Drucksache 17 / 16 137 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 30. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2015) und Antwort Wie entwickeln sich Stellensituation und Personalbelastung in der Jugendstrafanstalt? (Nachfragen zu Drucksache 17/15 917) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten konzeptionellen und organisato- rischen Veränderungen sind gemäß der in der Antwort auf Drucksache17/15917 aufgeführten "ständigen Betrach- tung" und der am jeweiligen Gefangenen-klientel“ in bzw. für die Jugendstrafanstalt (JSA) Berlin derzeit vor- gesehen und welcher Zeitplan ist für deren Umsetzung vorgesehen (bitte die einzelnen Schritte im Ablauf und entsprechend der Entwicklung des Gefangenenklientels, der Ergebnisse der ständigen Betrachtung und ihrer Ori- entierung an der Landesgesetzgebung darstellen)? a) Welche Folgen für den Personalbedarf haben die beschriebenen Veränderungen jeweils? b) Aus welchen Gründen werden die Förder- und Erziehungsbedarfe nicht nachvollzieh- und überprüfbar konzeptionell für die einzelnen Häuser erhoben und fest- gestellt und wie werden ohne eine solche Erhebung die Ergebnisse analysiert und evaluiert? Zu 1.: In Bezug auf die organisatorischen Verände- rungen wird zunächst auf die Antwort zur Kleinen Anfra- ge Nr. 17/13107 vom 24.01.2014 über „Neuorganisationsprozesse in der Jugendstrafanstalt: Mehr Verwaltung und weniger Resozialisierungsarbeit mit den Insassen wagen?“ inhaltlich verwiesen. Als Ergebnis der Organisationsbetrachtung der Ju- gendstrafanstalt Berlin (JSA) ist beabsichtigt, die bisheri- gen Unterbringungsbereiche des Regelstrafvollzuges (derzeit die Häusern 1, 3 und 5) mit dem Haus des offe- nen Vollzugs der JSA zu einem (Teilanstalts-) Bereich mit einer einheitlichen Dienstplangruppe der Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) zusammenzuführen („Bereich Strafhaft“). Einhergehend mit der damit verbundenen Veränderung im Lei- tungsbereich, soll diese Organisationsveränderung ab 2016 umgesetzt werden. Die entsprechende Zusammenle- gung der Bereiche der Untersuchungshaft (Häuser 6 und 9) mit dem Zugangsbereich (Haus 7) zum „Bereich Un- tersuchungshaft“ ist perspektivisch für das 2. Halbjahr 2015 geplant. Daneben verbleibt es bei den beiden Sonderbereichen, nämlich dem Drogenfachbereich im Haus 8 und der sozi- altherapeutischen Abteilung. Die Belegung der Unter- bringungsbereiche in den Häuser 1, 3 und 5 richtet sich nach der aktuellen Konzeption im Wesentlichen an der Länge der Haftdauer aus. Derzeit ist nicht beabsichtigt, diese Binnendifferenzierung zu verändern. In Ergänzung der Antwort zu 3. der Kleinen Anfrage Nr. 17/13107 ist mitzuteilen, dass das Modell der Mitar- beit bei der Gruppenleitung (MGL) im Kurzstraferbereich des Hauses 5 seit Mai 2014 bereits erfolgreich praktiziert wird. Es ist beabsichtigt, es ab dem 2. Halbjahr 2015 auch in den übrigen Bereichen der JSA sukzessive zu imple- mentieren. Im Bereich Service