Drucksache 17 / 16 097 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 28. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2015) und Antwort Aktueller Stand und Kosten der Maßnahmen zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Verbesserung der Lebensqualität und Stadtökologie erfolgt durch die Umsetzung der Wasser- rahmenrichtlinie (WRRL)? Antwort zu 1: Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) strebt einen umfänglichen nachhaltigen Schutz der Was- serressourcen für nachfolgende Generationen an. Die aquatischen Lebensgemeinschaften nehmen zur Bewer- tung der Wasserqualität eine maßgebliche Indikatorfunk- tion ein. Ziel ist es, die Biokomponenten in einen besse- ren ökologischen Zustand zu versetzen. Mit einer erfolg- reichen Umsetzung der WRRL in Berlin ist eine signifi- kante Verbesserung der Lebensqualität am und im Ge- wässer verbunden. Die Biodiversität würde deutlich ver- bessert werden. Frage 2: Für welche Gewässer Berlins werden im nächsten Bewirtschaftungszeitraum (2015 – 2021) die Ziele der WRRL erreicht? Antwort zu 2: Dazu kann aktuell noch keine verbind- liche Aussage getroffen werden. Es ist aber davon auszu- gehen, dass nicht alle Gewässer die Ziele erreichen wer- den. Die Zielerreichung ist nicht präzise vorherzusehen, da die Rückkehr der wertgebenden Arten nicht nur von der Wasserqualität und der Gewässerstruktur im betrachteten Abschnitt abhängt, sondern auch vom Einzugsgebiet. Bereits jetzt sind der Tegeler See und der Groß Glienicker See durch vielfältige Sanierungsmaßnahmen im See oder im Einzugsgebiet fast im guten ökologischen Zustand. Weitere 10 von 34 Wasserkörpern befinden sich im mäßi- gen Zustand. Werden die Gewässerentwicklungskonzepte an Wuhle, Panke, Tegeler Fließ, Erpe und dem Großen Müggelsee, Müggelspree sowie das Konzept zur Nähr- stoffreduzierung in Berlin und Brandenburg im Spree- Havelraum fristgerecht umgesetzt und gibt es keine Defi- zite im Einzugsgebiet, bestehen Chancen für eine Zieler- reichung in diesen Gewässern bis 2027. Das gute ökologische Potenzial in den innerstädti- schen Gewässern der Spree hängt stark von der ökologi- schen Durchgängigkeit ab. Für die Durchgängigkeit in den Bundeswasserstraßen ist der Bund zuständig. Das Priorisierungskonzept des Bundesministeriums für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sieht die Um- setzung der Wiederherstellung der Durchgängigkeit an den drei Staustufen Mühlendamm, Charlottenburg und Spandau für den 2. Bewirtschaftungszeitraum (bis 2021) vor. Frage 3: Welche Kosten sind im Bewirtschaftungszeit- raum 2009 – 2015 bei der Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie entstanden? (Welche Kosten wurden über den Landeshaushalt finan- ziert, welche wurden durch die Berliner Wasserbetriebe getragen?) Antwort zu 3: Für die Umsetzung von Gewässergü- temaßnahmen im Mischsystem wurden im Zeitraum 2010 - 2015 unter Annahme der vollständigen Mittelausschöp- fung in 2015 aus dem Landeshaushalt 34 Mio. € aufgewendet , der entsprechende Anteil der Berliner Wasser- betriebe (BWB) beträgt 23 Mio. €. Für die Projekte Panke I (Umbau von Querbauwer- ken) sind 900.000 € und Panke II 1.400.000 € angefallen. Frage 4: Welche Kosten werden im Bewirtschaftungs- zeitraum 2015 – 2021 bei der Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Badegewässerrichtlinie entste- hen? (Welche Kosten sollen dabei über den Landeshaus- halt, welche durch die Berliner Wasserbetriebe getragen werden? Antwort zu 4: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung auf die WRRL und nicht auf die Bade- gewässerrichtlinie bezieht. Entsprechend erfolgt