Drucksache 17 / 16 190 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 11. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Mai 2015) und Antwort Ausgleichszahlungen im Rahmen der VBB-Einnahmeaufteilung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgendwiedergegeben: Frage 1: Welche Ausgleichszahlungen im Rahmen der VBB-Einnahmeaufteilung haben BVG A.ö.R. und S- Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 an Branden- burger Verkehrsunternehmen geleistet, und in welcher Höhe? (Bitte nach Jahren und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Frage 2: Welche Ausgleichszahlungen im Rahmen der VBB-Einnahmeaufteilung haben Brandenburger Ver- kehrsunternehmen in den Jahren seit 2010 an BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH geleistet, und in welcher Höhe? (Bitte nach Jahren und Verkehrsunternehmen aufschlüs- seln.) Frage 7: Welche Ausgleichszahlungen im Rahmen der VBB-Einnahmeaufteilung haben BVG A.ö.R. und die S- Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 für den Ver- kauf des "VBB-Abo 65plus" geleistet? (Bitte nach Jahren und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 1, 2 und 7: Der VBB hat dazu Folgendes mitgeteilt: „Die VBB-Einnahmenaufteilung ist ein komplexes System mit über 40 beteiligten Verkehrsunterneh- men und einer Vielzahl einzelner Abrechnungen für die verschiedenen Tarifsegmente. Endgültig abgerechnet sind bislang die Jahre 2010 und 2011. Da es sich bei den Daten aus der Einnahmenaufteilung um Betriebs- und Ge- schäftsgeheimnisse der Verkehrsunternehmen handelt, wäre für eine Beantwortung der Fragen 1, 2 und 7 die Zustimmung aller betroffenen Verkehrsunternehmen erforderlich. Selbst bei Vorliegen sämtlicher Zustim- mungen wäre eine Beantwortung innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich, da die Ergebnisse nicht in der ge- wünschten Aggregation vorliegen und erst aufwändig aufbereitet werden müssten.“ Frage 3: Welche Fahrgastzahlen lagen den Berech- nungen diesen Ausgleichszahlungen jeweils zu Grunde, und wie wurden diese erhoben? Antwort zu 3: Der VBB teilt dazu Folgendes mit: „Der VBB-Einnahmenaufteilung liegen die Nachfragedaten (Personenkilometer und Unternehmensbeförderungs- fälle) aus alle drei Jahre durchgeführten, verbundweiten Verkehrserhebungen zu Grunde (Verkehrserhebung 2010 für die Jahre 2010-2012, Verkehrserhebung 2013 für die Jahre 2013-2015).“ Frage 4: Welche Kosten sind den Verkehrsunterneh- men in den Jahren seit 2010 für die Erhebung der not- wendigen Daten entstanden? (Bitte nach Jahren und Ver- kehrsunter-nehmen aufschlüsseln.) Frage 4: Frage 5: Welche Kosten sind dem VBB in den Jahren seit 2010 durch das System der Einnahmeaufteilung ent- standen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 4 und 5: Der VBB teilt dazu Folgendes mit: „Die Verkehrserhebungen werden von den Verkehrsunternehmen und der VBB GmbH gemeinsam finanziert. Die Verkehrsunternehmen beauftragen und finanzieren die sogenannte Feldarbeit (Zählung und Befragung in den Fahrzeugen). Die VBB GmbH beauftragt und finanziert den Gutachter, der die Erhebung konzipiert, koordiniert und überwacht und die Daten aufbereitet, hochrechnet und auswertet. Zu den Kosten der Verkehrsunternehmen liegen der VBB GmbH keine Informationen vor. Der VBB GmbH stand in den Jahren 2010 ff. jährlich ein Budget in Höhe von 418,2 T Euro für Verkehrsforschung zur Verfügung, aus dem die Kosten für den Gutachter der jeweiligen Verkehrserhebung sowie sonstige Gutachter- kosten im Zusammenhang mit dem VBB-Tarif und der Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 190 2 Einnahmenaufteilung bestritten wurden. Die Gesamtkos- ten für das System der Einnahmenaufteilung umfassen daneben Personal- und weitere Sachkosten und sind in der gesetzten Frist nicht für alle Jahre zu ermitteln. Für das Jahr 2013 ergaben sich gemäß dem dem „Abschlussbericht der Aufgabenevaluation 2014“ der VBB GmbH, der dem Abgeordnetenhaus vorliegt, Gesamtkosten in Höhe von 814,2 T Euro für die Einnahmenaufteilung.