konnte die sogenannte „4-Säulen Struktur“ (Personal, Finanzen, Gesundheitsorientiertes Personalmanagement, Innere Dienste) zwischenzeitlich im Wesentlichen umgesetzt werden. Diese Veränderungen basieren auf der Grundlage der Organisationsbetrachtung und dem damit festgestellten Personalbedarf. Darüber hinaus ist im Hinblick auf die Fragestellung zu 1 b) anzumerken, dass der Förder- und Erziehungsbe- darf nicht generell für die Gefangenengruppe eines be- stimmten Unterbringungsbereichs erhoben wird, sondern individuell festzustellen ist. Das anstaltsspezifische Angebot an Behandlungs-, Förder- und Erziehungsmaßnahmen unterliegt einem ständigen Anpassungsprozess und wird seit einigen Jah- ren u. a. von einem länderübergreifenden, von den Krimi- nologischen Diensten der Länder durchgeführten For- schungsprojekt „Evaluation des Jugendstrafvollzuges“ auf empirischer Basis beschrieben und bewertet. In diesem Rahmen soll eine Falldatenanalyse - neben einer kontinu- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 137 2 ierlichen Beschreibung der Gefangenenpopulation - einen differenzierten Abgleich des Bedarfs an zentralen Be- handlungs-, Erziehungs- und/oder Fördermaßnahmen und ihrer (bedarfsgerechten) Umsetzung sowie auch eine fundierte Bewertung des Erfolges dieser Vollzugsmaß- nahmen ermöglichen. Die konzeptionellen Anpassungen der in der JSA vor- gehaltenen und äußerst breitgefächerten Maßnahmenpa- lette unterliegen keinem vordefinierten Zeitplan, sondern orientieren sich an den veränderten Klientelstrukturen und den damit zum Teil einhergehenden gesellschaftspoliti- schen Entwicklungen. Grundsätzlich können zwei Formen von Behandlungsangeboten unterschieden werden. Das eine sind die klassischen Behandlungsangebote, die an den Defiziten der Inhaftierten ausgerichtet ansetzen, wie z. B. Anti-Gewalttrainingskurse, Alkoholgruppen, Soziale Kompetenztrainingskurse, Therapievorbereitungsgruppen, und ähnliches. Die andere große Gruppe der Behand- lungsmaßnahmen sind die in der JSA vorgehaltenen und breitgefächerten Schul- und beruflichen Qualifizierungs- angebote, die gerade im Entwicklungsprozess eine wich- tige Rolle spielen. Die in der JSA vorgehaltenen Angebote haben - auch wenn konzeptionelle Änderungen erforderlich werden - keine Auswirkungen auf den im Rahmen der Organisati- onsbetrachtung festgestellten Personalbedarf. Die Durch- führung der Angebote in den anstaltseigenen Betrieben war Gegenstand der Organisationsbetrachtung und ist deshalb mit einem entsprechenden Personalschlüssel hinterlegt. Soweit die Maßnahmen von den externen Ko- operationspartnern der JSA durchgeführt werden, erfolgt eine Unterstützung und Beaufsichtigung von den Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern der Unterbringungsbereiche, des Schulbereichs und des Beratungszentrums. Entspre- chende Stellenanteile wurden bei der Organisationsbe- trachtung ebenfalls berücksichtigt. 