Drucksache 17 / 16 144 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 04. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2015) und Antwort Reform der Stiftung Naturschutz Berlin: Kein Platz für bürgerschaftliches Engagement? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann ist mit der Vorlage einer Neufassung des Gesetzes über die Stiftung Naturschutz Berlin zu rechnen, deren Strukturreform bereits in der Koalitions- vereinbarung von 2011 in Aussicht gestellt wurde? Antwort zu 1: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt hat einen Referentenentwurf eines Ge- setzes zur Neuregelung der Stiftung Naturschutz Berlin erarbeitet. Dieser wird auch ein Konzept für einen nach- haltigen Stiftungshaushalt beinhalten. Ziel ist es, dass der Senat den Gesetzentwurf im Herbst des Jahres 2015 dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorlegt. Dies wurde dem Abgeordnetenhaus in einer Mitteilung zur Kenntnisnahme (Drucksache 17/ 2103) berichtet. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat der Senat aus der Fachkonferenz zur Änderung des Gesetzes über die Stif- tung Naturschutz Berlin, die am 12. November 2014 im Berliner Abgeordnetenhaus stattgefunden hat, gewonnen? In welcher Weise werden oder wurden sie ggf. im Ge- setzgebungsverfahren berücksichtigt? Antwort zu 2: An der Gesprächsrunde im Abgeordne- tenhaus war der Senat nicht beteiligt. Der Senat hat die Stiftung Naturschutz schriftlich und in Gesprächen über den Stand des Entwurfs informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Vorschläge der Stiftung sind in den Entwurf eingeflossen. Frage 3: Teilt der Senat die Einschätzung, dass es Ziel der Strukturreform sein muss, die Strukturen die Stiftung auch in Zukunft attraktiv für bürgerschaftliches Engage- ment zu gestalten? Wenn ja, wie soll dies gewährleistet werden? Antwort zu 3: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 (Drucksache 12/1400) den Senat dazu aufgefordert, die Stiftungsgremien zu professionalisieren. Um dieses Ziel zu erreichen sind in erster Linie Vorschläge zur Optimierung der Organisati- onsstruktur und der Stiftungsgremien zu prüfen. Bei der Besetzung der Organe der Stiftung ist wichtig, dass neben den Fraktionen und der Verwaltung auch Mitglieder der anerkannten Naturschutzverbände in angemessener Zahl in den Gremien vertreten sind. Frage 4: Wie bewertet der Senat die bisherige Arbeit der Organe der Stiftung (Stiftungsrat und Vorstand)? Teilt der Senat insbesondere die Einschätzung der von ihm selbst in Auftrag gegebenen SNPC-Studie, wonach die bestehende Struktur und Organisation der Stiftung grundsätzlich „sinnvoll“ ist? Antwort zu 4: Wie bereits mehrfach dem Parlament gegenüber dargestellt, schätzt der Senat die Arbeit der Stiftung Naturschutz Berlin und macht dies durch ge- meinsame Projekte wie dem Freiwilligen Ökologischen Jahr, dem Florenschutzprojekt oder dem Langen Tag der StadtNatur deutlich. Ungeachtet dessen, dass der im Auf- trag des Senats von SNPC moderierte Prozess die Stif- tungsstrukturen gutheißt, wurde in der intensiven, ge- meinsam mit den Stiftungsgremien geführten Arbeit deut- lich, dass eine Modernisierung der Stiftung nach 30 Jah- ren erfolgreicher Stiftungsarbeit und dem Zuwachs von Aufgaben sowie der Neuausrichtung auf drängende Fra- gen der Zeit unumgänglich ist. Frage 5: Was spricht aus Sicht des Senats dafür, die Zahl der VertreterInnen der Naturschutzverbände in den Organen der Stiftung von gegenwärtig 10 Mitgliedern auf 1 Mitglied zu reduzieren? Teilt der Senat die Einschät- zung, dass diese Reduzierung der Bedeutung der in aller Regel ehrenamtlichen Arbeit dieser Verbände für den Naturschutz in Berlin nicht gerecht würde? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 144 2 Antwort zu 5: Für die beschriebene Reduzierung spricht nichts, sie ist auch nicht vorgesehen. Berlin, den 20. Mai 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2015)