Drucksache 17 / 16 184 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 08. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2015) und Antwort Sinkende Tierversuchszahlen durch neue Zählweise Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Tiere wurden in Berlin im vergangenen Jahr in Tierversuchen verbraucht bzw. getötet? 2. Welche Tierarten waren in welchem Umfang betroffen? 3. Wie haben sich die Tierversuchszahlen im Vergleich zum Vorjahr verändert und welchen Einfluss hat hierbei die neue Meldeverordnung (bitte aufschlüsseln in Grundlagenforschung und anwendungsbezogene Forschung)? 4. Welchen Überblick hat der Senat unabhängig von der Zählweise darüber, ob die Zahl der im Zusammenhang mit der Tierversuchsforschung getöteten Tiere gegenüber dem Vorjahr zu- oder abgenommen hat? Zu 1. - 4.: Nach der Versuchstiermelde-Verordnung müssen Meldungen über die Anzahl verwendeter Versuchstiere für ein Kalenderjahr bis zum 31. März des Folgejahres an die zuständige Behörde erstattet werden. Die Übermittlung aller Meldungen eines Landes an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat nach dieser Verordnung bis zum 30. Juni des Folgejahres zu erfolgen. Da die Zusammenfassung und Auswertung der für 2014 gemeldeten Daten durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales noch nicht abgeschlossen ist, kann zu den Fragen noch keine Auskunft gegeben werden. 5. Für die Zucht wie vieler und welcher Versuchstiere wurde 2014 die Genehmigung erteilt? Zu 5.: 2014 wurde die Zucht der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Tierarten und -zahlen pro Jahr ge- nehmigt: Tierart Anzahl Mäuse 1.005.719 Ratten 123.930 Meerschweinchen 665 Kaninchen 5.695 Andere Nager 5.695 Schafe/Ziegen 202 Hunde 25 Katzen 22 Rinder 42 Schweine 1.970 Pferde 2 Andere Säugetiere 262 Hühner 1.890 Andere Vögel 1.080 Fische 101.000 Reptilien 230 Amphibien 3.500 Summe 1.247.024 6. Wie hat sich diese Zahl gegenüber 2013 verändert? Zu 6.: Im Zusammenhang mit dem neuen Tierschutzgesetz mussten alle Erlaubnisse zur Zucht und Haltung von Versuchstieren nach § 11 Tierschutzgesetz bis zum 1. Januar 2014 neu beantragt werden. Gegenüber 2013 haben sich bzgl. der genehmigten Tierarten und der Anzahl pro Jahr zu züchtender Tiere keine relevanten Veränderungen ergeben. 7. Wie viele Versuchstierhaltungen und -zuchten gab es 2014 im Land Berlin, und wie viele genehmigungs- pflichtige und anzeigepflichtige Tierversuche laufen im Moment und wie haben sich diese Zahlen gegenüber 2013 verändert? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 184 2 Zu 7.: Die nachgefragten Daten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Versuchstierhaltung/- zucht Anzahl Laufende genehmigungspflichtige Tierversuche Laufende anzeigepflichtige Tierversuche 2014 68 765 (Stand 02.03.2015) 242 (Stand 02.03.2015) 2013 72 772 (Stand 03.01.2014) 284 (Stand 03.01.2014) 8. Wie viele Kontrollen von Lieferanten, Züchtern und Verwendern hat das LAGeSo 2011, 2012 und 2013 je- weils durchgeführt (bitte konkrete Auflistung mit Unter- scheidung zwischen Tierhaltungen und Tierversuchen)? Zu 8.: Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Tierhaltung Tierversuche 2011 33 57 2012 30 88 2013 29 79 2014 19 15 9. Wie viele Kontrollen hätten in Berlin jeweils 2014, 2013 und 2011 entsprechend der Vorschriften durchge- führt werden müssen? Zu 9.: Bis zum Inkrafttreten des neuen Tierschutzge- setzes im Juli 2013 gab es keine Vorschriften über die Anzahl von im Tierversuchsbereich durchzuführenden Kontrollen. Ab 2014 sollen Einrichtungen und Betriebe, in denen Tierversuche durchgeführt werden und in denen Versuchstiere gehalten und/oder gezüchtet werden, min- destens alle drei Jahre, Einrichtungen und Betriebe, in denen Primaten gehalten, gezüchtet oder verwendet wer- den, jährlich besichtigt werden. 2014 hätten demnach 23 von 68 Versuchstierhaltungen überprüft werden müssen. 10. Wie viele Beanstandungen gab es durch die zu- ständige Behörde und in welchen Forschungseinrichtun- gen wurden diese Beanstandungen festgestellt? Zu 10.: Die Anzahl der eingeleiteten Ordnungswidrig- keitenverfahren (OWI) für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Jahr Anzahl OWI 2011 30 2012 25 2013 8 2014 7 Aus rechtlichen Gründen kann der Senat die betroffe- nen Einrichtungen nicht benennen. 11. Welche zusätzlichen Aufgaben sind im Zusam- menhang mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes auf die Behörde zugekommen und wie viele zusätzliche Per- sonalstellen hat die Behörde in diesem Zusammenhang erhalten? Zu 11.: Aus folgenden Regelungen des novellierten Tierschutzgesetzes ergibt sich ein Aufgabenzuwachs der zuständigen Behörde: - Genehmigungspflicht von Zuchten genetisch verän- derter Tiere mit belastendem Phänotyp - Prüfung von Genehmigungsanträgen bisher nur an- zeigepflichtiger Tierversuche - Prüfung und Weiterleitung der zur Veröffentlichung vorgesehenen nichttechnischen Projektzusammenfassun- gen - Verkürzte Bearbeitungsfristen genehmigungspflich- tiger Tierversuche - Umfassendere Prüfung anzeigepflichtiger Tierversu- che - Durchführung rückblickender Bewertungen be- stimmter Tierversuche - Vorgabe konkreter Besichtigungsintervalle Zusätzliche Personalstellen hat die zuständige Behör- de nicht erhalten. Berlin, den 27. Mai 2015 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2015)