Drucksache 17 / 16 106 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 29. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2015) und Antwort Hunde 2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Hunde waren im vergangenen Jahr in Berlin gemeldet? 2. Welche Veränderung ist das gegenüber 2013? Zu 1. und 2.: Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen waren am 31.12.2014 100.342 Hunde steuerlich gemeldet. Das sind 2.027 mehr als am 31.12.2013. 3. Wie viele Hunde sind im vergangenen Jahr durch Anspringen oder Beißen gegenüber Menschen oder Hun- den auffällig geworden und wie ist die Verteilung der Vorfälle auf die einzelnen Hunderassen (bitte getrennt nach Anspringen und Beißen auflisten)? 4. Welche Veränderungen gibt es gegenüber 2013? Zu 3. und 4: Die Anzahl der durch Anspringen oder Beißen gegenüber Menschen oder Hunden auffällig ge- wordenen Hunde ist der nachfolgenden Tabelle zu ent- nehmen. Eine Differenzierung der Angaben in Ansprin- gen und Beißen ist nicht möglich. Bei der Beurteilung der Zahlen ist jedoch zu beachten, dass der Anteil der Vorfäl- le, in denen ein Hund Menschen „in gefahrdrohender Weise anspringt“, äußerst gering ist, da solche Vorkommnisse den zuständigen Behörden sehr selten ange- zeigt werden. Hunderasse Fälle, in denen Menschen verletzt oder angesprungen wurden Fälle, in denen ausschließ- lich Hunde verletzt wurden Pit Bull Terrier 8 3 American Staffordshire Terrier 14 20 Bull Terrier 1 2 Tosa Inu 0 0 Bullmastiff 0 1 Dogo Argentino 1 2 Fila Brasileiro 0 0 Mastín Español 0 0 Mastino Napoletano 0 0 Mastiff 0 1 Mischling – „gefährlicher Hund“ 7 26 Summe gefährliche Hunde 31 55 Airedale Terrier 1 1 Australischer Hütehund 1 0 Australian Shepherd 1 0 Beagle 6 0 Bearded Collie 0 2 Belgische Schäferhunde (Malinois, Tervueren, Groenendael, Laekenois) 5 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 106 2 Bernhardiner 1 2 Border Collie 3 6 Border Terrier 0 1 Boxer 16 20 Bracken (verschiedener Herkunftsländer) 1 3 Cane Corso 1 1 Chow Chow 2 0 Collie u. Shetland Sheepdog (Sheltie) 4 0 Dachshunde (Dackel) 18 5 Dalmatiner 5 5 Deutsch Draht-, Kurz-, Lang- o. Stichelhaar 0 3 Deutsche Dogge 1 5 Deutscher Pinscher u. Zwergpinscher 2 1 Deutscher Schäferhund 61 61 Dobermann 13 6 Dogo Canario 1 1 Dogue de Bordeaux 3 3 Englische Bulldogge u. American Bulldog 10 17 English u. American Cocker Spaniel 2 0 Fox Terrier 5 1 Französische Bulldogge 4 3 Golden Retriever u. Labrador Retriever 24 29 Großer u. Kleiner Münsterländer 2 1 Hovawart 3 2 Kangal 2 1 Kaukasischer Schäferhund (Owtscharka) 3 0 Mischling, ausgenommen Mischlinge „Gefährliche Hunde“ 103 73 Mops 2 3 Parson Russell Terrier u. Jack Russell Terrier 19 10 Pudel 9 1 Rhodesian Ridgeback 7 4 Riesenschnauzer 4 2 Rottweiler 26 19 Schweizer Sennenhunde (Berner S., Appenzeller S., Entlebucher S., Großer Schweizer S.) 4 3 Setter (English S., Irish S., Gordon S.) 0 4 Shar Pei 3 2 Shiba Inu 1 1 Spitz 9 4 Staffordshire Bull Terrier 1 3 Tibet Terrier (Hütehund) 1 0 Weimaraner 9 4 West Highland White Terrier 5 0 Yorkshire Terrier 5 1 Zwergschnauzer 3 1 andere Rassen 130 70 Summe Hunde gesamt 573 443 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 106 3 Im Jahr 2013 wurden insgesamt 620 Menschen gebis- sen oder gefahrdrohend angesprungen sowie 480 Hunde gebissen, davon 35 Menschen und 75 Hunde von gefähr- lichen Hunden (sog. Listenhunde). Eine weitergehende Differenzierung der Bissvorfälle ist der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/13815 zu entnehmen. Im Jahr 2014 waren es 573 Menschen und 443 Hunde, die durch Hunde verletzt wurden, davon 31 Menschen und 55 Hun- de durch gefährliche Hunde (sog. Listenhunde). 5. Wie hoch ist der Anteil derjenigen Personen, die erst seit Kurzem einen Hund führen gegenüber denje- nigen HundehalterInnen, die ihren Hund länger als drei Jahre besitzen? Zu 5.: Darüber liegen keine Zahlen vor. 6. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen HundehalterInnen wurden im vergangenen Jahr eingelei- tet und wie viele Bußgelder wurden verhängt? Zu 6.: Im Jahr 2014 wurden 2.057 Ordnungswidrig- keiten gegen das Hundegesetz geahndet. 