Drucksache 17 / 16 128 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 30. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2015) und Antwort Wie hat sich der Senat für die Prüfung alternativer Flugrouten am BER eingesetzt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welche Art und Weise hat sich der Senat bisher für die in der Koalitionsvereinbarung für die Legis- laturperiode 2011-2016 festgehaltene „ernsthafte Prüfung von Alternativrouten jenseits der Müggelseeroute“ eingesetzt ? Frage 2: Durch welche Stellen wurde die o. g. Prüfung vorgenommen? Frage 3: Wie lauten die Ergebnisse der Prüfung? Frage 4: Über welchen Zeitraum erstreckte sich die Prüfung? Antwort zu 1. bis 4.: Die Planung der An- und Ab- flugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) erfolgte durch die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS), die dabei unter Berücksichtigung der Anforderun- gen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (I- CAO) sowohl Sicherheits- als auch Lärmminderungsas- pekte einbezogen hat. Die Ergebnisse dieser Planung (inklusive möglicher Alternativen) sind dann der gemäß § 32b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) u. a. dafür eingerich- teten Fluglärmkommission (FLK) zur Beratung vorgelegt und dort diskutiert worden. In der FLK ist der Senat durch die (bei der Senatsver- waltung für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelte) Oberste Immissionschutzbehörde Berlins als Mitglied vertreten. Diese hat bei Abstimmungen zu den Flugver- fahren stets gegen die sog. „Müggelseeroute“ votiert, da nach ihrer Meinung so wenig wie möglich von den im Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen BER zu Grunde gelegten Verfahren abgewichen werden sollte. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der Kommission konnte sich diese Auffassung jedoch nicht durchsetzen. Im Ergebnis hat die FLK die „Müggelseeroute“ akzeptiert und gegenüber der DFS entsprechend Stellung genom- men. Die DFS hat danach den mit der FLK abgestimmten Vorschlag dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) vorgelegt, das im Benehmen mit dem Umweltbun- desamt (UBA) die Flugverfahren als Rechtsverordnung festgelegt hat. Entsprechende Klagen eines Umweltverbands und mehrerer Grundstückbesitzer gegen die in der Rechtsver- ordnung festgelegte „Müggelseeroute“ waren vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen wor- den. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht blieb erfolglos. Dem Bundesverfassungsgericht liegen aber seit kurzem in diesem Zusammenhang zwei Verfas- sungsbeschwerden vor. Berlin, den 18. Mai 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2015)