Drucksache 17 / 16 149 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 04. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Mai 2015) und Antwort Flüchtlinge sind keine Manövriermasse: Unwürdige Umzugsaktionen des LAGeSo Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gibt es im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) derzeit noch ein Konzept, wie bei Verlegungen von Flüchtlingen zwischen Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Not-unterkünften zu verfahren ist? Wenn ja, bitte ausführen/beifügen? 2. Hat das in der Drucksache 17/15723 skizzierte Konzept des LAGeSo, wie bei Verlegungen von Flücht- lingen zwischen Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemein- schafts- und Notunterkünften zu verfahren ist, noch be- stand? Wenn nein, warum nicht? 3. Inwiefern und zu welchem Zeitpunkt werden Heimbewohner*innen über einen vom LAGeSo beab- sichtigten Umzug informiert und in die Vorbereitungen einbezogen? 4. Inwiefern und zu welchem Zeitpunkt werden die Heimleitungen über einen vom LAGeSo beab-sichtigten Umzug von Heimbewohner*innen informiert und in die Vorbereitungen einbezogen? 5. Inwiefern nimmt das LAGeSo bei Verlegungen von Heimbewohner*innen zwischen Erstaufnahme- einrichtungen, Gemeinschafts- und Notunterkünften der- zeit noch Rücksicht darauf, einen Umzug innerhalb des Bezirks zu organisieren, damit Flüchtlinge ihr bisheriges Umfeld (Kita, Schule, Sprachkurse, Ärzt*innen) beibehal- ten können? 6. Welchen zeitlichen Vorlauf sieht das LAGeSo bei Verlegungen von Heimbewohner*innen zwischen Erst- aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Notunter- künften als erforderlich an, damit Flüchtlinge ihren Um- zug vorbereiten und organisieren können? 7. Wie häufig und warum ist das LAGeSo im Jahr 2015 von dem oben genannten bzw. dem in der Drucksa- che 17/15723 skizzierten Konzept abgewichen? 10. Beabsichtigt der Senat, künftig sensibler bei Um- zügen von Heimbewohner*innen zwischen Erstauf- nahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Notunterkünf- ten umzugehen? Wenn nein, warum nicht? Zu 1. bis 7. und 10.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) strebt bei allen Verlegungen an, dass die damit einher gehenden Auswirkungen für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner so gering wie möglich ausfallen und Umzüge möglichst sozialverträg- lich geplant und durchgeführt werden. Hierzu gehört unter anderem auch, dass sowohl die Heimleitung als auch die Bewohnerinnen und Bewohner zum frühestmöglichen Zeitpunkt über die Einzelheiten der Verlegung informiert werden. Ebenso bemüht sich das LAGeSo, bei der Verlegung gewachsene räumliche Bindungen der Flüchtlinge zu berücksichtigen, d. h. nach Maßgabe verfügbarer Kapazi- täten vorrangig eine Folgeunterbringung im gleichen Bezirk sicherzustellen. Diese Zielsetzungen sind mit dem in der Fragestellung zu 1. und 2. zitierten Begriff „Konzept“ gemeint. Eine statistische Erfassung der diesbezüglichen Umsetzung in der Verwaltungspraxis erfolgt jedoch nicht. Als Folge der weiterhin ansteigenden Zuzugszahlen bei Asylsuchenden – in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres wurden in Berlin rund 6.800 Asylbegehren- de aufgenommen, das entspricht nahezu einer Verdreifa- chung gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum – und der ungeachtet der intensiven Anstrengungen des LAGeSo um Schaffung zusätzlicher Kapazitäten dauer- haft sehr angespannten Belegungssituation lassen sich die vorgenannten Zielvorgaben bei Umzügen nicht immer in dem wünschenswerten Umfang realisieren. Vorrangig gilt es, den gesetzlichen Anspruch auf Unterkunft zu gewähr- leisten und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Daher kann - auch zukünftig - nicht kategorisch ausgeschlossen wer- den, dass Umzüge in andere Stadtbezirke erforderlich werden. Das Verlegungsmanagement insgesamt wird ebenfalls Teil des im Rahmen der ressortübergreifenden Arbeits- gruppe auf Senatsebene derzeit diskutierten Gesamtkon- zepts werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 149 2 8. Trifft es zu, dass das LAGeSo erst am Abend des 21. April 2015 eine Mitteilung an die Heimleitung des AWO-Wohnheims in der Rhinstraße (Lichtenberg) ver- sandt hat, das mehrere Bewohner*innen dazu aufforderte, am 23. April 2015 das Heim zu verlassen, um in die neu eröffnete Wohncontaineranlage in Berlin-Buch (Pankow) zu ziehen? Wenn ja, inwiefern steht dieses Vorgehen im Einklang mit dem oben genannten bzw. dem in der Drucksache 17/15723 skizzierten Konzept? Zu 8.: Es handelt sich bei beiden Einrichtungen um von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) geführte Wohnheime. Die Abstimmung mit der Kreis-Geschäftsführung der AWO zur Verlegung der Bewohnerinnen und Bewohner hat am 12.04.2015 begonnen. Bis zur schriftlichen Mittei- lung an die Heimleitung der Aufnahmeeinrichtung in der Rhinstraße am 21.04.2015 erfolgte ein ständiger Aus- tausch, auch unter telefonischer Einbindung der jeweili- gen Heimleitungen. 9. Warum wurde bei der Verlegung von Flüchtlingen aus einer Charlottenburger Sporthalle, die dazu aufgefor- dert wurden, kurzfristig ihre bisherige Notunterkunft am 30./31. März 2015 zu verlassen, um in eine größtenteils unsanierte und unzureichend ausgestattete Notunterkunft in Reinickendorf zu ziehen, ebenfalls von dem oben ge- nannten bzw. dem in der Drucksache 17/15723 skizzier- ten Konzept abgewichen? Zu 9.: Der Betreiber der Turnhalle in der Waldschulal- lee wurde im Vorfeld über die geplante Schließung in- formiert. Die schriftliche Information zur Verfahrenswei- se erfolgte am 27.03.2015. Die Verlegungen waren zum 31.03./01.04.2015 geplant. Die Verlegungen waren ab- hängig von der Herrichtung neuer Unterbringungsplätze. Berlin, den 20. Mai 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mai 2015)