1128 Bußgeld- verfahren wurden eingeleitet, 500 Bußgeldbescheide verhängt und 429 Verwarnungen ausgesprochen. Ein Bezirk konnte hierzu noch keine Daten liefern. 7. Welche Erkenntnisse gibt es dazu, ob sich überwiegend HundehalterInnen ordnungswidrig verhalten haben, die den Hund noch nicht drei Jahre halten (bitte Zahlen gegenüberstellen: länger als drei Jahre Hundehal- tung, weniger als drei Jahre Hundehaltung)? 8. Ist der Senat der Auffassung, dass die Berliner HundehalterInnen, die ihre Hunde länger als drei Jahre führen, sachkundig sind und woran misst er das? Zu 7. und 8.: Konkrete Zahlen liegen dazu nicht vor. Allerdings ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon aus- zugehen, dass mehrjährige Erfahrungen im Halten und Führen eines Hundes und somit im Umgang mit den rechtlichen Vorgaben bei der überwiegenden Anzahl von Hundehalterinnen und Hundehaltern zu entsprechenden Kenntnissen und einem regelkonformen Verhalten führen. 9. Welche Gründe gibt es dafür, dass sogenannte Listenhunde auch nach erfolgreichem Wesenstest immer mit Maulkorb geführt werden müssen, während für alle anderen Hunderassen keine Maulkorbpflicht besteht, obwohl sie nicht einmal einen Wesenstestes absolviert haben? 10. Wie bewertet der Senat die Verhältnismäßigkeit dieser Regelung, vor dem Hintergrund, dass selbst für Hunde mit einer privaten Schutzdienstausbildung keine Maulkorbpflicht besteht? Zu 9. und 10.: Unter Berücksichtigung der Hunde, der gelisteten Rassen sowie deren Kreuzungen zugeschriebe- nen Eigenschaften (u. a. Beißkraft, Beißverhalten) und der daraus resultierenden Gefährlichkeit dieser Hunde - auch im Vergleich zu Hunden mit privater Schutzhundeausbil- dung - hält der Senat weiterhin strengere Vorschriften für deren Haltung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit für notwendig. Aufgrund der Ergebnisse einer Evaluierung des geltenden Hundegesetzes und des sogenannten „Bello -Dialogs“ sieht der Entwurf eines neuen Hundegesetzes jedoch Erleichterungen für „Listenhunde“ vor. Danach sollen diese Hunde auf Antrag von der generellen Leinen- pflicht befreit werden können, wenn eine Halterin oder ein Halter die Nachweise über ihre/seine Zuverlässigkeit und Sachkunde sowie den bestandenen Wesenstest bei- bringt. 11. Wie erklärt der Senat, dass trotz des in Berlin und anderen Bundesländern seit 14 Jahren geltenden Zuchtverbotes von Listenhunden, unverändert viele Lis- tenhunde im Tierheim einsitzen und es immer wieder Nachschub gibt? Zu 11.: Der beschriebene Sachverhalt ist nach Auffas- sung des Senats multifaktoriell begründet. So galt und gilt das Zuchtverbot für „Listenhunde“ nicht in allen Ländern. Zudem ist von illegalen Zuchten in Deutschland und illegalen Verbringungen aus Nachbarländern auszugehen. In Berlin unterliegt der Erwerb solcher Hunde keinem Verbot. Der hohe Anteil im Tierheim gehaltener Listen- hunde ist auch darauf zurückzuführen, dass für diese Hunde nur schwer neue Halterinnen oder Halter gefunden werden können. 12. Wie viele Beißvorfälle wurden in Berlin in den letzten 10 Jahren durch die Hunderasse Tosa Inu verur- sacht und wie viele durch Hunde der Rasse Schäferhund? Zu 12.: Von 2005 bis 2014 wurden durch die Hunde- rasse Tosa Inu 3 Beißvorfälle bzw. Verletzungen an ande- ren Hunden verursacht. Menschen waren nicht betroffen. Durch die Rasse Deutscher Schäferhund wurden in die- sem Zeitraum 994 Menschen und 761 Hunde verletzt. 