Drucksache 17 / 16 170 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 07. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2015) und Antwort Alles sauber, alles rein? Ein Jahr neue Reinigungsklassen bei der Straßenreinigung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant- wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend zu den Fragen 4.2. sowie 6 bis 9 wie- dergegeben Frage 1: Wie bewertet der Senat den Erfolg der im Dezember 2013 eingeführten neuen Reinigungsklassen bei der Straßenreinigung? Reicht die Reinigungsfrequenz aus? Antwort zu 1: Bei den Straßen, die in die neuen Rei- nigungsklassen (RKL) eingruppiert wurden, ist durch den erhöhten Reinigungsturnus von sechsmal wöchentlich in der Reinigungsklasse 2a und zehnmal wöchentlich in der Reinigungsklasse 1a feststellbar, dass diese Straßen sau- berer geworden sind. Die Reinigungsfrequenzen der neuen Reinigungsklas- sen sind ausreichend. Frage 2: Wie wird überprüft, ob die neuen Reini- gungsklassen überall passgenau sind? Antwort zu 2: Die Straßen, die in die neuen Reini- gungsklassen eingruppiert wurden, sind vorher durch die Straßeneingruppierungskommission im Rahmen von Straßenbesichtigungen geprüft worden. Frage 2.1: Welche Untersuchungen gibt es zu dieser Frage? Antwort zu 2.1: Neben den Ortsbesichtigungen durch die Straßeneingruppierungskommission gibt es keine weiteren Untersuchungen. Frage 2.2: Wann werden die Reinigungsklassen evalu- iert? Antwort zu 2.2: Eine erneute Überprüfung der gesam- ten neuen Reinigungsklassen ist nicht notwendig, weil die Straßen vor der Eingruppierung eingehend nach den Kri- terien der Verordnung über die Straßenreinigungsver- zeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen ge- prüft wurden. In Einzelfällen kann es durchaus Nachprü- fungen durch die Straßeneingruppierungskommission geben. Frage 2.3: Wer evaluiert die Reinigungsklassen? Antwort zu 2.3: Zuständig für die Prüfung von Stra- ßen hinsichtlich ihrer Eingruppierung in die Reinigungs- klassen ist die Straßeneingruppierungskommission, die eine Empfehlung für die Eingruppierung vorschlägt. Die endgültige Entscheidung obliegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Frage 3: Auf welcher Grundlage wurde die Einteilung in die einzelnen Reinigungsklassen vorgenommen? Antwort zu 3: Grundlage für die Eingruppierung von Straßen in die Straßenreinigungsverzeichnisse und in die Reinigungsklassen ist § 2 Straßenreinigungsgesetz (Str- ReinG) in Verbindung mit der Verordnung über die Stra- ßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in die Reinigungsklassen. Für die Einteilung der Straßen in die neuen Reinigungsklassen wurden vorab Kriterien entwi- ckelt, die anschließend mit der Neunzehnten Änderungs- verordnung in Kraft getreten sind. Frage 3.1: Wie wurde bei der Neuausrichtung der Straßenreinigung Anfang des Jahres die zunehmende touristische Nutzung beachtet? Antwort zu 3.1: Gemäß der Neunzehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Straßenreini- gungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklas- sen vom 26. November 2013, die am 01. Januar 2014 in Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 170 2 Kraft getreten ist, sind insbesondere Straßen mit touristi- schen Zielen in die neue Reinigungsklasse 1 a einzugrup- pieren. Frage 3.2: Wie wurden AnwohnerInnen, Gewerbetrei- bende und weitere Betroffene in die Entscheidung einbe- zogen? Antwort zu 3.2: AnwohnerInnen, Gewerbetreibende und weitere Betroffene, soweit es sich um Grundstücksei- gentümerinnen und Grundstückseigentümer handelt, wur- den nicht mit einbezogen. Beteiligt an den Entscheidun- gen waren neben den Bezirken auch die Berliner Stadtrei- nigungsbetriebe. Gemäß § 2 Absatz 3 Straßenreinigungs- gesetz erfolgen die Aufstellung der Straßenreinigungsver- zeichnisse, die Einteilung in Reinigungsklassen und die Festlegung eines Reinigungsturnus und die mindestens durchzuführende Anzahl von Reinigungen in einem be- stimmten Zeitabschnitt durch eine Rechtsverordnung, die im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung von der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt erlassen wird. Frage 3.3: Wurde bei