Drucksache 17 / 16 147 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 04. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2015) und Antwort Riesenrad oder Hochhaus oder … – Was planen Stadt und Investor am Zoo? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum hat der Senat seinerzeit das Vor- kaufs- bzw. Rückkaufsrecht für das Grundstück Hertzallee/Jebenstraße (geplanter Standort für ein Aus- sichtsrad) nicht wahrgenommen, obwohl es an dieser Stelle städtebaulich sinnvoll und angesichts der Campus- Planungen angemessen gewesen wäre? Antwort zu 1: Das Grundstück ist planungsrechtlich als „Sondergebiet Riesenrad“ ausgewiesen. Auf dem Grundstück kann damit nur ein Aussichtsrad errichtet werden. Andere Bauvorhaben sind hingegen nicht ge- nehmigungsfähig. Da Grundstücke durch das Land Berlin nur erworben werden dürfen, wenn ein konkreter Fachbe- darf besteht und die Finanzierung sichergestellt ist, be- stand keine Grundlage für einen Ankauf des privaten Grundstücks durch das Land Berlin. Frage 2: Welche Vorstellungen für die städtebauliche Zukunft des Grundstückes Hertzallee/ Jebenstraße hat der Senat in Abstimmung mit den Bezirken Mitte und Char- lottenburg-Wilmersdorf jenseits der Errichtung eines Aussichtsrades bzw. wie gedenken Senat und Bezirke, diese Vorstellungen zu aktualisieren? Antwort zu 2: Wie zu Frage 1 angeführt, kann hier nur ein Aussichtsrad errichtet werden. In Abstimmung mit den betroffenen Bezirken und den anliegenden Universi- täten sind auch andere städtebauliche Konzeptionen denkbar, für die aber kein Planungsrecht vorliegt und für die eine umfassende Bodenordnung notwendig wäre. Frage 3: Welche Vorstellungen für die städtebauliche Zukunft des Grundstückes Hertzallee/ Jebenstraße hat der neue Eigentümer des Grundstückes gegenüber dem Senat bzw. den Bezirken Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf geäußert? Antwort zu 3: Entsprechend den bestehenden Vorga- ben ist der Investor bereit, ein Aussichtsrad zu errichten. Gespräche, in denen konkrete alternative Überlegungen behandelt wurden, haben bisher noch nicht stattgefunden. Frage 4: Trifft es zu, dass über eine mögliche Hoch- hausbebauung auf dem Grundstück Gespräche bzw. Verhandlungen mit Senat bzw. Bezirken stattfinden? Antwort zu 4: Verhandlungen über mögliche Hoch- hausbebauungen haben nicht stattgefunden, auch die auf Initiative des Architekten Kleihues veröffentlichten Pla- nungen wurden nicht ernsthaft in Erwägung gezogen. Frage 5: Wie beurteilt der Senat die Aussage, dass ei- ne Hochhausbebauung mit der einhergehenden Verschat- tung und Zunahme von Winden in ihrem nahen Umfeld für die Zootiere eine Verschlechterung ihres Lebensum- feldes nach sich ziehen würde? Antwort zu 5: Eine Beurteilung würde die Planung von Hochhäusern voraussetzen, was derzeit nicht vorge- sehen ist. Gegebenenfalls würden entsprechende Gutach- ten im Rahmen einer dann erforderlichen Bauleitplanung erstellt werden müssen. Frage 6: Welche Schritte gedenkt der Senat zu unter- nehmen, damit das bestehende Baurecht für ein Aus- sichtsrad nicht zugunsten einer Hochhausbebauung geän- dert wird? Antwort zu 6: Sollte sich der Bau eines Aussichtsrades als obsolet herausstellen, ist ein neue, abgestimmte Pla- nung an Stelle des bisherigen Vorhabenbezogenen Bau- leitplanes zu erarbeiten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 147 2 Frage 7: Welcher Zusammenhang besteht nach An- sicht des Senates zwischen den Vorstellungen für das Grundstück Hertzallee/Jebenstraße und den Plänen für die Umgestaltung des Hardenbergplatzes? Antwort zu 7: Es besteht keine direkte Abhängigkeit der Planung an der Hertzallee für den Hardenbergplatz. Die Umgestaltung des Platzes ist aufgrund seiner vielfäl- tigen Defizite aus sich heraus notwendig. Die zu erwar- tenden Aufwertungen im Umfeld unterstreichen diese Notwendigkeit jedoch. Frage 8: Welche Vereinbarungen existieren bereits oder sind beabsichtigt, den Eigentümer der Grundstücks Hertzallee/Jebenstraße an der Umgestaltung des Harden- bergplatzes zu beteiligen? Antwort zu 8: Derzeit bestehen keinerlei Vereinba- rungen mit Eigentümern an der Hertzallee. Frage 9: Ist der Senat nach wie vor der Ansicht, dass der Hardenbergplatz ein zentraler Verkehrsknotenpunkt ist und als solcher qualifiziert werden muss, und wenn ja, welche Maßnahmen sind hierfür aus seiner Sicht am dringlichsten? Antwort zu 9: Der Senat ist nach wie vor, gemeinsam mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, der Ansicht, dass der überörtliche Verkehrsknoten Harden- bergplatz funktional und gestalterisch qualifiziert werden muss. Das Bezirksamt erarbeitet derzeit eine entsprechen- de Konzeption. Berlin, den 19. Mai 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mai 2015)