13. Womit begründet der Senat, dass der Tosa Inu als gefährlicher Hund auf der Rasseliste ausgewiesen ist und der Schäferhund nicht? Zu 13.: Bei den im Hundegesetz gelisteten Rassen, einschließlich des Tosa Inu, handelt es sich um Rassen bzw. Gruppen von Hunden, denen aufgrund rassespezifi- scher Merkmale eine gesteigerte Aggressivität zugespro- chen werden muss. Die Einstufung von Hunden der aufgeführten Rassen und Gruppen als gefährlich ist gerechtfertigt, da sie u. a. in Relation ihres Anteils an der Gesamthundepopulation überproportional an Bissvorfällen beteiligt sind und/oder ein großes Potential zur Ausprägung der Eigenschaften Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 106 4 eines gefährlichen Hundes besitzen. Die Größe, Beißkraft, sowie die Art des Beißens, verbunden mit weiterem geno- typischen Potential, welches auf ihre ursprüngliche Zweckbestimmung zur Verwendung als Kampfhund zu- rückzuführen ist, rechtfertigen darüber hinaus eine ent- sprechende Einstufung im Vergleich zu Hunden anderer, vergleichbar großer Rassen. Weiterhin muss gerade Hunden dieser Rassen auf- grund ihrer niedrigen Reizschwelle und großen Kampf- kraft eine besondere Gefährlichkeit zugesprochen werden. Bei der Beurteilung des Tosa-Inu ist auch wesentlich, dass dieser ursprünglich in Japan ausschließlich für Kampfzwecke gezüchtet wurde: Er kann eine Widerrist- höhe von mehr als 62 cm erreichen und mehr als 42 kg schwer werden, wobei es Hunde gibt, die ein Gewicht von über 70 kg haben. Die Hunde packen sich beim Kampf mit den Zähnen am Nacken oder der losen Kehlhaut und versuchen, den Gegner zu Boden zu schleudern. 14. Verfügt der Senat inzwischen über Erkenntnisse über die Anzahl der Hundeindividuen die in Berlin je Hunderasse gehalten werden, zumal das Finanzamt bei dem Hundesteuerpflichtigen die Hunderasse abfragt? Zu 14.: Eine maschinelle Erfassung und Auswertung der steuerlich gemeldeten Hunde nach Rassen erfolgt nicht, da diese Angaben nicht zur Durchführung des Be- steuerungsverfahrens erforderlich sind. Die in der steuer- lichen Anmeldung erforderlichen Angaben zum Tier (Rasse, Farbe, Alter und Geschlecht) sind für die Identifi- zierung des Tieres nötig. 15. Wie kommen die Besitzer vor dem Hintergrund des bestehenden Zuchtverbotes zu Hunden der indizierten Hunderassen, falls es sich nicht um vermittelte Tierheim- hunde handelt und sieht der Senat hier Handlungsbedarf? Zu 15.: Es ist im Einzelnen nicht bekannt, auf wel- chem Wege Listenhunde erworben werden. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 11. Um die Weiterverbreitung von „Listenhunden“ einzuschränken , sieht der bereits erwähnte Entwurf eines neuen Berliner Hundegesetzes zusätzlich zum geltenden Zucht- verbot ein Vermehrungsverbot und ein Verbot der entgelt- lichen Abgabe für derartige Rassen vor. 16. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass es im Zusammenhang mit der Hundehaltung weniger an fehlenden gesetzlichen Regelungen, sondern vielmehr am Vollzug mangelt? Zu 16.: Der Senat teilt diese Auffassung nicht. Es ist unstrittig, dass es beim Vollzug der Regelungen zum Halten und Führen von Hunden in Berlin auch angesichts der komplexen Materie durchaus Verbesserungsbedarf gibt. Unabhängig davon wurden bei der Evaluierung des Gesetzes und im „Bello-Dialog“ sinnvolle Ergänzungen der gesetzlichen Vorschriften identifiziert, die in den oben erwähnten Gesetzentwurf eingeflossen sind, und von denen Erleichterungen im Vollzug erwartet werden. Dazu gehören u. a. die Einrichtung eines zentralen Hunderegis- ters und die Reduzierung der sog. Rasseliste. 17. Wie viele Hunde wurden im vergangenen Jahr im Tierheim abgegeben und wie viele wurden durch die Tiersammelstelle an das Tierheim überführt? Zu 17.: Im Tierheim wurden im Jahr 2014 1.124 Hunde abgegeben, davon stammten 549 aus der Tier- sammelstelle. 18. Wie hoch ist die Kostenpauschale pro Hund, die das Tierheim für die Übernahme eines Hundes erhält? Zu 18.: Der Tierschutzverein/das Tierheim erhält für einen Hund auf Grundlage einer vertraglichen Vereinba- rung eine Kostenpauschale von 16,37 € pro Tag. 19. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer der Hunde im Berliner Tierheim?(Bitte Listenhunde ge- sondert angeben) Zu 19.: Die durchschnittliche Verweildauer betrug im vergangenen Jahr 144 Tage bei Hunden und ca. 442 Tage bei Listenhunden. 20. Wie hoch sind die Kosten, die dem Tierheim für die Unterbringung eines Hundes pro Tag entstehen? Zu 20.: Die durchschnittlichen Kosten für die Unter- bringung eines Hundes im Tierheim Berlin belaufen sich nach Angaben des Tierheims auf ca. 20,35 €. Berlin, den 13. Mai 2014 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2015)