2. Welche realen (nicht die in der Antwort auf 17/15917 genannten Rahmen- und Sollzeiten) Auf- schlusszeiten werden in den einzelnen Häusern praktiziert (bitte für die einzelnen Häusern exemplarisch die ersten vier Monate des Jahres 2015 darstellen)? Zu 2.: Eine zentrale Erfassung der Freizeitaufschluss- zeiten erfolgt in der JSA erst seit dem 19.03.2015. Zuvor wurden die Daten einzeln und dezentral erhoben (rund 1.900 Einzeldaten) und können in der Form nicht geliefert werden. Die seit dem 19.03.2015 tatsächlich realisierten Auf- schlusszeiten, die nach Unterbringungsbereich (Haus) und Wohngruppe (WG) in dezimalen Zeitangaben erhoben werden, sind bis einschließlich 07.05.2015 aus der nach- folgenden Tabelle zu ersehen. Soweit Daten nicht erfasst sind, liegt dies daran, dass noch nicht alle Daten bei der zentralen Erfassung lückenlos angelangt sind. Die lücken- lose Erfassung wird derzeit optimiert. Bei den erfassten Aufschlusszeiten handelt es sich um reinen Freizeitaufschluss ohne die gesetzlich vorgeschrie- bene Stunde Aufenthalt im Freien, Sprechstunden, Frei- stunden oder gesonderte Angebote wie Freizeitkurse. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 137 3 Haus 1 bis 3: Haus 1 (Strafer) Haus 2 (Strafer) Haus 3 (Strafer) Datum WG 1 WG 2 WG 3 WG 4 WG 1 WG 2 WG 3 WG 4 WG 1 WG 2* WG 3 WG 4 19.03. 1 1 1 1 3,5 3,5 4 4 1 1 1 20.03. 2 2 2 2 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 21.03. 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 22.03. 23.03. 3 3 2,5 2,5 5,5 5,5 5,5 5,5 3 5 3,5 3 24.03. 0 0 0 0 3,5 4,5 4,5 3,75 2,5 2,66 2,66 2,5 25.03. 2,5 3 2,5 3 4 4 4 4 2,5 2,5 2,5 2,5 26.03. 1,25 1,25 1,25 1,25 2 2 2,25 2,25 0 0 0 0 27.03. 2,5 2,5 2,5 2,5 5,5 5,5 5,5 5,5 3 2,5 3 2,5 28.03. 2,5 2 2,5 2 0 0 0 0 1,5 1,5 1,5 29.03. 2,5 3 2,5 3 1 1 1 1 1,5 1,25 1,25 30.03. 2,5 2,5 3 3 2,5 2,5 2,5 2,5 1 1 1 1 31.03. 2,5 2,5 3 3 2,5 2,5 2,5 2,5 1 1 1 01.04. 1,25 1,25 0,75 1,25 2,5 2,5 2,5 2,5 4,5 5,5 5,5 02.04. 1 1 1 1 2,83 2,83 2,5 2 5 2,5 2,45 2,45 03.04. 1,25 1 1 3,25 2 2 2 2 3 1,5 3 2 04.04. 1 1 1 1 3,75 3,75 3,75 3,75 3,5 1,5 4 1 05.04. 2,25 2,25 2 2 2 2 2 2 3 5 5 06.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 0 0 0 0 5 1,5 3 2,5 07.04. 0 0 0 0 3 3 3 3 2,5 2,5 2,5 2,5 08.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 1,5 1,5 1,5 1,5 2,5 2,5 2,5 2,5 09.04. 10.04. 2,5 2,5 1 1,16 2,5 2,5 2,5 2,5 0 0 0 0 11.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,25 1,25 1,25 1,25 12.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 4,5 4,5 4,5 4,5 3 3 3 3 13.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 1,5 1,5 1,5 1,5 2 2 2 2 14.04. 1 1 1 1 4 4 4,75 4 5 5 3,5 15.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 4,16 4,16 4,5 4,16 3,5 5 5 16.04. 1 1 1 1 5,5 5,5 4,5 5,5 0 0 0 0 17.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 4,16 4,16 4 4,16 3,5 4 3,5 18.04. 1 1 1 1 2,5 2,5 2,5 2,5 2 5 5 19.04. 1 1 1 1 1,75 1,75 1,75 1,75 5 2,5 2,5 20.04. 1,5 2 0 0 0 0 5 4,75 5 21.04. 1 1 1 1 2 2 2 2 2,5 2,5 2,5 22.04. 