Drucksache 17 / 16 104 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 30. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2015) und Antwort Ursachen für Nichtabschiebung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen, deren Antrag auf Asylge- währung abschließend abgelehnt wurde, sind in den Jah- ren 2013 und 2014 sowie bisher im laufenden Jahr von Berlin aus in ihre Herkunftsländer abgeschoben worden? Zu 1.: Im Jahr 2013 sind insgesamt 289 Personen, die erfolglos ein Asylverfahren durchlaufen haben, abgescho- ben worden. 417 Personen waren es im Jahr 2014. Bis einschließlich April 2015 wurden in diesem Jahr insge- samt 184 ehemalige Asylbewerberinnen und Asylbewer- ber abgeschoben. Es ist davon auszugehen, dass die Ab- schiebungen überwiegend in die jeweiligen Herkunftslän- der der Betroffenen erfolgten (siehe auch Antwort auf Frage 2). 2. In welche Länder wurden dabei wie viele Personen abgeschoben? Zu 2.: Die bei der Ausländerbehörde geführte Ab- schiebungsstatistik erfasst lediglich die Staatsangehörig- keit der abgeschobenen Personen, nicht aber das Land, in das die Abschiebung erfolgte. Es ist jedoch davon auszu- gehen, dass der überwiegende Anteil der in der Statistik erfassten ehemaligen Asylbewerberinnen und Asylbewer- ber in ihr Herkunftsland abgeschoben wurde. Soweit hier Abschiebungen von Staatsangehörigen asylrelevanter Staaten (z.B. Syrien, Irak, Afghanistan) erfasst sind, wird es sich in der Regel um Rücküberstellungen nach der Dublin-Verordnung handeln. Im Einzelnen wird auf die nachfolgende Auflistung verwiesen: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 104 2 2015 Stand: 30.04.2015 Bosnien 65 119 42 226 Lettland 0 1 0 1 Makedonien 9 5 1 15 Moldau 1 1 0 2 Kosovo 1 8 7 16 Russland 40 35 0 75 Türkei 5 4 1 10 Ukraine 0 1 1 2 Weißrußland 0 1 1 2 Serbien 129 199 109 437 Algerien 2 0 0 2 Angola 1 0 0 1 Nigeria 1 0 1 2 Gambia 0 1 0 1 Kongo 0 1 0 1 Marokko 0 1 0 1 Niger 1 0 0 1 Guinea-Bissau 2 0 0 2 Guinea 1 0 0 1 Tunesien 0 1 0 1 Ägypten 0 2 3 5 Kolumbien 1 0 0 1 Armenien 0 4 3 7 Afghanistan 1 4 1 6 Aserbaidschan 0 0 1 1 Georgien 1 0 0 1 Vietnam 25 14 1 40 Irak 0 3 1 4 Iran 1 0 0 1 Jordanien 0 1 0 1 Kirgistan 0 0 1 1 Libanon 0 2 1 3 Pakistan 0 4 3 7 Turkmenistan 0 0 1 1 Syrien 1 3 3 7 sonst. asiat. Staaten 0 1 1 2 ungeklärt 0 1 1 2 gesamt jährlich 289 417 184 890 Staaten gesamt Rückführungsstatistik Ausländerbehörde Berlin (Abschiebungen ehemaliger Asylbewerber) 2013 2014 3. Sind Informationen zutreffend, dass im Land Ber- lin ca. 2000 Asylbewerberinnen und Asylbewerber offizi- ell geduldet leben, obwohl ihr Antrag auf Asylgewährung abschließend abgelehnt worden ist? Zu 3.: Die Anzahl der Personen, die nach abschlie- ßender Ablehnung ihres Asylantrages geduldet werden, wird statistisch nicht erfasst. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 104 3 4. Wie viele dieser Personen haben gesetzlich aner- kannte Gründe für eine Nichtabschiebung und welche sind das? 5. Wie viele Personen werden deshalb nicht abge- schoben, weil die Bearbeitungskapazitäten im Öffentli- chen Dienst der Stadt dazu derzeit nicht ausreichen? 6. Wie viele dieser Personen waren beim Versuch, die Abschiebung durchzusetzen, nicht auffindbar und was hatte dies zur Folge? Zu 4. bis 6.: Die gewünschten Daten werden statis- tisch nicht erfasst. 7. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu unter- nehmen, konsequent und zeitnah abzuschieben, um eine Konzentration auf die Asylsuchenden aus Bürgerkriegs- regionen zu ermöglichen und diesen effizienter helfen zu können? Zu 7.: Mit Blick auf den anhaltend hohen Zustrom von Flüchtlingen nach Berlin und die daraus resultierenden massiven Unterbringungsnöte besteht ein hohes Interesse, den Aufenthalt von vollziehbar ausreisepflichtigen Aus- länderinnen und Ausländern zeitnah zu beenden. Insbe- sondere gilt es, die Ausreisepflicht der abgelehnten Asyl- antragstellerinnen und Asylantragsteller aus den sicheren Herkunftsstaaten Serbien, Bosnien und Mazedonien kon- sequent durchzusetzen. Aus rechtlichen und auch humani- tären Gründen wird dabei der freiwilligen Ausreise vor der Rückführung Vorrang gegeben. Sofern die Betroffe- nen ihrer Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nach- kommen, betreibt die Ausländerbehörde konsequent und zeitnah die Rückführung der Betroffenen. Berlin, den 13. Mai 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2015)