Drucksache 17 / 16 174 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 07. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2015) und Antwort Abschiebungen leicht gemacht (III) – Festnahmen, Inhaftierungen, Abschiebungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen lebten in den Jahren seit 2009 jeweils zum Stichtag 31.12. in Berlin, die vollziehbar ausreisepflichtig waren (bitte nach Jahr und Anzahl auf- schlüsseln)? Zu 1.: Die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen wird statistisch nicht erfasst und kann auch nachträglich nicht erhoben werden. Die Zahlen der seit 2009 jeweils zum Stichtag 31.12. ausreisepflichtigen Personen stellen sich ausweislich der Geschäftsberichte des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenhei- ten wie folgt dar: Jahr Anzahl ausreise- pflichtiger Personen 2009 2.127 2010 2.566 2011 3.373 2012 4.061 2013 4.803 2014 9.600 2. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen a. reisten in den Jahren seit 2009 aus dem Land Ber- lin „freiwillig“ aus, b. wurden in den Jahren seit 2009 aus dem Land Ber- lin abgeschoben? (Bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln.) Zu 2a.: Diese Daten werden in der Ausländerbehörde statistisch nicht erhoben. In der bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) geführten Statistik wird die Anzahl der Personen erfasst, die im Rahmen der hu- manitären Hilfsprogramme REAG (Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany) und GARP (Government Assisted Repatriation Program) freiwillig aus Berlin ausgereist sind. Von 2009 bis April 2015 waren dies insgesamt 2.342 Personen. Zur Auf- schlüsselung nach Jahren wird auf die nachfolgende Ta- belle verwiesen: Jahr Anzahl der freiwilli- gen Ausreisen mit REAG/GARP 2009 126 2010 159 2011 243 2012 331 2013 392 2014 815 2015 (bis April) 276 Gesamt 2.342 Der Senat geht jedoch davon aus, dass die Gesamtzahl der freiwillig aus Berlin ausgereisten Personen deutlich höher ist, weil eine große Anzahl an Personen ohne die Inanspruchnahme von REAG/GARP-Mitteln ausreist. Erkenntnisse aus der Verwaltungspraxis legen nahe, dass dies insbesondere für Asylfolgeantragstellerinnen und Asylfolgeantragsteller aus den Westbalkanstaaten gilt, die nach einer bereits geförderten Ausreise im Rahmen des REAG/GARP-Programmes keinen Anspruch auf eine erneute Förderung haben und oft ohne jegliche Behörden- vorsprache mehrfach aus- und später wieder einreisen. Eine statistische Erfassung dieser Fälle erfolgt nicht. Zu 2b: In den Jahren 2009 bis April 2015 wurden ins- gesamt 3.323 Personen aus Berlin abgeschoben. Zur Auf- schlüsselung nach Jahren wird auf die nachfolgende Ta- belle verwiesen: Jahr Anzahl der abgescho- benen Personen 2009 611 2010 533 2011 453 2012 363 2013 500 2014 602 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 174 2 2015 (bis Ap- ril) 261 Gesamt 3.323 3. Wie viele der seit dem Jahr 2009 durchgeführten Abschiebungen fanden a. als „Einladungsabschiebungen“ („Selbstgestellungen “), b. als „Direktabschiebungen“, c. aus der Abschiebungshaft heraus oder d. aus der Strafhaft heraus statt? (Bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln.) Zu 3a bis 3d: Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Selbstgestellungs- abschiebungen nicht erfasst 39 57 62 35 17 2 Direktabschiebungen 56 14 7 24 267 464 214 Abschiebungen aus Abschie- bungshaft 433 363 262 150 75 19 1 Abschiebungen aus Strafhaft 122 117 127 127 123 102 44 Gesamtzahl 611 533 453 363 500 602 261 4. Wie viele der seit dem Jahr 2009 durchgeführten „Direktabschiebungen“ erfolgten a. durch Abholung aus einem Wohnheim, b. durch Abholung aus einer Privatwohnung oder c. durch Festnahme bei einem Vorsprachetermin bei der Ausländerbehörde? (Bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln.) 5. Wie viele der