2 2 2 2 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 23.04. 1 1 1 1 1,5 1,5 1,5 1,5 1 1 1 24.04. 1,5 1,5 1,5 1,5 4 4 4 2,5 2,5 2,5 25.04. 1,25 1,25 1,25 1,25 0 0 0 0 2,5 2,5 2,5 2,5 26.04. 1,25 1,25 1,25 1,25 4 4 4 4 2,5 1 2,5 27.04. 3 3 3 3 1 1 1 1 2,5 2,5 2,5 2,5 28.04. 1 1 1 1 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2 2,5 2 29.04. 3 3 3 3 5,5 5,5 5,5 5,5 1,5 1,5 1,5 2 30.04. 2 2 2 0 3,5 3,5 2,5 2,5 0 0 0 0 01.05. 2 2 2 2 2,5 2,5 2,5 2,5 1,66 1,66 1,66 02.05. 1,25 1,25 1,25 1,25 4 4 4 4 1,66 1,66 1,66 03.05. 2 2 2 2 2,5 2,5 2,5 2,5 2,25 1 1,75 2,25 04.05. 1,5 1,5 2 2 0 0 0 0 2 3 2 05.05. 0 0 0 0 2,5 2,5 2,5 2,5 2 2 2 06.05. 1 1 1 1 2,5 2,5 2,5 2,5 4 1 2 07.05. 1 1 1 1 1,5 1,5 2 2 2,5 2,5 2,5 *WG 2 nur im Einzelfall belegt Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 137 4 Haus 5 bis 7: Haus 5 (Strafer) Haus 6 (U-Haft) Haus 7 Zugänge Datum WG 1 WG 2 WG 3 WG 4 WG 1 WG 2 WG 3 WG 4 WG 1 WG 2 19.03. 2,5 3 2,5 3 1 1 1 1 3 3 20.03. 0 0 0 0 0,75 0,75 0 0,75 4 4 21.03. 2,5 2,5 2,5 2,5 1 1 2 1 5 5 22.03. 23.03. 2 2 2 2 1 1 1 1 5 5 24.03. 1 2 1 1 0 0 0 0 3 3 25.03. 2,5 2,5 2,5 2,5 1 1 1 1 5 5 26.03. 2 2 2 2 2,25 2,25 1,75 1,75 5 5 27.03. 0 0 0 0 2 2 2 2 5 5 28.03. 2,5 2,5 2,5 2,5 2 2 2 2 2,5 2,5 29.03. 2,5 2,5 2,5 2,5 1 1 30.03. 2,5 2,5 2,5 2,5 2 2 2 2 3,5 2,5 31.03. 2,5 2,5 2,5 2,5 2 2 2 2 3,5 2,5 01.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 0 0 0 0 5 5 02.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 1,75 2,75 1,75 2,75 1 1 03.04. 0 0 0 0 2,5 2,5 2,5 2,5 2 2 04.04. 1 1 1 1 2,5 2,5 2,5 2,5 2 2 05.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 1 1 1 1 1 1 06.04. 2,5 2,5 2 2 1 1 1 1 3 4 07.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 1,5 1 1,5 1 0,5 1 08.04. 1 1 1,5 1,5 1 1 1 1 2,5 2,5 09.04. 10.04. 1,5 1 1 1,5 2 2 2 2 2,75 2,75 11.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 1,5 1 1 1 3 3 12.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 1 1 1 1 1 1 13.04. 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 2 2,5 4 4 14.04. 2 1,5 2,5 1,5 4 4 2,5 3,5 1,5 1,5 15.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 0 0 0 0 5 5 16.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2 2,5 2 5 5 17.04. 0 0 0 0 3 3 3 3,33 1 1 18.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 1,25 1,25 1,25 1,25 2 3 19.04. 2,5 2,5 2,5 1,25 1,25 1,25 1,25 1 1 20.04. 1,5 1,5 1,5 1,5 2 2 2 2 5 5 21.04. 2,5 2,5 2,5 2,5 1,75 2 1,75 2 2,5 5 22.04. 1 1,5 1,5 1,5 0 0 0 0 2 2 23.04. 2 2 2 2 1,75 1,75 1,75 1,75 5 5 24.04. 1 1 1 1 1,5 1,5 1,5 1,5 5 5 25.04. 2 2 2 2 1 1 1 1 4 4 26.04. 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 27.04. 2 2 2 2 1 1 1 1 1,5 1,5 28.04. 2 2,5 2 2,5 0 0 0 0 3 3 29.04. 2 2 2 2 1 1 1 1 5 5 30.04. 2 2 2 2 1 1 1 1 5 3,75 01.05. 0 0 0 0 1 1 1 1 3 3 02.05. 2,5 2,5 2,5 2,5 1 1 1 1 2 2 03.05. 2,5 2 2,5 2 1 1 1 1 1 1 04.05. 2 2 2 2 1 1 1 1 4 4 05.05. 2 2 2 2 2 2 2 2 5 5 06.05. 5 4 4 5 0,75 0,75 0,75 0,75 4 5 07.05. 