Drucksache 17 / 16 165 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 29. April 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2015) und Antwort Warum benötigt die Berliner Ausländerbehörde einen privaten Sicherheitsdienst, anstatt den Zentralen Objektschutz der Berliner Polizei in Anspruch zu nehmen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann hat die Berliner Ausländerbehörde einen privaten Sicherheitsdienst? Zu 1.: Seit 01.03.2004 steht der Zentrale Objektschutz der Berliner Polizei nicht mehr für die Bewachung des Dienstgebäudes Friedrich-Krause-Ufer der Ausländerbe- hörde zur Verfügung. Ab Sommer 2004 wurde der Pförtnerdienst des Landesbetriebes für Gebäudebewirt- schaftung (LfG) durch eine Sicherheitsfirma bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützt. Ab dem 01.01.2011 stand auch die Dienstleistung des LfG nicht mehr zur Verfügung. Seit diesem Zeitpunkt hat eine pri- vate Sicherheitsfirma die Pförtnerdienste übernommen. 2. Wie viele Personen werden in diesem Zusammen- hang beschäftigt? Zu 2.: Die Sicherheitsfirma unterstützt die Ausländer- behörde bei der Wahrnehmung ihres Hausrechts. Daher ist die Anzahl der eingesetzten Personen von den Öff- nungszeiten abhängig. Seit dem 01.08.2010 werden zu den Besuchszeiten drei Eingangslogen besetzt. In der Hauptloge werden zwei Personen eingesetzt, in den ande- ren eine. Eine weitere Person steht für Engpässe, für Prä- senzaufgaben u. ä. zur Verfügung. Zum 01.04.2015 wurde der Bewachungsauftrag neu vergeben. Wegen des massiv erhöhten Publikumsaufkommens werden zusätzlich vier weitere Personen zur Regulierung des Publikumsstroms eingesetzt. Außerhalb der Öffnungszeiten ist von 05.30 Uhr bis 20.45 Uhr die Hauptloge mit zwei Personen be- setzt. Über diese Loge erfolgt u. a. die Schlüsselausgabe für die Beschäftigten. Eine weitere Person bestreift die Gebäude. 3.: Welche Kosten entstehen hierzu jährlich? Zu 3.: Für die Leistungen der Sicherheitsfirma entste- hen jährlich Kosten in Höhe von zuletzt rund 185.000 EUR. 4. Gab es in den letzten fünf Jahren gewalttätige Vor- fälle unter Asylsuchenden oder auf Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Berliner Ausländerbehörde? Zu 4.: Ja, es kam zu Hausverboten und Strafanzeigen. Es werden keine detaillierten Statistiken geführt. Eine grobe Durchsicht der Akten ergab, dass es in der Zeit von 2011 bis 2015 zu mindestens acht Hausverboten kam. Von 2010 bis 2013 wurden nach eingeleiteten Strafver- fahren mindestens 28 gerichtliche Entscheidungen in Form von Strafbefehlen und Urteilen getroffen. Es han- delte sich in der Hauptsache um Beleidigungen aber auch um Bedrohungen, Körperverletzungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verleumdung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. 5. Warum hat die Berliner Ausländerbehörde nicht den Zentralen Objektschutz der Berliner Polizei vor Ort engagiert? Zu 5.: Auf Grund der 2004 geänderten Gefährdungs- einschätzung des Landeskriminalamtes fiel der Standort der Ausländerbehörde nicht mehr in den Gefährdungs- grad, der vom Objektschutz der Polizei zu bewachen ist. Der Zentrale Objektschutz der Berliner Polizei hat nicht die Aufgabe, Angriffe auf Beschäftigte der Berliner Ver- waltung oder gewalttätige Auseinandersetzung unter Kunden zu verhindern oder dabei einzuschreiten. Die von den eingesetzten Sicherheitsfirmen zu erbrin- genden Leistungen sind Pförtner- und Ordnerdienste sowie Auskünfte über die Organisation im Dienstgebäude (Wo finde ich was?). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 165 2 6. Welchen Vorteil sieht die Senatsverwaltung für In- neres und Sport darin, wenn vor Ort uniformierte Perso- nen eingesetzt werden? Zu 6.: Die Pförtnerdienste leistenden Kräfte tragen ei- ne einheitliche Dienstkleidung, die für ausreichenden Arbeitsschutz sorgt und für die Besucherinnen und Besu- cher als Merkmal dient, wer Aufgaben des Hausrechts wahrnimmt. Zudem signalisiert sie Ansprechbarkeit für Ortsunkundige. Sie unterstützen damit sehr wirksam die Ordnung in der Dienststelle. Berlin, den 18. Mai 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2015)