Drucksache 17 / 16 121 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2015) und Antwort Berlins Großprojekte in der Praxis V Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Stellen des Landes Berlin (Verwal- tung/Referat/Abteilung) sind damit beauftragt sicherzu- stellen, dass die mit Planung und Projektsteuerung beauf- tragten Stellen bzw. Unternehmen über angemessene Erfahrung in der Realisierung von Großprojekten verfü- gen? Antwort zu 1: Die Zuständigkeit für die Planung von Großprojekten liegt bei den jeweiligen Baudienststellen. Zu den Aufgaben der Projektleitung gehören u.a. die Auswahl von Vertragspartnern und die Kontrolle der Tätigkeiten des Projektsteuerers. Im Rahmen der Eignungsprüfung müssen die mit der Planung und Projektsteuerung beauftragten Stellen Nachweise hinsichtlich der Fachausbildung und Praxiser- fahrungen erbringen. Der mit der Projektsteuerung Beauf- tragte muss über eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung und eine mehrjährige Planungs- und Projektsteuerungspraxis sowie über eine angemesse- ne Baustellenerfahrung – in der Regel mindestens fünf Jahre – verfügen (Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 07/2005). Die für die Erbringung von Planungsleistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universi- täten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Be- rufserfahrung aufweisen, sie dürfen sich durch entspre- chend Qualifizierte vertreten lassen. Für die Objektüber- wachung ist zusätzlich eine angemessene Baustellenpra- xis von mind. 3 Jahren Voraussetzung (vgl. ABau, All- gemeine Vertragsbestimmungen AVB IV 401.H F, IV 401.V-I F). Frage 2: Über wie viel Personal verfügen die unter 1. genannten Stellen? Antwort zu 2: Diese Frage lässt sich nicht beantwor- ten, da keine allgemeingültige Definition für den Begriff „Großprojekte“ existiert und diese auch als solche nicht gesondert erfasst werden. Frage 3: Finden regelmäßige Schulungen und/oder Fortbildungen zum Themenkomplex Großprojekte für das unter 2. genannte Personal statt? Antwort zu 3: Das Personal der Abteilung V – Hochbau – der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird regelmäßig und strukturiert geschult. Frage 4: Auf welche Art und Weise wird seitens der Stellen des Landes Berlin überprüft, ob die mit Planung und Projektsteuerung beauftragten Stellen bzw. Unter- nehmen über angemessene Erfahrung in der Realisierung von Großprojekten verfügen? Antwort zu 4: Die Überprüfung der ausreichenden Er- fahrung der zu beauftragenden Planer und Projektsteuerer ist Gegenstand der Eignungsprüfung im Rahmen der Auswahlverfahren nach VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen). Bei Teilnahmeanträgen kön- nen im Rahmen der Prüfung der Technischen Leistungs- fähigkeit Angaben zur Bauvorlageberechtigung, zur be- ruflichen Qualifikation, zu Referenzen, zur Stellung im Unternehmen und zur Dauer der Unternehmenszugehö- rigkeit des Projektverantwortlichen abgefragt werden (Vgl. ABau IV 304 F). Im übrigen wird auf die Antwort zu 1 verwiesen. Frage 5: Hat das Land Berlin zur Überprüfung, ob die mit Planung und Projektsteuerung beauftragten Stellen bzw. Unternehmen über angemessene Erfahrung in der Realisierung von Großprojekten verfügen, seit 2005 ex- terne Stellen beauftragt? Wenn ja welche zu welchem Projekt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 121 2 Antwort zu 5: Das Land Berlin hat keine externen Stellen beauftragt. Berlin, den 20. Mai 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2015)