Drucksache 17 / 16 112 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 29. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. April 2015) und Antwort Kooperation zwischen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalt und privater Tageszeitung – wie passt das zusammen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welcher Basis besteht die Zusammenarbeit von RBB und Berliner Morgenpost? Zu 1.: Der Senat hat hierzu keine eigenen Erkenntnis- se. Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg hat Folgendes ausgeführt: „Die Kooperation beruht, wie üblich, auf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Rundfunk Berlin- Brandenburg (rbb) und der Berliner Morgenpost GmbH.“ 2. Wurde der Rundfunkrat in die Entscheidungsfindung einbezogen; wenn ja, in welcher Art und Weise und mit welchem Ergebnis? Zu 2.: Der der um Auskunft gebetene Rundfunk Ber- lin-Brandenburg hat Folgendes ausgeführt: „Der Rundfunkrat wurde nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen. Der rbb-Staatsvertrag sieht eine dahingehende Verpflichtung im Vorfeld einer solchen publizistischen Kooperation ebensowenig vor wie ein Zustimmungserfordernis. Kooperationen dieser und ver- gleichbarer Art gehören zum Regelgeschäft des Senders. In der Rundfunkratssitzung am 16. Mai 2015 hat die In- tendantin über die Kooperation informiert.“ 3. Warum wurde durch den RBB gerade die Berliner Morgenpost als Vertragspartner ausgewählt? Zu 3.: Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg hat Folgendes ausgeführt: „Die Berliner Morgenpost hat sich an den rbb gewandt (siehe hierzu auch Antwort auf Frage 8).“ 4. Welche Gründe und Notwendigkeiten führten zur Entwicklung eines Kooperationsabkommens zwischen den beiden? Zu 4.: Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg hat Folgendes ausgeführt: „Beide Seiten erhoffen sich publizistischen Nutzen: Die Berliner Morgenpost kann ihr Internetangebot mit ausgewählten audiovisuellen Nachrichten ergänzen und damit die Attraktivität erhöhen, der rbb kann zusätzliche Nutzerinnen und Nutzer erreichen und an sein eigenes Angebot heranführen.“ 5. Was beinhaltet der Kooperationsvertrag? Zu 5.: Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg hat Folgendes ausgeführt: „Er beschreibt die wechselseitige publizistische Zielsetzung und konkretisiert die Rahmenbedingungen für die Auswahl und Platzierung der vom rbb zum Ausspiel auf der Homepage der Berliner Morgenpost zur Verfügung gestellten Beiträge.“ 6. Welche finanziellen bzw. materiellen Vereinba- rungen wurden getroffen? Zu 6.: Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg hat Folgendes ausgeführt: „Wirtschaftliche Fragen sind Gegenstand eines separaten Vertrages zwischen dem Verlag und der rbb media GmbH. Dieser stellt sicher, dass die Beteiligung der rbb media zu marktüblichen Konditionen stattfindet.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 112 2 7. Werden durch den Vertrag bzw. durch die Koope- ration zwischen RBB und Morgenpost Grundsätze der Neutralität sowie der Vereinbarung zur Vermeidung von Schleichwerbung verletzt? Zu 7.: Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg hat Folgendes ausgeführt: „Weder der Vertrag noch die konkrete Ausgestaltung der Kooperation verletzt Neutralitätsverpflichtungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da sie allein publizisti- sche Ziele verfolgen und der rbb für entsprechende Ko- operationen mit anderen Interessenten grundsätzlich offen ist, soweit er damit vergleichbare publizistische Ziele erreichen kann. Das gesetzliche Schleichwerbeverbot ist sowohl für das Online-Angebot der Berliner Morgenpost als auch für das Online-Angebot des rbb wie auch für die Ausspielung der rbb-Beiträge auf der Plattform der Berli- ner Morgenpost maßgeblich.“ 8. Sind weitere Kooperationsvereinbarungen mit an- deren Medien vorgesehen; wenn ja, welche? Zu 8.: Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin- Brandenburg hat Folgendes ausgeführt: „In der Vergangenheit kooperierte der rbb bereits in nahezu identischer Form mit tagesspiegel.de. Der Tages- spiegel beendete die Kooperation nach rund zwei Jahren 2013. Andere Verlage bekundeten verschiedentlich Inte- resse, verfolgten das Vorhaben jedoch nicht weiter. Mit etwaigen weiteren Anfragen wird sich der rbb befassen, sobald sie ihn erreichen.“ Berlin, den 18. Mai 2015 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung B j ö r n B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mai 2015)