Drucksache 17 / 16 181 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 07. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Mai 2015) und Antwort Veranstaltungs-, Event- und Kombitickets der BVG und S-Bahn Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal- te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR und die S-Bahn Berlin GmbH um Stellungnahmen gebe- ten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Veranstaltungs-, Event- bzw. Kombitickets haben die S-Bahn Berlin GmbH und die BVG A.ö.R. in den Jahren seit 2010 ausgegeben? (Bitte nach Ticketart und Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Anzahl von Kombitickets aus BVG-Kombiticket-Verträgen in Tsd. für die Bereiche: Jahr Kultur Sport 1) Messen Tagungen 2010 653 695 109 18 2011 780 820 1 133 2) 2012 610 890 126 53 2013 840 790 0 30 2014 475 820 134 33 1) enthält Summe Kombitickets aus dem gemeinsamen Hertha BSC-Vertrag mit der S-Bahn Berlin 2) Papstbesuch + TAIZE-Jugendtreffen Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Anzahl von Kombitickets aus Kombiticket-Verträgen der S-Bahn Berlin in Tsd. für die Bereiche: Jahr Kultur Sport Andere Tagungen 2010 33 682 0 1 2011 51 755 0 0 2012 57 856 7 1 2013 31 758 0 0 2014 29 809 0 0 Frage 2: Mit wie vielen und welchen Veranstaltern haben die S-Bahn Berlin GmbH oder die BVG A.ö.R. in den Jahren seit 2010 eine Vereinbarungen zur regelmäßi- gen Ausgabe von Kombi- oder Eventtickets vereinbart und wie viele Tickets wurden auf diese Weise ausgege- ben? (Bitte nach Veranstaltern und Anzahl der ausgege- benen Tickets aufschlüsseln.) Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Neben einer Vielzahl von Kombiticket-Vereinbarungen für Ein- zelveranstaltungen hält die BVG gemeinsam mit der S- Bahn einen Kombiticket-Dauervertrag für alle Spiele von Hertha BSC in der jeweiligen Saison. Die BVG hält aktuell fünf Dauerverträge mit ver- schiedenen Konzertveranstaltern für mehrere Veranstal- tungen je Jahr vor allem an den Hauptveranstaltungsorten Waldbühne, Wuhlheide, Olympiastadion.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die SBahn Berlin schließt eine größere Anzahl von Kombiti- cket-Vereinbarungen ab. Kombiticket-Verträge für die regelmäßige Ausgabe von Kombitickets bestehen für alle Spiele von Hertha BSC (Vereinbarung gemeinsam mit der BVG) und dem FEZ-Berlin 1 . Anzahl von Kombitickets aus Kombiticket-Verträgen der S-Bahn Berlin in Tsd. für die regelmäßige Ausgabe von Kombitickets: Hertha BSC FEZ 2010: 617 10 2011: 690 8 2012: 790 10 2013: 694 9 2014: 745 9“ 1 Kinder- und Jugend- und Familienzentrum Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 181 2 Frage 3: Aus welchen Gründen haben Vertragspartner bestehende Kombiticket-Vereinbarungen gekündigt oder laufende Verhandlungen zur Schließung von Kombiti- cket-Vereinbarungen abgebrochen? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der überwiegende Anteil an Kombiticket-Verträgen wird für konkrete - zumeist einmalige - Veranstaltungen abge- schlossen und daher immer erfüllt. Wenn Verhandlungen zu Kombiticket-Verträgen scheitern, liegt dies zumeist daran, dass seitens des Ver- anstalters bei Einpreisen des ÖPNV 2 -Anteils in den Ein- trittspreis ein Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Veranstaltern gesehen wird bzw. negative Auswirkungen auf die Besucherzahlen befürchtet werden. Wenn der Veranstalter den ÖPNV-Anteil nicht auf die Besucher umlegen will, wird oft ein nicht ausreichendes Budget für den ÖPNV-Anteil vorgesehen.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Kombiticket -Vereinbarungen werden für Zeiträume oder konkrete Veranstaltungen abgeschlossen. Diese Vereinbarungen wurden immer erfüllt und von Veranstalterseite nicht gekündigt. Verhandlungen zu Kombiticket-Vereinbarungen scheitern entweder daran, dass nach Einschätzung des Veranstalters keine Möglichkeit gesehen wird, den not- wendigen VBB 3 -Fahrtkostenanteil in den Eintrittspreis einzupreisen bzw. den Besuchern weiter zu belasten oder dass der Vorverkauf bereits begonnen hat und deshalb die Weitergabe des VBB-Fahrtkostenanteils an die Besucher nicht mehr möglich ist.