Drucksache 17 / 16 099 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 29. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2015) und Antwort Einstürzende Ergänzungsbauten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche verschiedenen Typen von Ergänzungsbau- ten bzw. Provisorien kommen bei den Berliner Schulen zum Einsatz (sortiert nach Typ, Unterrichtsräume, Bau- jahr, Schule)? 3. Inwiefern handelt es sich bei den modularen Bauten um eine Leichtbauweise? Zu 1. und 3.: In den Jahren 2014 und 2015 wurden modulare Bauten in 2 Varianten errichtet. Variante I: 12 Klassen- und 6 Teilungs-/Gruppenräume. Variante II a: 24 Klassen- und 12 Teilungs-/Gruppenräume bzw. Vari- ante II b: statt 24 nur 21 Klassen- und 10 Teilungs- /Gruppenräume sowie 1 bzw. 2 „große“ Mehrzweck- /Fachräume. Die Gebäude sind keine Provisorien und werden nicht in Leichtbauweise errichtet, sondern in einer Kombination aus Stahl- und Betonbau. 2. Welche Anzahl an Zügen ist für die verschiedenen Typen bzw. Größen von Ergänzungsbauten vorgesehen? Zu 2.: Die Erhöhung der Zügigkeit ist abhängig von den in den Bestandsgebäuden vorhandenen Kapazitäten und Fachräumen, der Größe des Ergänzungsbaus sowie von der Schulart; sie erhöht sich je nach Standort um 1 – 1,5 bzw. 2 Züge. 4. Welche Informationen liegen dem Senat zu Dauer- haftigkeit und Nachhaltigkeit der verschiedenen Typen von Ergänzungsbauten/ Provisorien vor? 5. Welche dieser Ergänzungsbauten bzw. Provisorien haben nur eine befristete Baugenehmigung und wann läuft diese bei welchen Standorten ab? Zu 4. und 5.: Ergänzungsbauten: Im Rahmen der Be- antwortung Ihrer Schriftlichen Anfrage 17/15 602 über „Modulare Schulergänzungsbauten: Fluch oder Segen?“ wurde zur Frage 9 mitgeteilt: „Den Schulergänzungsbauten wird die gleiche Nutzungsdauer eingeräumt wie her- kömmlichen Schulgebäuden, da sie sich nicht qualitativ, sondern nur im Hinblick auf die Dauer der Bauzeit sowie der standardisierten Planungs- und Fertigungsphase unter- scheiden“. Darüber hinaus wurde zu 10., 11., 15. und 16. berichtet, dass für die Ergänzungsbauten die gleichen Standards gelten wie für konventionell („Stein auf Stein“ errichtete Gebäude (Gewährleistung, Instandhaltungskos- ten, Barrierefreiheit, Energiestandard, Arbeitsstättenricht- linie etc.). Da es sich um keine temporären Gebäude han- delt, werden keine befristeten Baugenehmigungen erteilt. Provisorien (MUR): Die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Umwelt sowie für Bildung, Jugend und Wissenschaft errichten keine Provisorien; es liegen keine Erkenntnisse zu deren Dauerhaftigkeit und Nach- haltigkeit vor. Da es sich bei den in den Bezirken vorhandenen Pro- visorien um temporäre Gebäude für einen temporären Spitzenbedarf handelt, wurden die Baugenehmigungen, wie o.a., nur befristet erteilt (mind. 5 Jahre). Ob und wenn ja in welchen Bezirken diese befristeten Baugenehmigun- gen verlängert wurden und falls ja, für wie lange, ist nicht bekannt. 6. Inwiefern war dem Senat vor dem 14. April 2015 bekannt, dass die in Steglitz-Zehlendorf geschlossenen Ergänzungsbauten des Typs „MUR“ nur eine befristete Baugenehmigung von 15 Jahren hatten und diese längst überschritten ist? 7. Welche weiteren Mängel des Typs „MUR“ sowie anderer Typen von Ergänzungsbauten/Provisorien sind dem Senat bekannt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 099 2 Zu 6. und 7.: In Steglitz-Zehlendorf wurde kein modu- larer Ergänzungsbau sondern temporäre Gebäude (mobile Unterrichtsräume = MUR) geschlossen; insofern ist folge- richtig, dass befristete Baugenehmigungen erteilt wurden. