen Anlässe? Zu 10.: Keine. 11. Wie hat sich die Zahl der Personalstellen für den Vollzug des Waffenrechts seit der Antwort auf Drs. 17/13444 verändert und wie viele dieser Stellen sind aktuell besetzt? Zu 11.: Die Zahl der Personalstellen hat sich um vier Stellen des mittleren Dienstes für die Durchführung der Aufbewahrungskontrollen erhöht. Diese sind noch nicht besetzt. 12. Wie viele gewaltsame Todesfälle und wie viele Fälle von Körperverletzung wurden im Jahr 2014 durch Schusswaffen in Berlin verursacht? (Bitte nach Versuch und vollendeten Delikten aufschlüsseln) Zu 12.: Vorbemerkung: Es gibt keine statistischen Auswertungen, aufgrund welcher Einwirkung(en) eine Person getötet oder verletzt worden ist. Grundsätzlich können aber Angaben zu Straf- taten mit einer Schusswaffenverwendung gemacht wer- den. Dafür muss zu jeder infrage kommenden Straftat das sogenannte Fallmerkmal „Schusswaffenverwendung“ mit der Ausprägung „gedroht“ oder „geschossen“ zum Vorgang erfasst werden. Dabei kann jedoch nicht mit letzter Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das Opfer tatsächlich durch den Schusswaffengebrauch ums Leben kam oder gegebenenfalls „nur“ verletzt worden ist. Die Ausprägungen „gedroht“ und „geschossen“ finden Eingang in die jährliche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die über das Internet einsehbar ist. Die Auswertung zu den angefragten Fallzahlen erfolgte aus dem PKS- Datenbestand. Jahr 2014 insgesamt Erfassungsgrund erfasste Fälle ∑ davon Versuch Vollendung Tötungsdelikte mit dem Fallmerkmal „geschossen“ 7 3 4 Körperverletzungsdelikte mit dem Fallmerkmal „geschossen “ 50 12 38 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 092 3 13. Bei wie vielen dieser Fälle wurden legale, bei wie vielen illegale Waffen verwendet? Zu 13.: Für eine Differenzierung nach legalen/ illega- len Schusswaffen liegen keine auswertbaren Daten vor (vgl. auch die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/14044 vom 19. Juni 2014 – „Waffen VI: Todesfälle und Körperverletzung durch Schusswaffen“). Berlin, den 08. Mai 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2015)