die Be- antwortung. Für die Umsetzung von Gewässergütemaßnahmen im Mischsystem sind für den Zeitraum 2016 - 2021 im Lan- deshaushalt Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 097 2 41 Mio. € vorhanden, der entsprechende Anteil der BWB beträgt 27 Mio. €. Bei einigen noch anstehenden Großprojekten zeichnet sich eine starke Kostensteigerung gegenüber der ersten Kostenannahme ab. Für Gewässergütemaßnahmen im bestehenden Trenn- system werden ab 2016 pro Jahr mindestens 3 Mio. € benötigt. Die BWB geben für die Nachrüstung der Klärwerke Ruhleben, Münchehofe, Waßmannsdorf und Stahnsdorf mit einer nachgeschalteten Flockungsfiltration zur weiter- gehenden P-Elimination derzeit Investitionskosten von rund 180 Mio. € an (ohne Kläranlage Wansdorf). Dabei wird sich der Realisierungszeitraum bis nach 2021 erstre- cken. Zu Maßnahmenkosten im Rahmen der Gewässerent- wicklungskonzepte siehe Antwort zu Frage 5. Frage 5: Bis wann werden für alle Berliner Gewässer Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) vorliegen, wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand? 5.a) Bitte um Auflistung der Kosten, des Zeitplans und der Maßnahmen für das Gewässerent- wicklungskonzept (GEK) der Wuhle. 5.b) Bitte um Auflistung der Kosten, des Zeitplans und der Maßnahmen für das Gewässerent- wicklungskonzept (GEK) der Erpe. 5.c) Bitte um Auflistung der Kosten, des Zeitplans und der Maßnahmen für das Gewässerent- wicklungskonzept (GEK) Tegeler Fließ 5.d) Bitte um Auflistung der Kosten, des Zeitplans und der Maßnahmen für das Gewässerent- wicklungskonzept (GEK) der Panke. 5.e) Bitte um Auflistung der Kosten, des Zeitplans und der Maßnahmen für das Gewässerent- wicklungskonzept (GEK) der Spree. 5. f) Bitte um Auflistung der Kosten, des Zeitplans und der Maßnahmen für das Gewässerent- wicklungskonzept (GEK) der Havel. Antwort zu 5: Gewässerentwicklungskonzepte liegen für Panke, Tegeler Fließ, Wuhle, Erpe und Spree, Ab- schnitt 1 (Müggelsee/Müggelspree) vor. Das Gewässer- entwicklungskonzept für die Vorstadtspree soll ab 2016 erstellt werden. An Erpe, Panke, Wuhle und Tegeler Fließ sind vor al- lem Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit sowie zur Verbesserung der Hydromorphologie vorgese- hen. Außerdem wird eine Annäherung an naturnahe Ab- flussverhältnisse und eine Verbesserung der Wasserqua- lität angestrebt, die langfristig über Maßnahmen der Re- genwasserbewirtschaftung erreicht werden sollen. Die Gewässerunterhaltung wird gewässerökologisch verträg- lich angepasst (z.B. Stromrinnenmahd, Freihalten nur des erforderlichen Abflussquerschnitts, Zeitpunkt der Ufer- mahd nach den Erfordernissen von Flora und Fauna). Details zu den Einzelmaßnahmen und Vorschlägen sind der offiziellen Internetseite zu entnehmen: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/eg- wrrl/de/inberlin/bewirt_planung.shtml Antwort zu 5a - Wuhle: Investitionskosten entspre- chend Kostenschätzung: 19,0 Mio. € Bauausführung ab 2019 Antwort zu 5b - Erpe: Investitionskosten entsprechend Kostenschätzung: 5,6 Mio. € Bauausführung ab 2018 (Voraussetzung Umsetzung von Maßnahmen im Brandenburger Abschnitt) Antwort zu 5c – Tegeler Fließ: Investitionskosten entsprechend Kostenschätzung zur Herstellung der Durch- gängigkeit: 0,95 Mio. € Bauausführung ab 2018 Für weitere Maßnahmen im Rahmen der Gewäs- serunterhaltung können zzt. noch keine konkreten Kosten und Umsetzungszeiträume angeben werden. Antwort zu 5d – Panke: Umgesetzt: Sohlgleiten im Schlosspark Schönhausen und Schlosspark Buch, Fortset- zung der ausstehenden Maßnahmen nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens, Kosten: 