Drucksache 17 / 16 205 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 13. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2015) und Antwort Wie viel Geld bekommt die Tageszeitung „taz“ für ihren Neubau in der Kreuzberger Friedrichstraße? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viel Geld bzw. geldwerte Vorteile (Fördergelder , Subventionen, Vergünstigungen etc.) erhält die „taz“ für ihren Gebäudeneubau in der Kreuzberger Friedrich- straße? Zu 1.: Der Tageszeitung „taz“ wurden für das Investitionsvorhaben mit Bescheid vom 05.06.2014 Fördermittel in Höhe von 3.779.970 EUR bewilligt. Die Zuwendung betrifft nicht ausschließlich den Neubau des Verlagsge- bäudes, sondern auch Investitionen in bewegliche und immaterielle Wirtschaftsgüter, die teilweise schon am bisherigen Standort realisiert wurden und nach Fertigstel- lung des Neubaus mit in die neue Betriebsstätte genom- men werden. 2. Aus welchen Programmen, Maßnahmen etc. stammen diese Gelder bzw. geldwerten Vorteile? Zu 2.: Die Fördermittel stammen aus der Gemein- schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW). Aus weiteren Programmen wird das genannte Investitionsvorhaben nicht unterstützt. 3. Wie viele dieser Gelder bzw. geldwerten Vorteile wurden bisher in Anspruch genommen? Zu 3.: Fördermittel sind bislang nicht ausgezahlt wor- den. 4. Ist die Rückzahlung der Gelder bzw. geldwerten Vorteile rechtlich gesichert, falls der Gebäudeneubau der „taz“ nicht zustande kommt? Zu 4.: Die Auszahlung von Fördermitteln ist (erst) zu- lässig, wenn dem Förderzweck entsprechende Investitio- nen durch den Zuwendungsempfänger nachgewiesen sind. Bedeutet: Wird der Neubau nicht realisiert, werden auch keine Fördermittel ausgezahlt. Ein Rückforderungsan- spruch kann aus diesem Grund nicht erwachsen. Berlin, den 20.Mai 2015 In Vertretung Guido B e e r m a n n ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Mai 2015)