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/11 689 des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (Piraten) über „Mobile Unterrichtsräume (MUR) in den Bezirken wurde am 18. März 2013 mitgeteilt: „Die mobilen Unterrichtsräume wurden seinerzeit von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung errichtet; alle wurden in- zwischen den Bezirken übertragen. Standortgenaue Listen werden nur bei den Bezirken geführt; sie wurden über die Mängel der mobilen Unterrichtsräume in Steglitz- Zehlendorf informiert, so dass die erforderlichen Schritte in die Wege geleitet werden konnten. 8. An welchen Standorten mussten Ergänzungsbauten aufgrund baulicher Mängel oder aus anderen Gründen abgerissen werden und welche Kosten sind bzw. werden dabei anfallen (sortiert nach Standort, Jahr und Kosten)? 9. Inwiefern ist der Senat angesichts der zunehmenden Probleme mit den Ergänzungsbauten weiterhin der An- sicht, dass an der Errichtung von modularen Schulergän- zungsbauten als Maßnahme zur Erweiterung der Schul- platzkapazitäten festzuhalten ist und welche Alternativen werden erwogen? Zu 8. und 9.: Schulergänzungsbauten können sowohl „modular“ als auch konventionell errichtet werden. Ob in den Bezirken irgendwelche standardisierte Gebäude rück- gebaut wurden oder andere oder mehr (bautechnische) Probleme bestehen als bei konventionell errichteten, ist nicht bekannt. Bezüglich der 12 in den Jahren 2014 und 2015 aus dem Ansatz 1250 / 701 04 errichteten Ergänzungsgebäude werden zukünftig bei insgesamt ca. 800 Schulen mit ca. 2000 Gebäuden keine grundsätzlichen Probleme oder andere Probleme als ggf. bei konventionell errichteten Gebäuden erwartet (s.a. Ausführungen zu 4. und 5.). Die Gebäude haben eine äußerst hohe Akzeptanz bei den Schulen. In Anbetracht des dringenden Bedarfs und um den Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften und sons- tigen in den Schulen Tätigen akzeptable äußere Rahmen- bedingungen zu schaffen, wird es auch in den Jahren 2016 und 2017 erforderlich sein, zusätzlich zu den Schulbau- maßnahmen, die aus den Mitteln der Investitionsplanung finanziert werden, modulare Ergänzungsbauten zu errich- ten. Unter Berücksichtigung der Regularien von Landes- haushaltsordnung, Allgemeiner Anweisung für die Vorbe- reitung und Durchführung von Bauanfragen Berlins (A- Bau) u. ä. vergehen 7 – 10 Jahre von der Bedarfserkennung bis zur Fertigstellung einer Schulbaumaßnahme – in einzelnen Fällen dauert es sogar noch länger. Welche temporären Gebäude - mobile Unterrichts- räume (MUR) oder Container – auf den Standorten der von den Bezirken verwalteten Schulen aus welchen Gründen demontiert wurden, wird nicht erhoben. 10. Inwiefern ist ein Schulneubauprogramm zur lang- fristigen Behebung des Schülerwachstums geplant und falls nicht, aus welchen Gründen? 11. Inwiefern existieren konkrete Pläne für den Neu- bau von Grundschulen sowie für die Errichtung von wei- teren Ergänzungsbauten in den kommenden Jahren? Zu 10. und 11.: Sofern die für die Investitionsplanung 2015 – 2019 angemeldeten Schulbaumaßnahmen zeitgerecht realisiert werden und darüber hinaus weitere kurz- fristig zu realisierende Ergänzungsgebäude in den Jahren 2016 und 2017 errichtet werden, stehen die erforderlichen Schulraumkapazitäten für die prognostizierte Schülerzahl- steigerung in ausreichendem Maße zur Verfügung. Ob und wenn ja darüber hinaus weitere Schulbaumaßnahmen im neuen Jahrzehnt erforderlich werden, muss im Rahmen zukünftiger Haushaltsberatungen - z. B. Investitionspla- nung 2017 – 2021 – entschieden werden. Berlin, den 06. Mai 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2015)