Drucksache 17 / 16 120 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2015) und Antwort Berlins Großprojekte in der Praxis IV Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage: Auf welche Art und Weise wird durch den Se- nat bei der Realisierung von Großprojekten sichergestellt, dass Projektvorbereitung und Bedarfsplanung dergestalt vorgenommen werden, dass alle Beteiligten zur Einhal- tung des vorgesehenen Budgets verpflichtet werden? Antwort: Die Baukostenobergrenze gilt als Beschaf- fenheit des Werkes (geschuldeter Erfolg beim Werkver- trag) und ist gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) in der Regel in den Verträgen mit Architekten und Ingenieuren zu vereinbaren. Berlin, den 20. Mai 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2015)