seit dem Jahr 2009 aus dem Land Berlin durchgeführten Abschiebungen fanden a. in Zuständigkeit des Landes Berlin, b. im Rahmen der Amtshilfe für welche anderen Bundesländer sowie c. in Zuständigkeit der Bundespolizei statt? (Bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln.) 6. Wie viele Haftanordnungen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht mittels Freiheitsentziehung (Abschie- bungshaft) hat die Ausländerbehörde Berlin in den Jahren seit 2009 a. beantragt, b. erwirkt, und c. wie viele davon wurden tatsächlich vollzogen? (Bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln.) Zu 4. bis 6.: Die erbetenen Daten werden statistisch nicht erfasst. 7. Für wie viele Personen gab es in den Jahren seit 2009 auf Antrag der Ausländerbehörde Berlin einen Haft- befehl? a. Wie viele Personen wurden auf Veranlassung der Ausländerbehörde Berlin festgenommen? b. Wie viele davon wurden in den Amtsräumen der Ausländerbehörde Berlin festgenommen? (Bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln.) Zu 7a bis b: Die Ausländerbehörde beantragt keine Haftbefehle, sondern Haftbeschlüsse. Im Übrigen wird mitgeteilt, dass die gewünschten Daten statistisch nicht erfasst werden. 8. Trifft es zu, dass die Ausländerbehörde Berlin vermehrt auf das Instrument der für die Betroffenen mit äußerst starken Belastungen verbundenen „Direktabschiebungen “ zurückgreift, weil die rechtlichen Anforderungen zur Anordnung von Abschiebungshaft immer höher wur- den und Berliner Amtsgerichte immer seltener die Anträ- ge der Ausländerbehörde auf Abschiebungshaft bestätigt haben? 9. Welche sonstigen Gründe gibt es für die vermehrte Durchführung von „Direktabschiebungen“? Zu 8. und 9: Es trifft zu, dass die Ausländerbehörde seit dem Jahr 2012 vermehrt auf das Mittel der Direktab- schiebung zurückgreift. Bei diesem Verfahren wird so weit wie möglich auf Freiheitsentziehungen, die erheblich in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen, verzichtet. Stattdessen wird der Abschiebungsvollzug so organisiert, dass es nur zu Freiheitsbeschränkungen kommt. Aufgrund des Verzichtes auf Abschiebungshaft ist die Maßnahme weniger belastend für die Betroffenen und somit das an- gemessenere und verhältnismäßigere Mittel zur Durchset- zung der Ausreisepflicht. Anlass für die Verfahrensände- rung des Abschiebungsvollzugs war die Änderung der Rechtsprechung der zuständigen Gerichte in Freiheitsent- ziehungsverfahren. 10. Ist dem Senat der Runderlass des Niedersächsi- schen Ministeriums für Inneres und Sport vom 23. Sep- tember 2014 über rechtliche Hinweise und verfahrensmä- ßige Vorgaben zur Organisation und Durchführung des Rückführungs- und Rücküberstellungsvollzugs (Abschie- bung) und zur Beantragung von Abschiebungshaft be- kannt? Wenn ja, wie bewertet er die Zielstellung, die mit der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht ver- bundenen Belastungen so gering wie möglich zu halten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 174 3 11. Existiert eine vergleichbare Zielstellung für die Ausländerbehörde Berlin im Bereich der Durchführung des Rückführungs- und Rücküberstellungsvollzugs oder steht eine hohe Umsetzungsquote bei aufenthaltsbeendi- genden Maßnahmen im Vordergrund? Zu 10. und 11.: Ja, der erwähnte Runderlass ist dem Senat bekannt. Auch Berlin arbeitet mit der Zielstellung, die mit der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreise- pflicht verbundenen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird auf das Mittel der Freiheitsentziehung weitgehend verzichtet (siehe auch Antwort zu den Fragen 8 und 9). Darüber hinaus wird sowohl aus rechtlichen als auch aus humani- tären Gründen der freiwilligen Ausreise vor der erzwun- genen Rückführung Vorrang gegeben. Sofern eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt