Drucksache 17 / 16 103 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 29. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2015) und Antwort Wie transparent sind Grundstücksverkäufe aus dem Fachvermögen Kultur? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Grundstücke und Immobilien befinden sich aktuell im Fachvermögen Kultur der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten? Zu 1.: Die sich aktuell im Fachvermögen der Senats- kanzlei-Kulturelle Angelegenheiten (FV Skzl-Kult) be- findlichen Liegenschaften sind der beigefügten Aufstel- lung zu entnehmen. Dabei handelt es sich im Wesentli- chen um Liegenschaften, deren Nutzung gemäß Haupt- stadtkulturvertrag zu 100 % vom Bund finanziert werden, sowie Liegenschaften, die auf der Grundlage von Über- lassungs- bzw. Geschäftsbesorgungsverträgen durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz – Staatliche Museen und der GSE Gesellschaft für Stadtentwicklung gemein- nützige GmbH für museale bzw. Atelierzwecke genutzt werden. 2. Wie viele und welche Grundstücke hat der Senat im Jahr 2013 und 2014 aus dem Fachvermögen der Se- natskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten veräußert und welcher Verkaufspreis wurde damit jeweils erzielt? Zu 2.: Aus der durch die ehemalige Liegenschafts- fonds Berlin GmbH & Co. KG (LFB) in 2013 erfolgten Veräußerung der Liegenschaft Brüderstraße 10 in Berlin- Mitte wurde ein Verkaufserlös in Höhe von 720.000 EUR erzielt. In 2014 sind keine Verkäufe aus dem FV Skzl- Kult erfolgt. 3. Ist im Jahr 2015 und darüber hinaus eine Veräußerung von Grundstücken aus dem Fachvermögen der Se- natskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten geplant, wenn ja, für welche Grundstücke und mit welcher Begründung? Zu 3.: Nein, derzeit sind keine Veräußerungen vorge- sehen. 4. Wie sind die Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen in 2013 und 2014 jeweils zwischen den Fachver- waltungen Finanzen und Kultur aufgeteilt worden? Zu 4.: Gemäß § 26 a 9.2 Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV-LHO) hat die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten eine Erlösbeteiligung in Höhe von 10 %, d.h. 72.000 EUR aus dem Verkauf der Liegenschaft Brüderstraße, erhalten. 5. Wofür hat die Senatsverwaltung Kultur die aus der Veräußerung von Grundstücken erzielten Einnahmen konkret im Jahr 2014 eingesetzt und welche Planung gibt es für das Jahr 2015? Zu 5.: Die im Jahr 2013 erzielte Mehreinnahme in Höhe von 72.000 EUR führte in Anbetracht der in 2013 im Kapitel 0310 zu leistenden überplanmäßigen Ausga- ben (s.a. Bericht Senatsverwaltung für Finanzen vom 09.09.2014 – Rote Nummer 1641) zu keinen weiteren Mehrausgaben. Bereits im Jahr 2012 wurde aus dem Verkauf der Lie- genschaft Chausseestraße 28 in Berlin-Mitte eine Erlösbe- teiligung mit 30 % im Rahmen des sogenannten Bühnen- strukturfonds in Höhe von 630.000 EUR erzielt. Diese Mittel wurden als Ausgaberest gemäß § 45 Landeshaus- haltsordnung (LHO) bis 2014 übertragen. Davon wurden dem Maxim-Gorki-Theater zum Zwecke des Defizitab- baus 400.000 EUR zur Verfügung gestellt, das Theater an der Parkaue erhielt 230.000 EUR im Zusammenhang mit der Herrichtung der Interimsspielstätte Prater. Weitere Einnahmen wurden aufgrund fehlender Veräußerungen nicht erzielt, für 2015 gibt es keine weiteren Planungen. 6. Wie rechtfertigt der Senat Grundstücksverkäufe aus dem Fachvermögen der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten, die nach der Verabschiedung des Kon- zepts zur „Transparenten Liegenschaftspolitik“ erfolgt sind, und die Portfolioanalyse bisher noch nicht vorliegt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 103 2 Zu 6.: Die Liegenschaft Chausseestraße 28 ist bereits 2001 mit dem Ziel der Veräußerung in das Treuhandver- mögen der LFB übertragen worden (Erstbestückung). Die Veräußerung der Liegenschaft Brüderstraße 10 wurde mit Übertragung in die Zuständigkeit der LFB gemäß Grundstücks- und Treuhandvertrag Nr. 10 von 2009 in die Wege geleitet. Beide Grundstücksgeschäfte sind somit vor der Ent- scheidung des Senats zur Verabschiedung des Konzepts „Transparente Liegenschaftspolitik“ eingeleitet worden. 7. Wie begründet der Senat für die in 2014 und 2015 erfolgten Grundstücksverkäufe aus dem Fachvermögen der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten, dass die Grundstücke nicht für eine öffentliche oder Verwaltungs- aufgabe gebraucht werden, vor dem Hintergrund der breit debattierten Raum- und Liegenschaftsknappheit für kultu- rellen Nutzen? Zu 7.: In 2014 und 2015 erfolgten bzw. erfolgen keine Grundstücksverkäufe aus dem FV Skzl-Kult. 8. Wie erklärt der Senat den Mittelzuwachs für das Maxim-Gorki-Theater für die Vorbereitung der neuen Leitung als überplanmäßige Ausgaben (siehe rote Num- mer 0065L) vor dem Hintergrund, dass dieser bereits im Haushalt für 2014/2015 hätte berücksichtigt werden könn- ten? Zu 8.: Mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom 07.12.2012 des Bundesgerichtshofes erfolgte die verbind- liche Bestätigung zur Eigentümerschaft des Singakademie e.V. (SiA) für die Liegenschaft Am Festungsgraben 2. Infolge andauernder Verhandlungen zu Form und Inhalt einer vertraglichen Regelung zwischen SiA und Land Berlin (Verhandlungen für das Land Berlin liegen in der Zuständigkeit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und der Senatsverwaltung für Finanzen) konnte im Doppelhaushalt 2014/2015 für den zu erwartenden Auf- wuchs an Miete keine ausreichende Veranschlagung vor- genommen werden. Somit erklären sich die überplanmäßigen Ausgaben aus der Miete an den SiA in Höhe von 254.500 EUR sowie aus dem Ausgleich des bilanziellen Defizits der Vorgängerintendanz in Höhe von 455.680,37 EUR. 9. Wann wurde der Intendantenvertrag mit S. Lang- hoff abgeschlossen? War darin eine Zusage für die Über- nahme von zusätzlichen Kosten für ausscheidende Mitar- beiterInnen enthalten und warum war dies dann im Jahr 2014 nach Ansicht des Senats eine unvorhergesehene Maßnahme? Zu 9.: Der Intendantenvertrag mit Shermin Langhoff wurde am 11.09.2012 abgeschlossen. Im Vertrag ist keine Zusage für die Übernahme von zusätzlichen Kosten für ausscheidende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enthal- ten. Die Unvorhersehbarkeit der Maßnahme erklärt sich aus der Antwort zu 8. Berlin, den 08. Mai 2015 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2015) S17-16103 Anlage zur S1716103