2 2 2 2 2 2 2 2 5 5 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 137 5 Haus 8 bis 9: Haus 8 (Strafer) Haus 9 U-Haft Datum WG 4 WG 6 WG 8 10/11 WG7/12 WG'en 1 - 6 19.03. 3 3 3 24 1,5 20.03. 3 4 6 24 1,5 21.03. 3 5 6 24 1,75 22.03. 23.03. 4 5 6 24 0,833 24.03. 2 2 2 24 1,5 25.03. 2 2,5 6 24 1,5 26.03. 2,5 2,5 2,5 24 1,5 27.03. 2,5 5 6 24 1,5 28.03. 2,5 5 6 24 2 29.03. 2,5 5 6 24 2 30.03. 2,5 5 6 24 1,5 31.03. 2,5 5 6 24 0 01.04. 2,5 5 6 24 1,5 02.04. 2 2 3 24 1 03.04. 2,5 4,5 6 24 0,75 04.04. 2,5 3,5 6 24 0,75 05.04. 3 6 6 24 0,75 06.04. 2,5 3 6 24 0,75 07.04. 2 2 2 24 1,5 08.04. 2 3 6 24 1,5 09.04. 10.04. 2 3 6 24 1 11.04. 2,5 3,5 6 24 1 12.04. 2 3 5 24 0,5-1,0 13.04. 3 5 6 24 0 14.04. 2,5 2,5 2,5 24 0,5 15.04. 2,5 5 6 24 1,5 16.04. 2,5 5 6 24 1,5 17.04. 2,5 3,5 3,5 24 1,5 18.04. 3 5 6 24 1 19.04. 3 5 6 24 1 20.04. 3,5 4 4,5 4,5 1,5 21.04. 2,5 2,5 2,5 6 0,5 22.04. 2 2 3,5 5,5 1,5 23.04. 2 2 2 2,5 1,5 24.04. 2,5 5 5 24 1,25 25.04. 3 5 5,5 24 1 26.04. 3 5 5,5 24 1 27.04. 2,5 5 5,5 24 0 28.04. 2 2 2 24 1,5 29.04. 2,5 5 6 24 1,5 30.04. 2 2 2 24 1,5 01.05. 2 4 6 24 1 02.05. 1 1 2 24 1,75 03.05. 1 1 2 24 2 04.05. 2 2 5 24 1,5 05.05. 2 2 2 24 1 06.05. 2 4 4,5 24 1,25 07.05. 1,5 2 2 24 1,25 3. Aus welchen Gründen und mit welchen Zielen au- ßer einer Stellenminderung soll der für Wochenenden und Feiertage angestrebte Aufschluss von 10.00 bis 18.00 umgesetzt werden und hält der Senat diesen Rahmen ausreichend für einen modernen Jugendstrafvollzug ange- sichts der in dieser Zeit zu erledigenden Vollzugsaufga- ben von der vorgeschriebenen "Lebendkontrolle" über Essensverteilung bis zu diversen Sprechstunden u.v.a.m.? Zu 3.: Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zu- nächst inhaltlich Bezug genommen auf die hiesige Ant- wort zu der im Wesentlichen gleichlautenden Fragestel- lung in der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15768 vom 11.03.2015 über „Die Zukunft der Jugendstrafanstalt Berlin: „Langer Riegel“ statt Resozialisierung?“: Aufgrund der personellen Situation im gesamten Ber- liner Justizvollzug ist auch in der JSA der Personaleinsatz unter Berücksichtigung des Erziehungsauftrags und unter Beachtung möglichst personalressourcenschonender Ein- satzzeiten an Wochenenden und Feiertagen in Einklang zu bringen und besonders effektiv zu gestalten. Gemäß § 26 Abs. 3 Jugendstrafvollzugsgesetz Berlin (JStVollzG Bln) ist in den Wohngruppen auch in der ausbildungs- und arbeitsfreien Zeit der Gefangenen, insbesondere am Wochenende, eine erzieherische Betreuung im erforderli- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 137 6 chen Umfang zu gewährleisten. Die JSA plant spätestens ab Januar 2016 die Einführung von sogenannten Zwi- schendiensten des AVD an Wochenenden und Feiertagen, um den Jugendstrafgefangenen in einem noch zu definie- renden Zeitrahmen (z. B. in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eine erzieherische Betreuung in der Wohn- gruppe anzubieten und regelhafte Aufschlusszeiten