“ Frage 4: Welche Berliner Behörden, Bezirksämter o- der Veranstalter im Auftrag des Landes Berlin haben in den Jahren seit 2010 Kombiticketvereinbarungen mit der BVG A.ö.R. oder der S-Bahn-Berlin GmbH abgeschlos- sen und wie viele Tickets wurden auf diese Weise ausge- geben? (Bitte nach Veranstaltern und Anzahl der ausge- gebenen Tickets aufschlüsseln.) Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG hat keine Kombiticket-Verträge mit Berliner Behör- den bzw. in deren Auftrag abgeschlossen.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Eine langjährige Vereinbarung besteht mit dem FEZ. Zur Anzahl siehe Antwort zur Frage 2.“ Frage 5: Wie hoch ist die Mindestanzahl von Veran- staltungsteilnehmer*innen, die den Abschluss einer Kom- biticketvereinbarung mit der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG A.ö.R. ermöglichen? 2 Öffentlicher Personennahverkehr 3 Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Antwort zu 5.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der VBB-Tarif enthält keine konkreten Vorgaben hinsichtlich der Voraussetzungen zum Abschluss von Kombiticket- Vereinbarungen. Im Hinblick auf ein möglichst ausgewo- genes Aufwand-Nutzen-Verhältnis und die grundsätzli- chen Ziele einer Kombiticket-Vereinbarung - wie z. B. Entlastung des öffentlichen Raumes von hohem Ver- kehrsaufkommen und Parksuchverkehr in Folge von Ver- anstaltungen und Einnahmensicherung für die Verkehrs- unternehmen bei starker ÖPNV-Nachfrage - sowie die Kommunizierbarkeit und Kontrollierbarkeit von Kombiti- ckets werden Kombiticket-Vereinbarungen in der Regel ab Besucher-/Teilnehmerzahlen von mindestens 100 Teil- nehmerinnen und Teilnehmern abgeschlossen.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Hier gibt es keine konkreten Vorgaben seitens des VBB-Tarifs. Aus Praktikabilitätsgründen schließt die S-Bahn Berlin Ver- einbarungen ab ca. 100 Teilnehmerinnen und Teilneh- mern pro Veranstaltung ab, da sonst der zusätzliche Auf- wand in keinem angemessenen Verhältnis steht.“ Frage 6: Zu welchem durchschnittlichen Preis wurden die Kombitickets in den Jahren seit 2010 ausgegeben und nach welchen Kriterien wird der Preis der Kombitickets festgelegt? Antwort zu 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bei der „klassischen“ obligatorischen Kombiticket-Variante ist die ÖPNV-Nutzung in die Grundleistung eines Veran- stalters nach dem Prinzip eines so genannten Solidarmo- dells inkludiert. Das heißt, für die Kundin oder den Kun- den besteht keine Wahlmöglichkeit, sich für eine Version mit oder eine ohne ÖPNV-Fahrtberechtigung zu entschei- den. Die Grundlage für dieses hauptsächlich angewendete Kombiticketmodell bildet die vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) empfohlene und im VBB- Tarif festgeschriebene Kalkulationsformel. Der Fahrpreisanteil wird individuell für die jeweiligen Veranstaltungen bzw. für vergleichbare Veranstaltungsar- ten kalkuliert und hängt von deren Rahmenbedingungen ab, wie z.B. zeitliche und räumliche Gültigkeit der Fahrt- berechtigung, Zielgruppe der Veranstaltung (Alter, Berli- ner, Auswärtige) und ÖPNV-Anbindung des Veranstal- tungsortes. Ein durchschnittlicher Kombiticketpreis ist auf Grund der Bandbreite an seit 2010 abgeschlossenen Kombiti- cket-Verträgen nicht ermittelbar. Exemplarisch werden nachfolgend die im Rahmen von bestehenden Dauerver- trägen mit Veranstaltern angewendeten Fahrpreisanteile für allgemeine Großveranstaltungen (z. B. Konzerte, Sportveranstaltungen) dargestellt (gültig für Hin- und Rückfahrt im Tarifbereich Berlin ABC): 2010: 1,30 EUR 2011: 1,35 EUR 2012: 1,40 EUR 2013: 1,44 EUR 2014: 1,44 EUR 2015: 1,47 EUR“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 181 3 Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „In Berlin werden Kombitickets nach dem Solidarmodell kalkuliert. Für jede Veranstaltung wird der Fahrtkostenanteil auf der Grundlage der allgemein anerkannten