4,85 Mio. € Maßnahmen auf ca. 18 km: Investitionskosten nach Kostenberechnung: 27,7 Mio. € Bauausführung ab 2017 Antwort zu 5e – Spree: Revitalisierung des Spreeufers im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Plänterwald: Investitionskosten entsprechend Kostenschätzung: 3,4 Mio. € Bauausführung ab 2019 Das Gewässerentwicklungskonzept Müggel- spree/Großer Müggelsee ist noch nicht abgeschlossen. Eine Kostenschätzung wird im Juli 2015 vorliegen. Die konkrete Durchführung der Maßnahmen 5 a bis 5 e hängt von der Bereitstellung entsprechenden Mittel für Baupla- nung Ausführung und Personal im Landeshaushalt ab. Antwort zu 5f - Havel: Ein Gewässerentwicklungs- konzept für die Havel ist nicht vorgesehen. Für die Havel sind die Nährstoffeinträge maßgeblich zu senken, um den guten Zustand erreichen zu können. Zum Nährstoffkonzept Berlin-Brandenburg wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/16096 hingewiesen. Frage 6: Erachtet der Senat den Personalbestand in den Abteilungen, die mit der WRRL befasst sind, als ausreichend? Frage 7: Wie hat sich der Personalbestand in den ent- sprechenden Abteilungen entwickelt, seit die WRRL im Jahr 2000 in Kraft getreten ist? Antwort zu 6 und 7: Die mit der WRRL befassten Ab- teilungen sind mit einer Vielzahl weiterer Aufgaben be- fasst, die seit dem Jahr 2000 auch Veränderungen un- terworfen waren. Der Zuschnitt der Abteilungen hat sich seit dem Jahr 2000 verändert. Zur Umsetzung der WRRL wurden drei Vollzeitstellen (biologisches Monitoring, Konzepte, Öffentlichkeitsarbeit) eingerichtet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 097 3 Frage 8: Welche weiteren Reinigungsstufen müssen im Rahmen der WRRL in die Berliner Klärwerke gebaut werden? Mit welchen Kosten ist hier zu rechnen? Antwort zu 8: Hierzu wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/16096 verwiesen Frage 9: Wie weit ist der Bau der Stauraumkapazitäten der Mischwasserkanalisation? 9.a) Welche baulichen Maßnahmen werden derzeit umgesetzt? 9.b) Welche baulichen Maßnahmen sind noch wo ge- plant? Antwort zu 9: Die Gebiete Berlin I, V, VII, VIII, IX (mit den Abwasserpumpwerken – APw – APw Kreuzberg , Paul-Linke-Ufer; APw Friedrichshain, Holzmarkt- straße; APw Tiergarten, Genthiner Straße; APw Tiergar- ten, Alt-Moabit; APw Wedding, Seestraße) und das Ein- zugsgebiet des Hauptpumpwerks Spandau I sind gemäß Wasserbehördlicher Erlaubnis vollständig saniert. Antwort zu 9a: Im Bau sind derzeit u.a. in den jewei- ligen Pumpwerkseinzugsgebieten (Hauptpumpwerk – HPw):  Neu- und Umbau sowie Anpassung von Überlaufschwellen , HPw Kreuzberg, Gitschiner Straße  Bau von Stauraum- bzw. Entlastungskanälen, HPw Charlottenburg I, Sophie-Charlotte-Straße  Umbau und Anpassung von Überlaufschwellen, APw Neukölln I, Wildenbruchstraße  Bau von Steuerstellen zur Kanalnetzbewirtschaftung, APw Friedrichshain, Rudolfstraße  Umbau und Anpassung von Überlaufschwellen, APw Mitte, Chausseestraße  Umbau und Anpassung von Überlaufschwellen, APw Prenzlauer Berg, Erich-Weinert-Straße  Neu- und Umbau sowie Anpassung von Überlaufschwellen , APw Wedding, Bellermannstraße Antwort zu 9b: In Planung sind weitere Neubau-, Umbaumaßnahmen und Anpassungen von Überlauf- schwellen und der Bau von Steuerstellen in diversen Pumpwerkseinzugsgebieten. Weiterhin enthält die Maßnahmenliste Großprojekte wie den Bau von Stauraum- und Entlastungskanälen in Charlottenburg sowie im Mauerpark und den Neubau von Regenbecken in Mitte, Chausseestraße sowie in Charlot- tenburg, Sophie-Charlotten-Straße. Berlin, den 13.05.2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2015)