der Neuausrichtung der Reini- gungsklassen auch die Frage von Mülltrennung im öffent- lichen Raum erwägt? Antwort zu 3.3: Die Frage der Mülltrennung wird we- der durch das Straßenreinigungsgesetz noch durch die Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in die Reinigungsklassen geregelt. Frage 4: Wie werden bei steigendem Müllaufkommen Neueinteilungen vorgenommen? Antwort zu 4: Wenn durch die Straßeneingruppie- rungskommission festgestellt wird, dass aufgrund eines veränderten Verschmutzungsgrades einer Straße eine Umgruppierung in eine andere Reinigungsklasse vorge- nommen werden muss, erfolgt diese mit der nächsten Fortschreibung der Straßenreinigungsverzeichnisse im Rahmen einer Änderungsverordnung. Gemäß § 2 Absatz 3 Straßenreinigungsgesetz sind die Straßenreinigungsver- zeichnisse regelmäßig, längstens im Abstand von zwei Jahren, zu ergänzen. Frage 4.1: Wurden seit Einführung der neuen Reini- gungsklassen Neueinteilungen vorgenommen? Antwort zu 4.1: Seit dem Inkrafttreten der Neunzehn- ten Änderungsverordnung sind Neueinteilungen vorge- nommen worden, die mit dem Inkrafttreten der Zwanzigs- ten Änderungsverordnung wirksam werden. Die Zwan- zigste Änderungsverordnung soll am 01. Juni 2015 in Kraft treten. Frage 4.2: Sind die MitarbeiterInnen bei der Straßen- reinigung dazu angehalten häufig überlaufende Mülleimer zu melden, damit die entsprechende Straßen/Plätze in eine höhere Reinigungskategorie aufgenommen werden? Antwort zu 4.2: Antwort der BSR: Die BSR steuert den Prozess der Aufstellung von Papierkörben im öffent- lichen Straßenland so, dass die verfügbaren Kapazitäten in Abhängigkeit der jeweiligen Verhältnisse vor Ort an- gemessen sind. Die Beschäftigten der Reinigung unter- stützen diesen Prozess u.a. indem ggf. überfüllte Behälter gemeldet und entsprechende Optimierungsmaßnahmen vorgenommen werden (z.B. durch Aufstellen weiterer Behälter, angepasste Entleerungsrhythmen oder Einsatz anderer Behältertypen). Bei Bedarf werden z.B. wo mög- lich statt der üblichen 70-Liter-Papierkörbe Bubble- Papierkörbe mit einem Fassungsvermögen von 350 Litern oder Unterflurpapierkörbe mit einem Fassungsvolumen von 650 bis 1.000 Liter bereitgestellt. Frage 4.3: Wo können BürgerInnen Orte mit weiterem Reinigungsbedarf melden? Antwort zu 4.3: Bürgerinnen und Bürger können Stra- ßen mit erhöhtem Reinigungsbedarf direkt bei den Berli- ner Stadtreinigungsbetrieben, bei dem Bezirksamt Lich- tenberg, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben und auch bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt melden. Diese Hinweise von Bürgerinnen und Bürger werden dann von der Straßeneingruppierungs- kommission geprüft. Frage 5: Welche Straßen/Plätze fallen in die 2014 ein- geführten neuen Reinigungsklassen der Straßenreinigung (bitte um Auflistung nach Bezirken)? Antwort zu 5: Welche Straßen den neuen Reinigungs- klassen zugeordnet wurden, ist aus der Bekanntmachung der Neunzehnten Änderungsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (GVBl.) vom 19. Dezember 2013 ersichtlich. Frage 6: Gibt es Straßen/Plätze, die häufiger gereinigt werden, als die in der höchsten Reinigungsklasse vorge- sehene zehnmalige Reinigung in der Woche? Frage 6.1: Bitte um Nennung der Straßen/Plätze mit Reinigungsfrequenz und Bezirk. Frage 6.2: Wie wird diese erhöhte Frequenz finan- ziert? Antwort zu 6, 6.1 und 6.2: Antwort der BSR: Es gibt Straßen und Plätze, die bei Bedarf häufiger gereinigt werden, als es die Reinigungsklasse vorsieht. Hierbei handelt es sich entsprechend den tatsächlichen Bedürfnissen vor allem um innerstädtische Straßenberei- che, die vorrangig vom Tourismus frequentiert sind. In sehr vielen Fällen betrifft das nur einzelne und auch wechselnde Streckenabschnitte von Straßen, sodass eine Auflistung sehr zeitaufwendig und nur bedingt aussage- kräftig wäre. Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten aus der er- höhten Reinigungsfrequenz erfolgt uneingeschränkt nach der allgemeinen Systematik des Straßenreinigungsgeset- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 170 3 zes. Danach haben die An- und Hinterlieger der in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen gemäß § 7 des Straßenreinigungsgesetzes 75 % der für die Durchführung der ordnungsgemäßen Straßen- reinigung im Land Berlin insgesamt entstehenden Kosten zu entrichten, während 25 % der Kosten das Land Berlin trägt. Die Straßenreinigungsentgelte sind dabei für das ge- samte Stadtgebiet pauschal kostendeckend für die Auf- wendungen eines ganzen Jahres angelegt und zwar unab- hängig davon, ob z.B. bei Schneefall besondere oder eingeschränkte Reinigungsleistungen erbracht werden. Durch die Entgelte werden ebenfalls Leistungen, wie z.B. die Papierkorbentleerung abgedeckt. Frage 7: Wie viele Beschwerden verzeichnet die Ber- liner Stadtreinigung jährlich mit einem direkten Bezug zur Vermüllung von öffentlichen Plätzen und Straßen? Bitte um Aufstellung der Beschwerden der letzten fünf Jahre mit Auflistung nach Bezirken) Antwort zu 7: Antwort der BSR: Die Beschwerden mit direktem Bezug zur Vermüllung im öffentlichen Stra- ßenland je Stadtbezirk haben sich in den letzten fünf Jah- ren wie folgt entwickelt: Bezirk 2010 2011 2012 2013 2014 Charlottenburg- Wilmersdorf 69 75 120 188 133 Friedrichshain-Kreuzberg 36 30 41 41 37 Lichtenberg 10 32 53 45 21 Marzahn-Hellersdorf 5 6 15 27 21 Mitte 53 29 44 70 75 Neukölln 27 20 21 38 32 Pankow 17 27 72 101 68 Reinickendorf 33 20 25 50 64 Spandau 10 18 47 53 53 Steglitz-Zehlendorf 57 52 103 133 124 Tempelhof-Schöneberg 100 82 175 235 106 Treptow-Köpenick 12 12 8 15 13 Gesamt 429 403 724 996 747 Die Auswertung wurde auf Grundlage der Beschwer- degründe „Papierkorb voll“ und „Abfälle, Müll (Dosen, Papier, Leichtverpackungen, Flaschen)“ erstellt. Frage 8: Welche Mehreinnahmen konnte die Berliner Stadtreinigung durch die neuen Straßenreinigungsklassen erzielen? Bitte um Aufstellung der Einnahmen durch die Straßenreinigung der letzten fünf Jahre. Antwort zu 8: Antwort der BSR: Aufgeführt sind die durch die Kundenbetreuung fakturierten Einnahmen der Sparte Straßenreinigung. Darin enthalten sind die u. g. Reinigungsklassen des Straßenreinigungsverzeichnisses A und B. Ausgewiesen sind Einnahmen zum jeweiligen Leistungsjahr. Nicht aufgeführt sind alle anderen fakturierten Ein- nahmen (Stichwort Stadtabrechnung). 2010 2011 2012 2013 2014 RKL A1a 3.432 T€ RKL A1b 14.643 T€ 14.990 T€ 16.528 T€ 17.428 T€ 15.444 T€ RKL A2a 1.262 T€ RKL A2b 36.923 T€ 38.910 T€ 38.236 T€ 39.541 T€ 38.341 T€ RKL A3 36.055 T€ 36.907 T€ 37.462 T€ 38.598 T€ 38.643 T€ RKL A4 27.600 T€ 28.238 T€ 28.105 T€ 29.156 T€ 29.156 T€ RVZ B 752 T€ 737 T€ 726 T€ 757 T€ 756 T€ Gesamt 115.973 T€ 119.782 T€ 121.057 T€ 125.481 T€ 127.034 T€ Die geschätzten Mehreinnahmen durch die neuen Rei- nigungsklassen belaufen sich für die RKL A1a auf 1.450 T€ und für die RKL A2a auf 60 T€. Berücksichtigt sind nur Leistungsverschiebungen aus den RKL A1b und A2b nach A1a bzw. A2a. Nicht berücksichtigt sind weitere Leistungs- und Veranlagungsänderungen (z. B. Härtefälle, Nachveranlagungen, etc.) neben der 19. Verordnung. Die Einnahmen steigen im entsprechenden Verhältnis zu den steigenden Kosten aus dem daraus resultierenden höheren Ressourceneinsatz. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 170 4 Frage 8.1: Wie wurden diese Mehreinnahmen ver- wendet? Antwort zu 8.1: Antwort der BSR: Die Straßenreini- gungsgebühren sind insgesamt pauschal kostendeckend, sodass keine Gewinne erzielt werden. Kostenüber- oder unterdeckungen werden im Rahmen der Nachkalkulation ermittelt und entsprechend den Vorgaben des Berliner Betriebegesetzes (BerlBG) in den nachfolgenden Kalkula- tionsperioden ausgeglichen. Frage 8.2: Wie viele MitarbeiterInnen wurden zusätz- lich eingestellt, um die erhöhte Frequenz der Straßenrei- nigung zu meistern? Antwort zu 8.2: Antwort der BSR: Im Zuge der Ein- führung der neuen Reinigungsklassen wurden zum 1. Januar 2014 insgesamt 33 MitarbeiterInnen in Vollzeit- äquivalenten eingestellt. Frage 9: Wie viele zusätzliche Mülleimer wurden auf- gestellt? Antwort zu 9: Antwort der BSR: Es wurden ca. 500 weitere Papierkörbe angebracht. Zudem ist die Anzahl der Papierkorbentleerungen von 5,7 Mio. im Jahr 2013 auf 5,9 Mio. im Jahr 2014 angestiegen. Berlin, den 21. Mai 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2015)