Drucksache 17 / 16 095 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 28. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2015) und Antwort Wann kommt endlich das Gutachten zur Alt-Deponie im Tierpark? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde das Gutachten zur Untersuchung der Altablagerungen auf der Deponiefläche und der Tiergehe- ge vom Bezirk Lichtenberg in Auftrag gegeben? Frage 2: Wenn Nein, warum wurde solch ein Gutach- ten, was bereits im Oktober 2014 beauftragt werden soll- te, nicht beauftragt? Antwort zu 1 und 2: Gegenwärtig läuft eine Aus- schreibung für die Erstellung eines Gutachtens für den Deponiekörper. In einem beschränkten Verfahren wurden fünf Gutachterbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebotsfrist läuft bis zum 20.05.2015. Frage 3: Wer wird solch ein Gutachten bezahlen? Antwort zu 3: Das Land Berlin übernimmt die Kosten des Gutachtens. Frage 4: Wo wird solch ein Gutachten veröffentlicht? Antwort zu 4: Eine Veröffentlichung ist nicht vorge- sehen. Frage 5: Welchen Untersuchungsgegenstand soll solch ein Gutachten haben? Antwort zu 5: Mit dem Gutachten soll ein Untersu- chungskonzept erstellt und umgesetzt werden, um eine vom Deponiekörper auf dem Tierparkgelände möglicher- weise ausgehende Gefährdung zu untersuchen und zu beurteilen. Es sollen die Gefährdungspfade, Boden- Mensch und -Tier und Boden-Grundwasser aufgeklärt und bewertet werden. Frage 6: Welche Werte wurden an den Grundwasser- messstellen, die der Bezirk Lichtenberg in Abstimmung mit dem Tierpark auf der Deponie im nicht-öffentlichen Teil des Tierparks errichtet hat, gemessen? (Bitte um Angabe der Werte nach Messstelle und Zeitraum) Antwort zu 6: Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat keine Grundwassermessstellen errichten lassen. Frage 7: Wie bewertet der Senat diese Schadstoffwerte in Bezug auf das 50 Meter entfernte Wasserschutzgebiet? Antwort zu 7: Zuständig für die Bewertung von Mess- ergebnissen von Grundwasserbeprobungen ist vorliegend das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin als zuständige Bodenschutzbehörde. Berlin, den 19. Mai 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2015)