Drucksache 17 / 16 152 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 30. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2015) und Antwort Deutsche Film und Fernsehakademie Berlin (DFFB) – Mitbestimmung bei der Besetzung des/r DirektorInnenpostens? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Fehler werden seitens der Studierenden- vertretung oder durch ihre anwaltliche Vertretung geltend gemacht? Wie bewertet der Senat diese Kritik? Zu 1.: Die wohl für den Rat der Studierenden der DFFB im Namen der Gemeinschaft der Studierenden auftretende Anwaltskanzlei rügt insbesondere, dass der vom Kuratorium ausgewählte Bewerber erst lange nach Ablauf der in der Stellenausschreibung genannten Frist seine Bewerbung eingereicht habe. Seine Bewerbung sei formell fehlerhaft. Außerdem wird behauptet, dass die Stellenausschreibung nicht öffentlich ausgeschrieben wor- den sei. Ein weiterer Verstoß liege in der Missachtung der Vorgaben nach dem Landesgleichstellungsgesetz, wonach Frauen bei gleicher Qualifikation bei der Einstellung so lange zu bevorzugen seien, bis ihr Anteil innerhalb der Geschäftsleitungsposition 50 % betrage. Die vom Kura- torium nicht ausgewählte Bewerberin sei besser geeignet gewesen als der ihr vorgezogene Mann. Das Kuratorium sei zudem fehlerhaft besetzt, da nach dem Gesell- schaftsvertrag Kuratoriumsmitglieder nicht in geschäft- liche Beziehungen zur DFFB treten dürften. Diese Voraussetzungen erfüllten einige Kuratoriumsmitglieder nicht. Aus dem Kreis der Studierenden wird darüber hinaus pauschal behauptet, das Verfahren zur Auswahl des Direktors/der Direktorin der DFFB sei intransparent und undemokratisch. Diese Behauptungen teilt der Senat nicht. Der Senat geht davon aus, dass das Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist. Details aus dem nicht öffentlichen Auswahlverfahren können nicht im Einzelnen erläutert werden, da ein Verfahren vor dem Landgericht Berlin anhängig ist. Der Ausgang dieses noch laufenden Ge- richtsverfahrens bleibt abzuwarten. Allerdings wurde öffentlich ausgeschrieben, und eine Bestenauswahl vorgenommen; es wurden umfangreiche Beteiligungen von Studierenden und Dozentenschaft durchgeführt und die Vorwürfe der Befangenheit entkräftet. 2. Sieht der Senat das Verfahren als fehlerfrei an? Wenn nein, welche Fehler wurden gemacht? Zu 2.: Nachdem der ausgewählte Bewerber seine Bewerbung im April 2015 zurückgezogen hat, ist das Verfahren insoweit abgeschlossen. Das Kuratorium hat am 10. April 2015 beschlossen, eine Neuausschreibung des Geschäftsführungs-postens durchzuführen. Das Kuratorium hat nachdrücklich zurückgewiesen, dass seine Besetzung fehlerhaft ist. Keines der Mitglieder des Kuratoriums steht in geschäftlichen Beziehungen zur DFFB. Mitgliedschaften im Kuratorium werden ad personam vergeben. Die Beziehungen zum Medienboard Berlin-Brandenburg, zum RBB und zum ZDF, die der DFFB gerade zugutekommen und zu finanzieller und zu sonstiger Unterstützung geführt haben, können den Mitgliedern des Kuratoriums persönlich nicht zugerechnet werden. Hinsichtlich der von der Anwaltskanzlei behaupteten besseren Eignung einer Bewerberin wird auf den Beurteilungsspielraum des Kuratoriums verwiesen. Im Übrigen ist aus der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 10. April 2015 ablesbar, dass die Bewerberin nach Ansicht des Gerichts keinen Anspruch auf Abschluss eines Dienstvertrages haben dürfte. Insofern geht auch der Vorwurf der offensichtlichen Missachtung der Vorgaben nach dem Landesgleichstellungsgesetz fehl. 3. Stimmt es, dass ein Bewerber aufgefordert/ gebeten wurde, seine Bewerbung einzureichen, obschon die Bewerbungsfrist abgelaufen war? Wenn ja, wer hat den Bewerber auf wessen Initiative hin angesprochen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 152 2 Zu 3.: Das Bewerbungsverfahren war nicht öffentlich. Insofern kann der Senat keine Einzelheiten daraus darstellen und bewerten. Es trifft aber zu, dass der vom Kuratorium schließlich ausgewählte Bewerber nach Ablauf der ursprünglichen Ausschreibungsfrist Ende September 2014 vom Kuratorium um eine Bewerbung gebeten worden ist. Eine Bewerbungsfrist war nicht abgelaufen, da die Ausschreibungsfrist keine Ausschluss- frist im rechtlichen Sinne setzt. Das Kuratorium kann nach freiem Ermessen in jedem Stand des Verfahrens noch neue Bewerber und Bewerberinnen berücksichtigen. 4. Stimmt es, dass vor diesem Hintergrund die Frist der Bewerbung zurückdatiert wurde? Wenn ja, wer hat die Datierung vorgenommen? Zu 4.: Das erste Bewerbungsschreiben des Bewerbers enthielt redaktionelle Fehler. 5. Welche Mitbestimmungsmöglichkeiten sind bei der Besetzung des DirektorInnenpostens für wen vorge- sehen? Zu 5.: Die Festlegung des Auswahlverfahrens selbst ist allein Sache des Kuratoriums, das dabei nur an die Satzung und die allgemeinen Gesetze gebunden ist. Das Kuratorium darf sich dabei in keiner Weise an Vorent- scheidungen, eine Zustimmung, einen Konsens mit Dritten oder ähnliche Absprachen binden lassen. Dementsprechend kann es auch eine Konsenszusage nicht geben. Um die Studierenden und Dozenten bei der Auswahl einzubinden, hat das Kuratorium eine Findungs- kommission eingesetzt. Diese hatte die Aufgabe, die Bewerbungen zu sichten und dem Kuratorium geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu empfehlen. Mitglieder dieser Findungskommission waren neben drei Mitgliedern des Kuratoriums je eine Vertreterin der Studierenden und ein Vertreter der Dozentenschaft. Auch in den Kurato- riumssitzungen hatten Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden und der Dozentenschaft die Gelegenheit zu Teilnahme und Mitsprache. 6. Wie soll bzw. wird nun weiter verfahren werden? Wie soll bei dem angekündigten Runden Tisch die Augenhöhe zwischen den TeilnehmerInnen erreicht werden, d.h. die dem Runden Tisch gedanklich zu Grunde liegende Mitentscheidung verfahrenstechnisch organisiert werden? Zu 6.: Das Kuratorium hat am 10. April 2015 beschlossen, dass eine Neuausschreibung des Alleinge- schäftsführungspostens stattfinden soll, der mit der Direktion der DFFB verbunden ist. Die Sichtungen der Bewerbungen sollen wieder einer Findungskommission übertragen werden, die Empfehlungen gibt. Diese soll sich aus Kuratoriumsmitgliedern, einer Vertretung von Studierenden bzw. Dozentenschaft und externem Exper- tentum zusammensetzen. Den Studierenden- und Dozen- tenvertretern und -vertreterinnen soll darüber hinaus ein offener Dialog angeboten werden, eventuell unter externer Moderation. In einem solchen Runden Tisch soll ein Ausgleich der verschiedenen Standpunkte im Sinne der DFFB und der Zukunft bzw. Weiterentwicklung der DFFB organisiert werden. Berlin, den 20. Mai 2015 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung B j ö r n B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mai 2015)