Drucksache 17 / 16 107 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 29. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2015) und Antwort Tierschutzbeauftragter und Wildtierbeauftragter des Senats Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Beschwerden treffen durchschnittlich pro Jahr beim Tierschutzbeauftragten ein? Zu 1.: Pro Jahr erreichen den Landestierschutzbeauf- tragten ca. 400 Anfragen, Beschwerden und Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern. 2. Wem ist der Tierschutzbeauftragte unterstellt? 3. Wer ist ihm gegenüber weisungsberechtigt? Zu 2. und 3.: Der Berliner Landestierschutzbeauftragte arbeitet ehrenamtlich und weisungsfrei und er steht au- ßerhalb der Verwaltung. Er berät die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in Fragen des Tierschut- zes auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen ihm und dem Senator. 4. Welche Betretungsrechte hat der Tierschutzbeauftragte ? Zu 4.: Da das Ehrenamt des Landestierschutzbeauf- tragten keine spezielle gesetzliche Grundlage hat, besteht kein besonderes Betretungsrecht. 5. Wie viel Geld stellt der Senat dem Tierschutzbeauftragten für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung? 6. Wie ist insgesamt die finanzielle Ausstattung dieses Amtes veranschlagt? Zu 5. und 6.: Je nach aktuellem Bedarf werden dem Tierschutzbeauftragten jährlich 2.000 bis 6.000 € für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt. Dazu gehö- ren insbesondere Ausgaben für die Ausrichtung des jähr- lich stattfindenden Tierschutztages und weitere themen- bezogene Veranstaltungen sowie die Herausgabe von Publikationen (Flyer). Der Tierschutzbeauftragte kann zudem die Druckerei in der Justizvollzugsanstalt Tegel für den Druck von Broschüren und Visitenkarten nutzen, ohne dass hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden. Der Landestierschutzbeauftragte verfügt über eine Ge- schäftsstelle, die von einer Dienstkraft des gehobenen Dienstes geführt wird. Dienstreisen werden über den Etat der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz abgerechnet. 7. Plant der Senat künftig den Tierschutzbeauftragten hauptamtlich einzustellen? Wenn nein, wieso nicht? Zu 7.: Der Senat plant nicht, einen hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten einzustellen, da sich die ehrenamt- liche und weisungsfreie Amtsführung bewährt hat und allgemein als erfolgreich beurteilt wird. Die Notwendig- keit zur Berufung eines hauptamtlichen Landestierschutz- beauftragten besteht deshalb nicht. 8. Hat Berlin einen Wildtierbeauftragten? Wenn ja, ist dieser hauptberuflich in seinem Amt als Wildtierbeauf- tragter tätig oder ehrenamtlich? Zu 8: Nein. Das Land Berlin hat keinen Wildtierbeauf- tragten. 9. Plant der Senat die Einrichtung eines Tierschutzbeirates ? Wenn nein, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 107 2 Zu 9.: Nein. Der Senat hatte sich vor einigen Jahren u. a. aufgrund eines Beschlusses des Berliner Abgeordne- tenhauses entschieden, statt eines Tierschutzbeirates einen Tierschutzbeauftragten zu berufen, der grundsätzlich die Aufgaben der Tierschutzbeiräte anderer Länder, die in der Regel über keinen Tierschutzbeauftragten verfügen, wahrnimmt. Wie oben dargestellt, arbeitet der Berliner Landestierschutzbeauftragte äußerst erfolgreich, so dass keine Notwendigkeit gesehen wird, zusätzlich einen Tier- schutzbeirat einzurichten. Berlin, den 13. Mai 2015 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2015)