Drucksache 17 / 16 117 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2015) und Antwort Berlins Großprojekte in der Praxis I Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Stellen des Landes Berlin (Verwal- tung/Referat/Abteilung) sind bei der Realisierung von Groß- projekten dafür zuständig, mögliche Defizite der baufachli- chen Kompetenz bei der Wahrnehmung von Bauherrenauf- gaben zu ermitteln? Antwort zu 1: Es werden nur Stellen mit Bauherrenauf- gaben für das Land Berlin betraut, die hinsichtlich ihrer langjährigen Erfahrung und ihres fachlich ausgebildeten Personals die erforderliche baufachliche Kompetenz besit- zen. Ein Defizit bei der Wahrnehmung von Bauherren- aufgaben ist nicht zu erkennen, im Gegenteil trägt gerade die hohe fachliche Kompetenz des Landes als Bauherr dazu bei, auch schwierige, komplexe Großprojekte unter schwierigen Rahmenbedingungen zu realisieren. Die Bauherrenfunktion für die Realisierung von Groß- projekten für den ÖPNV (bspw. U5, S21) wird von den beteiligten Verkehrsunternehmen (BVG, DB AG bzw. den von ihnen beauftragten Projektgesellschaften) wahrgenom- men. Dazu gehört auch die Sicherstellung der entsprechen- den baufachlichen Kompetenz. Das Land Berlin stellt die erforderlichen finanziellen Mittel unter Maßgabe der ein- schlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Landes- haushaltsordnung (LHO) bereit. Hierzu gehört u.a. die tech- nisch-wirtschaftliche Prüfung der vom Bauherren bereitge- stellten Bauplanungsunterlagen und die Mittelbewilligung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt. Frage 2: Welche Stellen des Landes Berlin (Verwal- tung/Referat/Abteilung) sind bei der Realisierung von Groß- projekten dafür zuständig, erkannte Defizite der baufachli- chen Kompetenz bei der Wahrnehmung von Bauherrenauf- gaben auszugleichen? Antwort zu 2: Siehe Antwort zu 1. Sofern Defizite bei der Wahrnehmung der Bauherrenauf- gaben durch beauftragte Verkehrsunternehmen festgestellt würden, könnten im Rahmen der vertrauensvollen Zusam- menarbeit und enge Abstimmung mit dem Land Berlin als Auftraggeber, schnell geeignete Maßnahmen ergriffen wer- den, um Defizite zu beheben. Frage 3: Werden von Stellen des Landes Berlin bei der Realisierung von Großprojekten zur Ermittlung und zum Ausgleich möglicher Defizite der baufachlichen Kompetenz bei der Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben auch regel- mäßig externe Stellen beauftragt? Wenn ja, welche? Antwort zu 3: Bei der Wahrnehmung der Bauherrenauf- gaben des Landes werden regelmäßig Projektsteuerer im Rahmen von qualifizierten Auswahlverfahren eingesetzt, um die sogenannten delegierbaren Bauherrenaufgaben zu über- nehmen. Dies führt dazu, dass zusätzlich zu der in der Ver- waltung bzw. in den Institutionen des Landes oder Verkehrs- unternehmen vorhandenen Kompetenz auch die Erfahrung und das Fachwissen externer Fachleute in die Aufgaben- wahrnehmung einfließen. Frage 4: Wo werden die unter 1., 2. und 3. genannten Maßnahmen und deren Ergebnisse dokumentiert und zur Vorbereitung künftiger Vorhaben ausgewertet? Antwort zu 4: Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind w. o. dargestellt nicht erforderlich gewesen und können daher auch nicht dokumentiert oder ausgewertet werden. Berlin, den 20. Mai 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2015)