Drucksache 17 / 16 182 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 08. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2015) und Antwort Ausweitung des Milieuschutzes Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat sich die Zahl der sozialen Erhaltungsgebiete - so genannter Milieuschutzgebiete - gegenüber der Vorlage Drs. 17/2160 vom 3. März 2015 erhöht? Antwort zu 1: Die Zahl der sozialen Erhaltungsgebiete hat sich nicht erhöht. Die Anzahl der mit Rechtsverordnung der Bezirke festgelegten sozialen Erhaltungsgebiete liegt weiterhin bei 21. Frage 2: Für wie viele und welche Gebiete bereiten die Bezirke Untersuchungen zum Erlass weiterer sozialer Erhal- tungsgebiete vor? Antwort zu 2: Nach derzeitigem Kenntnisstand laufen für insgesamt 13 potenzielle neue soziale Erhaltungsgebiete Untersuchungen bzw. werden vorbereitet. Diese verteilen sich auf die Bezirke Mitte (2 Gebiete), Friedrichshain- Kreuzberg (1 Gebiet), Pankow (3 Gebiete), Tempelhof- Schöneberg (1 Gebiet), Treptow-Köpenick (1 Gebiet), Char- lottenburg-Wilmersdorf (2 Gebiete), Neukölln (2 Gebiete) und Lichtenberg (1 Gebiet). In Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow sowie Tempelhof-Schöneberg sollen zudem mögli- che Erweiterungen vorhandener sozialer Erhaltungsgebiete untersucht werden. Frage 3: Welche Erkenntnisse liefern das Monitoring So- ziale Stadtentwicklung und der Sozialstrukturatlas, über die bestehenden und geplanten Gebiete hinaus soziale Erhal- tungsgebiete auszuweisen? Antwort zu 3: Das Monitoring Soziale Stadtentwicklung sowie der Sozialstrukturatlas haben das vorrangige Ziel, Erkenntnisse über soziale Ungleichheiten zu liefern. Für die Auswahl von sozialen Erhaltungsgebieten sind neben den sozialstrukturellen Daten auch Daten zur baulichen Entwick- lung einzubeziehen. Da weder das Monitoring Soziale Stadt- entwicklung noch der Sozialstrukturatlas Daten zur bauli- chen Entwicklung enthalten, sind beide für den Zweck der Ausweitung des Milieuschutzes nicht hinreichend. Frage 4: Auf welche Weise unterstützt der Senat die Be- zirke und hält sie an, das bundesgesetzliche Instrument der Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB), mit dem u.a. Wohnungs- zusammenlegungen, die Luxussanierung von Wohnraum und aufgrund der Umwandlungsverordnung nunmehr auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nicht ohne Genehmigung erfolgen darf, stärker als bislang zu nutzen? Antwort zu 4: Die umfassenden Aktivitäten von Bezirks- ämtern (vgl. dazu Antwort zu Frage 2) zur Vorbereitung von Festlegungen neuer sozialer Erhaltungsgebiete verdeutlichen, dass es einer besonderen Aktivierung des bezirklichen Han- dels von Seiten des Senats zur Nutzung des Rechtsinstru- ments aus derzeitiger Sicht nicht bedarf. Die Bezirke stellen sich dem sozial- und wohnungspolitischen wichtigen Thema offensiv. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird auch weiterhin Bezirke darin bestärken zu klären, ob Voraussetzungen für den Erlass von sozialen Erhaltungsge- bieten gegeben sind. Die Entscheidung über diese Untersu- chungen, ihre Durchführung und die Festlegung eines sozia- len Erhaltungsgebietes mit Rechtsverordnung obliegt aus- schließlich den Bezirken. Auf Grundlage des § 30 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) ist hier keine Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gegeben. Auf Ersuchen der Bezirksämter bietet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Beratung für die Indikatorenauswahl einer Untersuchung an, um Verdachtsgebiete für Aufwertungs- und Verdrängungs- prozesse zu ermitteln. Berlin, den 20. Mai 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2015)