Drucksache 17 / 16 119 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2015) und Antwort Berlins Großprojekte in der Praxis III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welche Art und Weise wurde durch den Se- nat bisher sichergestellt, dass im Zuge der Realisierung von Großprojekten sämtliche Planungen zum Bedarf, der Wirt- schaftlichkeit und zur Projektausführung vorbehaltlos abge- schlossen waren? Antwort zu 1: Alle Landesbaumaßnahmen werden aus- schließlich auf der Grundlage verbindlicher und geprüfter Bauplanungsunterlagen durchgeführt. Die Regelungen hierzu ergeben sich aus den ergänzenden Ausführungsvorschriften zu den Ausführungsvorschriften (AV) zu § 24 Landeshaus- haltsordnung (LHO) Berlin, die Bestandteil der Allgemeinen Anweisung Bau (ABau) sind (Richtlinie III 130 ff.) Bei Hochbaumaßnahmen des Landes Berlin wird durch die Aufstellung eines Bedarfsprogramms durch den Bedarfs- träger als erster Planungsschritt der Bedarf für die weiteren Planungsschritte und die Umsetzung abschließend festgelegt. Wichtigster Bestandteil des Bedarfsprogramms ist das soge- nannte Raum-, Funktions- und Ausstattungsprogramm, mit dem der Bedarfsträger die benötigten Flächen nach Art und Umfang definiert. Grundlegende Änderungen dieser Festle- gungen im weiteren Planungsverlauf werden nur in begrün- deten und unabweisbaren Einzelfällen berücksichtigt. Seit Inkrafttreten des § 24 Abs. 5 Satz 2 LHO ist für solche Be- darfsänderungen die Genehmigung der Senatsverwaltung für Finanzen oder - bei einem Änderungsvolumen von mehr als 10 v.H. der Gesamtkosten – die Zustimmung des Hauptausschusses einzuholen. Voraussetzung für die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Realisierung von großen Baumaßnahmen durch pri- vate Unternehmen (z.B. Verkehrsunternehmen) ist das Vor- liegen von Plänen, Kostenermittlungen und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Baumaß- nahme, etc. und ein Zeitplan ersichtlich sind. Zu den Unter- lagen gehören auch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. In Ausnahmefällen können nachträglich weitere Unterlagen berücksichtigt werden. Frage 2: In welchen Fällen kam es seit 2005 bei der Rea- lisierung von Großprojekten zu Kostensteigerungen in wel- cher jeweiligen Höhe dadurch, dass die Planungen zum Bedarf, zur Wirtschaftlichkeit und zur Projektausführung bei Beginn der Maßnahme nicht vollständig abgeschlossen wa- ren? Antwort zu 2: In wenigen Ausnahmefällen kann es erfor- derlich werden, zur Optimierung des Bauablaufs einzelne Bauabschnitte vorzuziehen und zu diesem Zweck für diese Teilbaumaßnahmen zunächst getrennte Bauplanungsunterla- gen zu erstellen. In jedem Fall ist aber sichergestellt, dass zum Zeitpunkt des Baubeginns der jeweiligen (Teil- )Baumaßnahme die Planungen abgeschlossen sind. Frage 3: Auf welche Art und Weise wird der Senat bei der Realisierung künftiger Großprojekte sicherstellen, dass die Planungen zum Bedarf, zur Wirtschaftlichkeit und zur Projektausführung bei Beginn der Maßnahme tatsächlich abgeschlossen sind, welche Veränderungen werden sich bei der Organisation der zuständigen Verwaltungen im Einzel- nen daraus ergeben und wann sollen diese Veränderungen umgesetzt sein? Antwort zu 3: Der Senat verfolgt das Ziel, die Verfahren zur Durchführung von Baumaßnahmen fortwährend weiter zu optimieren. Berlin, den 20. Mai 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2015)