vor- halten zu können. Der geplante Rahmen der künftigen Aufschlusszeiten spiegelt die Vollzugs- und Lebensrealität der Jugendli- chen und Heranwachsenden wider. Im Hinblick auf die Angleichung des Lebens in der Anstalt an die allgemeinen Lebensverhältnisse kommt es den jungen Gefangenen entgegen, wenn sie an Wochenenden und Feiertagen etwas länger schlafen können und die Lebendkontrollen entsprechend später stattfinden. Wenn anschließend der strukturierte Freizeitaufschluss stattfindet und die Gefan- genen sich außerhalb des Haftraums aufhalten können, ist der avisierte Einschluss ab 18:00 Uhr sehr gut vertretbar. Der an Wochenenden und Feiertagen stattfindende Freizeitaufschluss definiert sich als Teil eines modern gestalteten Jugendvollzugs, der aber lediglich die umfang- reiche Erziehungsarbeit ergänzt. Der vielfältige und an den Bedarfen der jungen Gefangenen ausgerichtete Maß- nahmen- und Angebotskatalog der JSA bietet eine breite Palette, die Persönlichkeit der Gefangenen deutlich zu entwickeln und sie zu befähigen, nach Ihrer Entlassung ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen. 4. Wann und mit welchem Ergebnis wurde der Perso- nalrat entsprechend seiner Mitbestimmungsrechte aus dem Personalvertretungsgesetz Berlin mit dem Vorhaben der Stellenminderung von 11 Stellen befasst, die "voll in die Dienstkräfteanmeldung 2016/2017 eingeflossen" sind (Antwort auf Frage 8 der Drs. 17/15917)? Zu 4.: Mit Schreiben vom 17.09.2014 hat die Senats- verwaltung für Justiz und Verbraucherschutz die JSA unter Hinweis auf einen Stichtagsabgabetermin zur Ein- reichung der Unterlagen zur Dienstkräfteanmeldung für den kommenden Doppelhaushalt 2016/2017 der Justiz- vollzugsanstalten und der Sozialen Dienste der Justiz um Angabe der personellen Bedarfe ersucht. Der Stellenbe- darf der JSA wurde der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz am 24.11.2014 zur Berücksichtigung bei der Aufstellung des Entwurfs für die Dienstkräftean- meldung übermittelt. Zur Information im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit sind diese Unterlagen dem örtlichen Personalrat durch den Leiter der JSA mit Schreiben vom 05.12.2014 vorgelegt worden. 5. Aus welchen Gründen konnte die im Mai 2014 durch Pensionierung freigewordene Stelle der Vollzugs- leitung bis heute nicht besetzt werden? Zu 5.: Zur Beantwortung wird zunächst auf die Ant- wort zu Frage 10 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15917 vom 27.03.2015 über „Wie entwickeln sich Stellensituation und Personalbelastung in der Jugendstrafanstalt?