“ Die Kosten der Verkehrsunternehmen könnten zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nur in aggregierter Form übermittelt werden. Entsprechende Angaben liegen weder dem VBB (s.o.) noch dem Senat vor. Die Abfrage, Übermittlung und Zusammenfassung entsprechener Informationen von allen im VBB tätigen Verkehrsunternehmen ist im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage vom VBB nicht leistbar. Frage 6: In welchen Zeitabständen werden die Kondi- tionen der VBB-Einnahmeaufteilung zwischen den Ver- kehrsun-ternehmen neu verhandelt, und wann sind Neu- verhand-lungen der aktuellen Einnahmeaufteilung ge- plant? Antwort zu 6: Der VBB teilt dazu Folgendes mit: „Die Konditionen der VBB-Einnahmenaufteilung sind in ei- nem umfangreichen Vertragswerk festgelegt. Neben dem eigentlichen VBB-Einnahmenaufteilungsvertrag gibt es zahlreiche gesonderte Vereinbarungen zur Aufteilung von Sonder- und Semestertickets. Die Verfahren und Verträge werden von der VBB GmbH und den Verkehrsunterneh- men kontinuierlich auf den Prüfstand gestellt und bei Bedarf fortgeschrieben. Vertragspartner sind jeweils die Verkehrsunternehmen und die VBB GmbH.“ Frage 8: Welche Konsequenzen hätte ein Nulltarif im Berlin Tarifbereich AB für das aktuelle System der VBB- Einnahmeaufteilung? Frage 9: Welche Ausgleichszahlungen im Rahmen der VBB-Einnahmeaufteilung müssten Brandenburger Ver- kehrsunternehmen leisten, damit Einpendler*innen aus Branden-burg den Nulltarif in Berlin wahrnehmen könn- ten? Antwort zu 8 und 9: Der VBB teilt dazu Folgendes mit: „Gemäß dem Grundsatz „Zwei Länder – ein Tarif“ unterscheidet der VBB-Tarif nicht bzw. nicht durchgän- gig nach den Ländern Berlin und Brandenburg. So kön- nen im Land Berlin (Tarifbereich Berlin AB) auch Lan- desgrenzen überschreitende Fahrausweise (z.B. Regional- tarif, verbundweit gültige Fahrausweise usw.) genutzt werden. Umgekehrt können Fahrausweise für Berlin BC/ABC oder Berliner Semestertickets im Umland auch auf Brandenburger Gebiet genutzt werden. Den Verkehrsverbund kennzeichnet neben der tarifli- chen auch die verkehrliche Verflechtung. Die „Berliner“ Verkehrsunternehmen BVG und S-Bahn Berlin GmbH fahren auch nach Brandenburg, zahlreiche Verkehrsunter- nehmen aus Brandenburg fahren auch nach Berlin. Die großen Regionalverkehrsunternehmen im VBB fahren sowohl in Berlin als auch in Brandenburg. Ein Nulltarif im Tarifbereich Berlin AB hätte ob der tariflichen und verkehrlichen Verflechtungen sicherlich gravierende Auswirkungen auf das VBB-Tarifsystem und – über die Verkehrsverträge, insbesondere im Schienenpersonennahverkehr – auf die Finanzierung des ÖPNV in Berlin und Brandenburg in Gänze. Die zu erwartenden Effekte (Umstrukturierung des VBB-Tarifs mit vollstän- diger Neuordnung der Einnahmenaufteilung, Verände- rungen im Vertriebsnetz, ggf. erforderliche Ausgleichs- zahlungen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg bzw. Berlin und den kommunalen Aufgabenträgern im Land Brandenburg) können im Rahmen dieser Anfrage nicht umfassend skizziert werden. Aussagen insbesondere zur Höhe von Ausgleichszahlungen sind ohne umfangrei- che Gutachten nicht möglich.“ Berlin, den 20. Mai 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Juni 2015)