Drucksache 17 / 16 118 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2015) und Antwort Berlins Großprojekte in der Praxis II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welche Art und Weise wird durch den Senat sichergestellt, dass die Projektleitung die Einhal- tung inhaltlicher und zeitlicher Vorgaben nachvollziehbar dokumentiert und nachweist? Frage 2: Welche Maßnahmen ergreift das Land Berlin in dem Fall, dass eine Projektleitung die Einhaltung in- haltlicher und zeitlicher Vorgaben nicht nachvollziehbar dokumentiert und nachweist? Antwort zu 1 und 2: In der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) ist für alle Baudienststellen Berlins ver- bindlich geregelt, wie Baumaßnahmen zu planen und durchzuführen sind. Hierzu gehört neben der Einhaltung aller gesetzlicher Regelungen (Haushaltsrecht, Vergabe- recht, Honorarordnungen, technische Bestimmungen etc.) auch der Umgang mit inhaltlichen und zeitlichen Vorga- ben und die Dokumentation. Die ABau beschreibt die Prozessabläufe von der Be- darfsermittlung und Planung bis zur Durchführung von Baumaßnahmen. Die Prozessbeteiligten erhalten ein for- mal, inhaltlich und rechtlich abgesichertes Handlungs- konzept. Richtlinien und Formulare gewährleisten ein einheitliches, wirtschaftliches und rechtssicheres Verwal- tungshandeln aller Baudienststellen des Landes Berlin und vereinfachen wesentlich große Teile des Bearbei- tungsprozesses. Zu den Aufgaben der Projektleitung gehören u.a. die Vorgabe baufachlich abgesicherter Termine und Kosten sowie die Überwachung der Leistungserfüllung (vgl. Richtlinien I 120.H, I 130.H). Der Verfahrensablauf bei der Durchführung von Baumaßnahmen ist auch hinsicht- lich der Dokumentationspflichten der Projektleitung in der ABau konkret mit Formularen hinterlegt; Umfang und Inhalt von Bauakten sind in Richtlinie II 210 festgelegt. Die Abt. V – Hochbau – der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat darüber hinaus ein Projekthandbuch als interne verbindliche Arbeitsanwei- sung eingeführt. Berlin, den 20. Mai 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2015)