und bundesweit verwendeten Berechnungsformel des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen individuell kalkuliert. Einflussgrö- ßen sind: 1. geschätzter Anteil der Besucherinnen und Besucher , die mit öffentlichen Verkehrsmitteln an- bzw. abrei- sen, 2. geschätzter durchschnittlicher Fahrpreis (Fahrpreis , den Besucher für Hin- und Rückfahrt, falls die Eintrittskarte im Vorverkauf erworben wurde, bzw. nur für die Rückfahrt, falls die Eintrittskarte an der Tageskas- se erworben wurde, zu zahlen hätten, wenn es kein Kom- biticket gäbe), 3. geschätzter Zeitkartenanteil von Besucherinnen und Besuchern der Veranstaltung (um diese wird der Fahrtkostenanteil reduziert).“ Als Preisbeispiel werden von der S-Bahn Berlin GmbH ebenfalls die durchschnittlichen Preise für ein Kombiticket für eine Großveranstaltung (gültig für Hin- und Rückfahrt im Tarifbereich Berlin ABC) gemäß beste- hender Vereinbarungen benannt (siehe Antwort der BVG AöR). Frage 7: Welche Einnahmen haben die S-Bahn Berlin und die BVG A.ö.R. in den Jahren seit 2010 durch die Ausgabe von Event- bzw. Kombitickets erzielt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 7.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Aus dem Angebot von Kombitickets hat die BVG folgende Fahrgelderträge (netto) erzielt: 2010: 1,38 Mio. EUR 2011: 2,01 Mio. EUR 2012: 1,94 Mio. EUR 2013: 1,65 Mio. EUR 2014: 1,35 Mio. EUR“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Aus dem Angebot von Kombitickets hat die S-Bahn Berlin folgen- de Fahrgelderträge (netto) erzielt: 2010: 0,85 Mio. EUR 2011: 0,91 Mio. EUR 2012: 1,15 Mio. EUR 2013: 0,94 Mio. EUR 2014: 1,05 Mio. EUR“ Frage 8: Welche Vertriebs- und Werbestrategien und - ziele verfolgen die S-Bahn Berlin GmbH und die BVG A.ö.R. bezüglich ihrer Veranstaltungs-, Event- oder Kombitickets? Antwort zu 8.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG verfolgt mit Kombiticket-Verträgen folgende Ziele:  Sicherung der Fahrgeldeinnahmen durch Verhinderung von Engpässen beim Fahrscheinvertrieb bei hohem Fahrgastaufkommen,  Vermeidung von Schwarzfahren - egal ob bewusst oder notgedrungen - und damit Reduzierung des Kontrollaufwandes ,  Senkung der Vertriebskosten, die z. B. durch zusätzliche Wartung stark frequentierter Fahrscheinauto- maten an Veranstaltungsorten entstehen,  langfristiger Beitrag zur generellen Erschließung neuer Kundenpotenziale durch den Abbau von Zu- gangshemmnissen und die Verbesserung des Images von ÖPNV-Unternehmen. Die öffentliche Kommunikation von Kombiticket- Vereinbarungen obliegt in erster Linie dem Veranstalter bei der Bewerbung der Veranstaltung. Bei Großveranstal- tungen informiert die BVG über die unternehmenseigenen Informationskanäle.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „Die S- Bahn Berlin verfolgt das Ziel der Einnahmensicherung (damit bei Veranstaltungen Einnahmen erzielt werden, die mindestens genauso hoch sind, als wenn es kein Kombiti- cket gäbe) und eine Entlastung ihrer Vertriebsinfrastruk- tur. Werblich wird von der S-Bahn Berlin bei einer Kom- biticket-Vereinbarung darauf hingewiesen, öffentliche Verkehrsmittel zu verwenden, um die Umwelt zu scho- nen, Geld zu sparen sowie die Parkplatzproblematik zu umgehen. Die Art der öffentlichen Kommunikation hängt aber sehr stark von der einzelnen Veranstaltung ab.“ Frage 9: Wie bewertet der Senat Veranstaltungs- bzw. Kombitickets als Instrument zur Verlagerung des An- und Abreiseverkehrs vom PKW auf den ÖPNV und zur Ver- meidung zusätzlicher Belastungen durch Stau, Parksuch- verkehr, Lärm- und Schadstoffemissionen? Frage 10: Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen und wird er in Zukunft ergreifen, um die Verbreitung von Kombitickets zu fördern? Antwort zu 9. und 10.: Die Bewertung von Kombiti- ckets und Maßnahmen zur Förderung der Verbreitung von Kombitickets wurden bereits im Rahmen der Beantwor- tung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/14674 dargestellt. Berlin, den 21. Mai 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2015)