Drucksache 17 / 16 202 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 13. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2015) und Antwort Profitieren auch Familien vom geschützten Marktsegment? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Wohnungen konnten von 2013 bis jetzt erfolgreich im Rahmen des Kooperationsvertrags zum geschützten Marktsegment zwischen dem Land Berlin und den Unternehmen der Wohnungswirtschaft an Fami- lien und Alleinerziehenden mit minderjährigem Kind oder minderjährigen Kindern vermittelt werden? (Falls keine genauen Zahlen vorliegen, bitte Schätzwerte angeben.) 2. Für wie viele der Familien und insbesondere für wie viele Alleinerziehende mit minderjährigem Kind oder minderjährigen Kindern, die von 2013 bis jetzt erfolgreich im Rahmen des Kooperationsvertrags zum geschützten Marktsegment zwischen dem Land Berlin und den Unter- nehmen der Wohnungswirtschaft eine Wohnung vermit- telt bekommen haben, war der Umzug in die neue Woh- nung mit einem Wechsel des Wohnbezirks verbunden? (Falls keine genauen Zahlen vorliegen, bitte Schätzwerte angeben.) Zu 1. und 2.: Die Zentrale Koordinierungsstelle des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) do- kumentiert keine Zahlen von Alleinerziehenden mit min- derjährigem Kind oder minderjährigen Kindern. Anhand der dokumentierten Zahlen nach Wohnungsgrößen (ab 2 Zimmer, damit dürften auch Alleinerziehende mit minder- jährigem Kind erfasst sein) von 2013 bis jetzt wurden insgesamt 1.284 Mietverträge / Mehrpersonenhaushalte mit Wohnraum versorgt: 2013: 572 2014: 543 bis 19.05.2015: 169 Wohnungen werden berlinweit angeboten. Gerade im Innenstadtbereich werden aufgrund der Miethöhen und Fluktuation weitaus weniger Wohnungen angeboten, so dass ein Wechsel des Wohnbezirks ggf. notwendig wer- den kann. 3. Berechtigte für Wohnungen aus dem geschützten Marktsegment erhalten in der Mehrzahl der Bezirke einen so genannten M-Schein, um berlinweit bei den Mietpunk- ten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften vorzu- sprechen. Nur die Bezirke Neukölln und Steglitz- Zehlendorf führen offiziell Wartelisten von Bewer- ber*innen im geschützten Marktsegment. Wie bewertet der Senat diese unterschiedlichen Vorgehensweisen, aus denen für das geschützte Marktsegment berechtigten Wohnungssuchenden aus Neukölln und Steglitz- Zehlendorf Nachteile erwachsen können? Zu 3.: Die Zentrale Koordinierungsstelle informiert die Bezirksämter und Hestia e. V. (Wohnungsvermittlung für Frauen) über zur Verfügung stehende Wohnungen. Es gibt kein einheitliches Verfahren, nach welchen Kriterien die Bezirksämter Marktsegmentberechtigte für eine Woh- nung vorschlagen. Ausschlaggebend ist die Dringlichkeit (wie lange steht ein Marktsegmentberechtigter auf der Warteliste, räumungsbetroffene Familien mit Kindern etc.) sowie die jeweilige Ausstattung einer Wohnung (Lage der Wohnung, Fahrstuhl vorhanden, Renovierungs- bedürftigkeit, Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit). Die Zahl der vermittlungsberechtigten Wohnungssu- chenden ist größer als das Angebot an Wohnungen (spe- ziell für Einpersonenhaushalte), weshalb in den Fachstel- len mit sogenannten Wartelisten gearbeitet wird. 4. Gibt es seitens des Senats Überlegungen, bei den Bezirken eine Vereinheitlichung der derzeit bestehenden Unterschiede beim Verfahren der Vergabe von Wohnun- gen über das geschützte Marktsegment anzuregen? a) Wenn ja, welche konkret? b) Falls nein, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 16 202 2 Zu 4.: Die Unterbringung wohnungsloser Menschen ist eine bezirkliche Durchführungsaufgabe nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz/AZG i. V. m. dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz/ASOG. Insofern handeln die Bezirke eigenverantwortlich bei der Berücksichtigung von Bewerberinnen und Bewerbern im geschützten Marktsegment. Im Rahmen der Diskussion zu den Leitlinien ist aber auch beabsichtigt, Gespräche mit den Bezirken über die Vereinheitlichung und Stärkung der bezirklichen Fachstellen der Wohnungslosenhilfe zu führen. Berlin, den 28. Mai 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juni 2015)