oder nicht in Betracht kommt, ist es der gesetzliche Auftrag der Ausländerbehörde, die vollziehbare Ausreisepflicht der Betroffenen durchzusetzen. Ein Ermessen besteht hier nicht. Nach Auffassung des Senats ist es vorbehaltlich un- abweisbarer Härtefälle unabdingbar, bestehende Ausrei- sepflichten konsequent durchzusetzen, damit wirklich Schutzberechtigte zeitnah ihren Aufenthaltsstatus erhalten können und die große Akzeptanz der Bevölkerung nach- haltig erhalten bleibt. Dies haben auch Bund und Länder bei einem Sondertreffen im Oktober 2014 gemeinsam bekräftigt. Mit Blick auf den anhaltend hohen Zustrom von Flüchtlingen nach Berlin und die daraus resultierenden massiven Unterbringungsnöte besteht gerade in Berlin ein hohes Interesse, den Aufenthalt von vollziehbar ausreise- pflichtigen Ausländerinnen und Ausländern zeitnah zu beenden. Insbesondere gilt es, die Ausreisepflicht der abgelehnten Asylantragstellerinnen und Asylantragsteller aus den sicheren Herkunftsstaaten Serbien, Bosnien und Mazedonien konsequent durchzusetzen. Ziel ist es, die Betroffenen aus diesen Ländern durch den Aufbau eines dauerhaften Ausreisedrucks so weit wie möglich zur frei- willigen Ausreise zu motivieren. Darüber hinaus soll die Aufenthaltsdauer so weit verkürzt werden, dass der Asyl- bzw. Asylfolgeantragstellung die wirtschaftliche Attrakti- vität so weit wie möglich genommen wird. Letztlich kön- nen nur so die Kapazitäten gewonnen werden, um die große Anzahl der nach Berlin einreisenden Flüchtlinge aus den Krisen- und Kriegsgebieten optimal unterstützen zu können. 12. Aus welchen Gründen ist seit 2014 in die Zielver- einbarung der Ausländerbehörde Berlin die Zielvorgabe von jährlich 1.200 „Rückführungen“ (Abschiebungen) und „kontrolliert freiwilligen Ausreisen“ aufgenommen worden? 13. Aus welchen Gründen ist seit 2013 in die Zielver- einbarung der Ausländerbehörde Berlin eine Zielvorgabe zum jährlichen Anteil der „Direktabschiebungen“ an allen Abschiebungen neu aufgenommen und seitdem exorbitant erhöht worden (2013: 8 %, 2014: 60 %, 2015: 80 %)? Wie hoch war seitdem die jährliche Zielerfüllungsquote (bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)? Zu 12. und 13.: Die Ausländerbehörde wird als Leis- tungs- und Verantwortungszentrum mit Zielvereinbarun- gen gesteuert. Die strategischen und operativen Ziele (wie die Aufenthaltsbeendigung) werden jährlich anhand von Zielvereinbarungen und unter Berücksichtigung der Wer- te und Erfahrungen aus dem Vorjahr mit der Amtsleitung verhandelt sowie intern und extern kommuniziert. Es ist richtig, dass in der Zielvereinbarung für den Leistungszeitraum 2014 zwischen der Direktorin des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten und dem Leiter der Berliner Ausländerbehörde als Indika- tor für das externe Produkt Nr. 68764 „Aufenthaltsbeendigung “ die Anzahl der „Rückführungen und kontrolliert freiwilligen Ausreisen im Sachgebiet IV R 3“ benannt ist und hier als Zielvorgabe 1200 vereinbart wurde. Es ist des Weiteren richtig, dass 2013 in die Zielver- einbarung der Ausländerbehörde der Indikator „Anteil der Direktabschiebungen ohne Haftbeschluss an allen Ab- schiebungen seit dem 1.1. in Prozent“ erstmalig aufgenommen wurde und sich seitdem der vereinbarte Anteil in Prozent erhöht hat. Die Entwicklung des Anteils der Di- rektabschiebungen an allen Abschiebungen stellt sich wie folgt dar: Jahr Prozent 2013 53,40 % (267 von 500) 2014 77,08 % (464 von 602) 1.1. bis 30.4.2015 81,99 % (214 von 261) Ursächlich für die Vereinbarung dieser Indikatoren war, dass seit 2012 bei Abschiebungen so weit wie mög- lich auf Freiheitsentziehungen verzichtet wird. Stattdessen wird der Abschiebungsvollzug so organisiert, dass es möglichst nur zu Freiheitsbeschränkungen kommt (siehe auch Antwort zu den Fragen 8 und 9). Ziel ist es, bei einem starken Anstieg der Zahl der Ausreisepflichtigen und einer daran orientierten Zahl von kontrolliert freiwil- ligen Ausreisen und Rückführungen möglichst wenige Abschiebungen aus Abschiebungshaft durchzuführen. 