Drucksache 17 / 16 186 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gregor Költzsch (SPD) vom 11. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mai 2015) und Antwort Zukunft der ehemaligen Polizeiwache in der Sewanstraße im Bezirk Lichtenberg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer ist derzeit Eigentümer der Liegenschaft der ehemaligen Dienststelle der Polizeidirektion 6, Abschnitt 64 in der Sewanstraße? Zu 1. Das Grundstück Sewanstr. 262 in Berlin- Lichtenberg befindet sich im Eigentum des Landes Berlin, Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB). 2. Wer ist mit der Verwaltung der Liegenschaft be- traut? Zu 2. Mit der Verwaltung der Liegenschaft ist die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) als Geschäftsführerin für das SILB betraut. 3. Wie ist der derzeitige Zustand des Grundstückes und der Bebauung und welche Maßnahmen werden zur Unterhaltung und ggf. Sicherung durchgeführt? Zu 3. Die Flächen werden weiterhin im Rahmen eines Mietvertrages von der Berliner Polizei genutzt. Im Rah- men des bestehenden Mietverhältnisses kommt die BIM GmbH ihrer Verkehrssicherungspflicht im erforderlichen Umfang nach. 4. Welche Planungen verfolgt der Senat für die Lie- genschaft? Ist eine Veräußerung oder Verpachtung des Grundstückes geplant? Zu 4. Das Objekt wird von der Berliner Polizei fach- lich genutzt und steht daher nicht für eine anderweitige Nutzung oder Vermarktung zur Verfügung. 5. Welche Planungen anderer sind dem Senat in Be- zug auf die Liegenschaft bekannt? Zu 5. Das Areal ist Bestandteil des im Verfahren be- findlichen Bebauungsplans 11-101 des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin (Ziel - allgemeines Wohngebiet). Dem Senat liegen keine näheren Informationen dazu vor. 6. Wie beurteilt der Senat vor dem Hintergrund der aktuellen stadtentwicklungspolitischen Ziele die Mög- lichkeit, auf dem Grundstück Wohnraum oder einen Schulstandort zu schaffen? 7. Nach welchem Verfahren könnte eine Veräußerung oder Verpachtung ablaufen und welche stadtentwick- lungspolitischen und sozialen Kriterien könnten dabei Berücksichtigung finden? Zu 6. bis 7. siehe Antwort zu 4. Berlin, den 21. Mai 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2015)