Drucksache 17 / 16 161 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) vom 07. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2015) und Antwort Stand der Umsetzung des Landesprogramms Hausmeisterassistenzen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der insgesamt mindestens 200 zur Verfü- gung stehenden Stellen für Hausmeisterassistenten wur- den im Rahmen des vor eineinhalb Jahren beschlossenen Landesprogramms mittlerweile besetzt (bitte Angaben pro Bezirk unter Angabe der Schule)? Zu 1.: Die 200 geplanten FAV-Stellen (FAV = Förde- rung von Arbeitsverhältnissen) für Hausmeisterassisten- zen stehen nach Absprache mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg den Bezirken wie folgt zur Verfü- gung: Bezirk Teilnehmende Neukölln 19 Treptow-Köpenick 13 Steglitz-Zehlendorf 19 Tempelhof-Schöneberg 19 Charlottenburg-Wilmersdorf 17 Pankow 20 Reinickendorf 18 Spandau 14 Friedrichshain-Kreuzberg 15 Mitte 17 Marzahn-Hellersdorf 14 Lichtenberg 15 Berlin gesamt 200 Die Entwicklung der Beantragung und Besetzung durch die Bezirke stellt sich wie folgt dar. Zum Stichtag 30.04.15 hat der Bezirk Neukölln 19 FAV-Stellen bean- tragt, im Bezirk Spandau gibt es 27 und im Bezirk Lich- tenberg 15 besetzte FAV-Stellen. Die Bezirke Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof- Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte befinden sich noch in Planungs- oder Umsetzungsphasen. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund noch laufen- der Abstimmungsprozesse in den Bezirken sich die end- gültige Anzahl beantragter bzw. besetzter FAV-Stellen erst in den Statistiken der nächsten Monate widerspiegeln wird. Die o.g. statistischen Angaben wurden von den Berli- ner Jobcentern erstellt. Eine zusätzliche Auflistung nach den einzelnen Schulen liegt dem Senat nicht vor. 2. Hat sich die Annahme von Senatorin Kolat bewahr- heitet, dass es eine „starke Inanspruchnahme“ (Brief Senatorin Kolat an MdA Bentele vom 18.11.2014) des Pro- gramms durch die Bezirke gibt? Zu 2.: Ja, die Möglichkeit der Nutzung von FAV- Stellen für Hausmeisterassistenzen wird inzwischen von den Bezirken überwiegend mit Interesse aufgenommen und nachgefragt. Die bisher nicht beteiligten Bezirke Treptow-Köpenick, Pankow und Marzahn-Hellersdorf wurden nochmals gebeten, ihre ablehnende Haltung nochmals zu überdenken. 3. Inwieweit steht die Aussage die „Klärung der Rahmenbedingungen ist abgeschlossen“ und die Aussage „alle Antworten auf die zuletzt noch offenen Fragen“ gingen aus dem Schreiben an die Bezirksbürgermeister hervor (Brief Senatorin Kolat an MdA Bentele vom 18.11.2014) und die Aussage „die Voraussetzungen für die Beschäftigung von Hausmeisterassistenzen sind ge- schaffen“ (Brief Senatorin Kolat an alle Bezirksbürgermeister vom 17.11.2014) mit nach wie vor offenen Fragen auf Bezirksebene bspw. bzgl. der Haltung des Hauptper- sonalrats und der bezirklichen Personalräte in Einklang und welche weiteren offenen Fragen werden seitens der Bezirke artikuliert, die eine Stellenbesetzung bisher im- mer noch nicht möglich gemacht haben? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 161 2 4. Hat die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen die Zustimmung des Hauptpersonalrats für die Einrichtung von Hausmeisterassistentenstellen erhalten und falls ja, welche bezirklichen – verbindlich einzubeziehenden Personalräte – stimmen der Einrichtung der Stellen ggf. dennoch nicht zu (aus welchen Gründen)? 5. Was hat die Senatsverwaltung für Arbeit, Integrati- on und Frauen getan um die Zustimmung des Hauptper- sonalrats als auch der bezirklichen Personalräte sicherzu- stellen? 7. Wie hat die Senatsverwaltung für Arbeit, Integrati- on und Frauen auf die von den Bezirken aufgeworfenen offenen Fragen reagiert? Zu 3. - 5.und 7.: Die Senatsverwaltung für Arbeit, In- tegration und Frauen ist mit dem o.g. Schreiben davon ausgegangen, dass nach Abstimmung mit der Regionaldi- rektion Berlin-Brandenburg und der für Bildung zuständi- gen Senatsverwaltung die Umsetzung auf Bezirksebene umgehend vollzogen werden kann. Leider haben sich im Rahmen des Umsetzungsprozes- ses in den Bezirken verschiedene Verzögerungen ergeben. Das betraf u.a. die von der Hauptverwaltung empfohlenen Eingruppierung nach TVL EG 1 und die Einbeziehung der bezirklichen Personalräte. Hinsichtlich der o.g. Eingruppierung wurden den Be- zirksämtern die von der für Bildung zuständigen Senats- verwaltung zur Verfügung gestellten Muster zum „Anforderungsprofil “ und zur „Beschreibung des Aufgabenkreises “ übermittelt, auf deren Grundlage eine Beantragung von FAV-Stellen erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewertung des Arbeitsgebietes grundsätzlich in die Zuständigkeit der Bezirke als Arbeitgeber fällt. In einigen Fällen haben die Bezirkspersonalräte der Einrichtung von FAV-Stellen für Hausmeisterassistenzen aus unterschiedlichen Gründen nicht zugestimmt. Auf Bitten der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat sich die Sprecherin der Bezirkspersonalräte bereit erklärt, dies mit den jeweiligen Bezirkspersonalrä- ten zu erörtern. Grundsätzlich ist aber in jedem Einzelfall der jeweili- ge bezirkliche Personalrat zu beteiligen. Das wurde den Bezirken ebenfalls kommuniziert. 6. Welche Gründe führen die Bezirke an, die noch keine Hausmeisterassistenten eingestellt haben? Zu 6.: Was die o.g. bisher nicht beteiligten Bezirke be- trifft, so führen sie u.a. die nicht vertretbare zusätzliche Mehrbelastung durch die arbeitsintensive Anlei- tung/Betreuung der Teilnehmenden sowie die zu kurze Förderdauer als Ablehnungsgründe an. 8. Welche Vorgaben oder Hinweise könnte die Se- natsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen den Bezirken noch geben um ein einheitliches Verfahren und die schnelle und volle Nutzung des Hausmeisterassisten- tenprogramms in allen Bezirken sicherzustellen? Zu 8.: Seitens der Senatsverwaltung für Arbeit, In- tegration und Frauen wurden den Bezirken alle notwendi- gen Informationen für eine Beantragung gegeben. Ein Weisungsrecht gegenüber den Bezirken besteht nicht. 9. Wie lange können die Bezirke die für die Einstel- lung von Hausmeisterassistenten zur Verfügung gestellten Mittel noch nutzen? Zu 9.: Für das Haushaltsjahr 2015 sind die erforderli- chen Mittel gesichert. Für den Doppelhaushalt 2016/2017 wurden seitens der Senatsverwaltung für Arbeit, Integra- tion und Frauen ausreichend Mittel angemeldet. Berlin, den 28. Mai 2015 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2015)