14. Welche positiven wie negativen Konsequenzen haben die Erfüllung sowie die Nicht-Erfüllung der oben genannten Zielvorgaben für die Ausländerbehörde Berlin (Leistungsprämie für Führungskräfte/Mitarbeiter*innen, Mittelzuweisung etc.)? Zu 14.: Die Ziele dienen der internen Steuerung und turnusmäßigen Überprüfung, ob die Beschäftigten und die vom Haushaltsgesetzgeber zugewiesenen Sachmittel ergebnisorientiert und sachgerecht eingesetzt werden. Werden die bei Abschluss der Zielvereinbarung als realis- tisch angesehenen Ziele nicht erfüllt, wird auf Leitungs- ebene ausgewertet, woran dies liegt und ob gegebenen- falls Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Es Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 174 4 entstehen daraus weder positive noch negative Konse- quenzen für einzelne Beschäftigte. 15. Wie viele „Einladungsabschiebungen“ hat die Ausländerbehörde Berlin in den Jahren seit 2009 ausge- sprochen? Wie viele Personen sind dieser „Einladungsab- schiebung“ in den Jahren seit 2009 jeweils nachgekommen und haben sich „selbst gestellt“? Zu 15.: Die erbetenen Daten werden erst seit 2010 er- fasst. Es wird auf die folgende Auflistung verwiesen: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Aufforderungen zur Selbstgestellung 526 893 779 780 257 34 Davon der Auf-forderung gefolgt 39 57 62 35 17 2 16. Wie viele Abschiebungen sind in den Jahren seit 2009 durch die Ausländerbehörde Berlin terminiert wor- den? Wie viele davon wurden (vorübergehend) ausge- setzt? Wie viele davon wurden aus gesundheitlichen Gründen (vorübergehend) ausgesetzt (bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)? 17. Wie viele „Rückführungsflüge“ hat die Ausländerbehörde Berlin in den Jahren seit 2009 gebucht? Wie viele davon wurden tatsächlich für Abschiebungen ge- nutzt und wie viele hat sie storniert (bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)? Zu 16. und 17.: Die gewünschten Daten werden statis- tisch nicht erfasst. 18. Welche Kosten (Flugtickets, Polizeibegleitung, medizinische Dienstleistungen etc.) sind dem Land Berlin in den Jahren seit 2009 im Zusammenhang mit Rückfüh- rungsmaßnahmen insgesamt entstanden (bitte nach Jahr und Summe aufschlüsseln)? Zu 18.: Zu den entstandenen Kosten wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Jahr Grund Kosten in Euro 2009 Flugtickets 381.722 Begleitung 41.349 medizinische Dienstleistungen 0 2010 Flugtickets 318.237 Begleitung 42.254 medizinische Dienstleistungen 0 2011 Flugtickets 310.475 Begleitung 32.955 medizinische Dienstleistungen 4.653 2012 Flugtickets 342.234 Begleitung 23.106 medizinische Dienstleistungen 5.121 2013 Flugtickets 411.510 Begleitung 44.688 medizinische Dienstleistungen 19.149 2014 Flugtickets 298.336 Begleitung 26.739 medizinische Dienstleistungen 59.785 19. Welche Verfahrenshinweise, Erlasse oder anderen Weisungen gibt es vonseiten der Senatsinnenverwaltung zum Vollzug von Rückführungsmaßnahmen (bitte beifü- gen)? Zu 19.: Die Rückführungspraxis der Ausländerbehör- de Berlin wird fachaufsichtlich eng begleitet und mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in zahlreichen Dienstbesprechungen, Telefonaten und Mailwechseln abgestimmt. Die Ergebnisse dieser Abstimmungen wer- den durch die Ausländerbehörde in den Verfahrenshin- weisen der Ausländerbehörde Berlin (VAB) umgesetzt. Spezielle Weisungen wie etwa der in Frage 10 genannte Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inne res und Sport bestehen daher nicht und sind auch nicht erforderlich. Berlin, den 22. Mai 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2015)