“ verwiesen. Die Stelle der Vollzugsleitung war bereits im März 2014 ausgeschrieben. Die Stelle konnte aufgrund einer Konkurrentenklage, welche den Abbruch des Verfahrens zur Folge hatte, bislang nicht besetzt werden. Das neue Stellenbesetzungsverfahren dauert an. 6. Welche konkreten Ergebnisse der Organisationsbe- trachtung haben den Stellenminderbedarf für die Jahre 2016/2017 im Bereich des Werkdienstes und der Lehre- rinnen und Lehrer begründet im Vergleich zur Organisa- tionsbetrachtung aus der zweiten Jahreshälfte 2013, in der ein solcher Minderbedarf nicht (Werkdienst) oder sogar ein Mehrbedarf (Lehrerinnen und Lehrer) festgestellt worden war? Zu 6.: Bei der Organisationsbetrachtung der zweiten Jahreshälfte 2013 wurden zunächst die Ist-Stellenbestände im Bereich „Beschäftigung und Qualifizierung“ und „Schule“ abgebildet, da zu diesem Zeitpunkt Endergebnisse der Unterarbeitsgruppen noch nicht vorlagen und somit eine abschließende Betrachtung noch nicht möglich war. Für den Bereich „Beschäftigung und Qualifizierung“ wurde darüber hinaus bereits zu diesem Zeitpunkt die Position des „Leiters Beschäftigung und Qualifizierung“ abgebildet, da ausweislich des Zielorganigramms eine entsprechende Struktur angestrebt wird und bisher so nicht bestand. Summarisch wurde also in der zweiten Jahreshälfte 2013 zunächst der Ist-Bestand zuzüglich einer Leitungsposition im Werkdienst abgebildet. Es wurde sich daher darauf verständigt, die Betrach- tung der Teilbereiche „Beschäftigung und Qualifizierung“ und „Schule“ separat fortzuführen und noch vor der Dienstkräfteanmeldung zum Doppelhaushalt 2016/2017 abzuschließen. Diese separate Betrachtung konnte im ersten Halbjahr 2014 abgeschlossen werden. In den Stellenplänen der Haushaltsjahre 2014/2015 ist für den Bereich des Werkdienstes jeweils ein Stellenbe- stand von 22 Stellen ausgewiesen. Da auch in den Haus- haltsjahren 2014/2015 in dieser Laufbahn für zwei dieser Stellen kein entsprechender personeller Bedarf gegen- überstand, wurden sie zur Finanzierung von Bediensteten des AVD genutzt und entsprechend fremdbesetzt. Diese Fremdbesetzung soll nun ab dem Haushaltsjahr 2016 bereinigt werden, so dass sowohl für die Laufbahn des Werkdienstes als auch für die Laufbahn des AVD genau so viel Stellen angemeldet werden, wie sie unter Berück- sichtigung der Ergebnisse aus der Organisationsbetrach- tung benötigt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 137 7 Bei der abschließenden Berechnung des Bedarfs für den Werkdienst wurde erstmals auch ein Vertreterschlüs- sel (1,34) berücksichtigt. Aufgrund der beabsichtigten Zusammenlegungen von Betrieben wird hierdurch jedoch kein Mehrbedarf ausgewiesen, sondern der bisherige Bedarf für den Werkdienst bestätigt. Insofern wird es im Werkdienst tatsächlich keine mengenmäßigen personellen Veränderungen geben. Der vermeintliche Minderbedarf im Bereich der Schu- le resultiert daraus, dass die bisherige Stelle einer Rekto- rin oder eines Rektors (A 14) nicht mehr anzumelden war, da entsprechende Aufgaben nicht anfallen. Demgegen- über sind die Aufgaben der Leitung der Schulabteilung (A 14) dem höheren Verwaltungsdienst zuzuordnen und wurden nun dort auch angemeldet. Im Ergebnis gibt es somit im Bereich der Schule keine personellen Verände- rungen. Berlin, den 18. Mai 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2015)