Drucksache 17 / 16 142 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 30. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2015) und Antwort Öffentliches WLAN – Finanzierung abgesichert? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist vor der Ausschreibung eines öffentlichen WLAN durch das Land Berlin die Finanzierung des Auftrags im Haushalt abgesichert worden. Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Das Projekt basiert auf dem Projektauftrag „Freies WLAN für Berlin“, der am 01.12.2014 bei der 12. Sitzung des Staatssekretärsausschusses zur Verwaltungsmodernisie- rung beschlossen worden ist. Für die Projektlaufzeit von zwei Jahren werden insgesamt 170.000 Euro als Projektmit- tel bereitgestellt. Das Projekt läuft im Rahmen des Moderni- sierungsprogramms „ServiceStadt Berlin“. 2. Über welchen Zeitraum und in welcher Höhe besteht ein Finanzierungsbedarf in Form einer Kostenbeteiligung durch das Land Berlin für die geplanten Betriebsjahre zur Unterstützung eines öffentlichen WLANs? Zu 2.: Eine Förderung des Projekts erfolgt insbesondere durch einen Verzicht auf Miete bei den jeweiligen Standor- ten oder ggf. durch Verzicht auf Sondernutzungsgebühren im öffentlichen Straßenland. Die Projektmittel dienen in erster Linie der Erstattung der Stromkosten an die Kostenträger der betroffenen Liegen- schaften. Nach Erfahrungswerten sind diese jedoch relativ gering. Über die weitere Verwendung der Restsumme kann flexibel entschieden werden. So könnten notwendige Arbei- ten in den jeweiligen Standorten – wie z.B. eine Hausverkabelung – durch die Projektmittel finanziert werden. 3. Gibt es eine vertragliche Verlängerungsoption über die bisher projektierten ersten drei Betriebsjahren hinaus bzw. ist eine solche beabsichtigt? 4. Falls es eine Verlängerungsoption gibt, wie ist diese vertraglich geregelt? Welche Finanzierung oder Kostenbetei- ligung seitens des Landes Berlin ist dafür vorgesehen, und wie ist diese im Haushalt abgesichert? Zu 3. und 4.: Eine Auswahlentscheidung ist noch nicht getroffen und dementsprechend auch kein Vertrag zustande gekommen. Über die befragten Themenkreise wird der Senat mit dem ausgewählten Anbieter verhandeln. 5. Falls es keine Verlängerungsoption gib, wie wird der Fortbestand eines öffentlichen WLAN gesichert sein? Wel- che Maßnahmen plant der Senat mit den IT- Infrastruktureinrichtungen, die Unternehmen nach dem Zu- schlag zur Einrichtung eines öffentlichen WLAN's aufgebaut haben? Zu 5.: Im Interesse einer möglichst langfristigen Nutzung der dann aufgebauten WLAN-Infrastruktur wird mit dem WLAN-Betreiber rechtzeitig über eine Fortführung verhan- delt werden. 6. Ist vorgesehen, die Bezirke bei Aufbau und Betrieb ei- nes öffentlichen WLANs finanziell einzubeziehen? Zu 6.: Derzeit ist dies nicht geplant, aber organisatorische Unterstützung seitens der Bezirke ist für ein erfolgreiches Projekt unerlässlich. Weitere Beteiligungsfragen sind zu gegebener Zeit gemeinsam zwischen Senat und Bezirken zu erörtern. Berlin, den 21. Mai 2015 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung B j ö r n B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2015)