Drucksache 17 / 16 122 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2015) und Antwort Berlins Großprojekte in der Praxis VI Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Stellen des Landes Berlin (Verwal- tung/Referat/Abteilung) sind damit beauftragt sicherzu- stellen, dass in der Realisierung von Großprojekten die Terminplanung und die Kostenplanung nach überwiegend baufachlichen Aspekten ausgerichtet werden? Antwort zu 1: Die Zuständigkeit liegt bei den zustän- digen Baudienststellen. Frage 2: An welche übergeordneten Stellen haben die unter 1. genannten Stellen zu berichten? Antwort zu 2: Im Rahmen des geordneten Verwal- tungshandelns bestehen bei den Baudienststellen weitge- hende interne Berichts- und Informationspflichten. Dar- über hinaus existieren zahlreiche Berichtspflichten für Baumaßnahmen gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin. Frage 3: Auf welche Art und Weise haben die unter 1. genannten Stellen sicherzustellen, dass bei der Realisie- rung von Großprojekten keine unangemessen kurzen bzw. unrealistischen Terminfristen in die Planung einfließen? Antwort zu 3: Die Prozesse und Verfahren sind voll- ständig nach den einschlägigen Vorschriften der Landes- haushaltsordnung (LHO) (insbes. §§ 7, 24 und 54 LHO) gestaltet und werden auf dieser Grundlage und im Sinne der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) durchge- führt. Die Abteilung V – Hochbau – der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat darüber hinaus ein Projekthandbuch als verbindliche interne Arbeitsanwei- sung eingeführt. Frage 4: Obliegt es den unter 2. genannten übergeord- neten Stellen, auf Terminfristen entscheidenden Einfluss auszuüben? Wenn ja, in welchem Zusammenhang mit welchem Projekt wurde seit 2010 auf relevante Termin- setzungen mit welcher Begründung Einfluss genommen? Antwort zu 4: Im Rahmen der Arbeit der Baudienst- stellen werden auf allen Ebenen fortlaufend unzählige Entscheidungen getroffen, die eine Optimierung der Pla- nungs- und Bauablaufplanung zum Ziel haben. Berlin, den 20. Mai 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2015)